Brandschutz Möbel an Rauchfang/Schornstein

Mitglied 130525

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Hallo Zusammen.

Ich habe immer öfter das Thema, dass ich für meine Kunden, Möbel neben, vor oder um Rauchfänge planen und montieren soll. Dabei gibt es doch so einige Vorschriften bzgl. Brandschutz einzuhalten. Um in solchen Situationen alles richtig zu machen, beschloss ich anstelle von mühsamen Recherchen in Fachlektüren oder auch Google, meinen Rauchfangkehrer darüber genauer zu befragen. Nur leider wurde ich durch dieses Gespräch nur noch verwirrter und scheinbar unwissender. Einerseits soll lt. ihm, ein Abstand von 5cm einzuhalten sein, welcher auch mit einer Blende versehen werden darf, wenn diese mit Lüftungen versehen wird um einen Wärmestau zwischen Schrank und Rauchfang zu vermeiden. So weit so gut. Meine nächste Frage war, eine Kommode vor einen Rauchfand in die Mauer bündig eingebundene Seite. Kein Kunde gibt sich damit zufrieden, eine vom Tischler angefertigte Kommode mit 5cm Wandabstand montieren zu lassen. Jetzt war mein Vorschlag gegenüber dem Rauchfangkehrer folgender. Abdeckplatte und Seiten der Kommode schließen direkt an die Wand an und die Rückwand wird 5cm reingerückt, Belüftung erfolgt über den Sockel. Von diesem Vorschlag war eraber nicht begeistert und meinte, ich sollte doch die Rückwand meine Standard 18mm einrücken und den Hohlraum dahinter mit Steinwolle ausfüllen. (Hab ich so noch nie gesehen)
Auch brennbare Bauteile mit geringer Fläche dürfen lt. Norm direkt am Rauchfang direkt anschließen und Bohrungen daran vorzunehnen ist natürlich zu unterlassen. Soviel weiss ich, nur die Anbindung von Möbel ist mir noch ein Rätsel.
Wie löst ihr solche Fälle?

Grüße
Andreas
 

brubu

ww-robinie
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Hallo
Dazu frage ich bei uns immer die zuständigen Brandschutzbehörden. Bei alten Kaminen gilt bei uns "Stand der Technik" das heisst immer gleiche
Vorschrift. (Frag mich bitte nicht nach Massen, die weiss ich nicht auswendig und müsste nachschauen)
Bei neueren Kaminen ist in den Unterlagen des Herstellers festgehalten wie der Abstand zu brennbarem Material sein muss.
Gruss brubu
 

Mitglied 130525

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Hallo
Dazu frage ich bei uns immer die zuständigen Brandschutzbehörden. Bei alten Kaminen gilt bei uns "Stand der Technik" das heisst immer gleiche
Vorschrift. (Frag mich bitte nicht nach Massen, die weiss ich nicht auswendig und müsste nachschauen)
Bei neueren Kaminen ist in den Unterlagen des Herstellers festgehalten wie der Abstand zu brennbarem Material sein muss.
Gruss brubu
Das wird in Zukunft bei dem Thema auch meine Vorgehensweise sein. Nur sieht man immer wieder, speziell bei Küchen wie die Schränke ziemlich knapp bei Rauchfängen montiert sind, teilweise nur 10mm Abstand. Ich würde das so niemals machen, denn im Falle eines Kaminbrandes hat man da noch eine zusätzliche Zündquelle erzeugt. Wobei ich mir in solch einem Fall denke, dass es hier kaum einen Unterschied macht ob nun 2 oder 5 cm Abstand sind.
 

brubu

ww-robinie
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Egal, halte dich an die Vorschriften. In unserer Gegend wurde einmal bei einem Chemineekamin gepfuscht. Als der Bauherr einmal richtig einfeuerte kam es zu einem Brand. Laut Untersuchung hat sich der Schreiner nicht an die Vorschriften gehalten. Angeklagt waren der Monteur der Schreinerei, der Arbeitsvorbereiter und der Architekt des Umbaus.
Das Gericht hat den Monteur freigesprochen, den Arbeitsvorbereiter und den Architekten verurteilt. Der Architekt hat das Urteil nicht akzeptiert, wen wunderts, wie die nächste Instanz entschieden hat habe ich nicht erfahren.
Jedenfalls kommt es bei uns beim kleinsten Brand, der bekannt wird, zu einer Untersuchung mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ich nehme an bei euch ist es ähnlich.
Gruss brubu
 

Mitglied 130525

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Egal, halte dich an die Vorschriften. In unserer Gegend wurde einmal bei einem Chemineekamin gepfuscht. Als der Bauherr einmal richtig einfeuerte kam es zu einem Brand. Laut Untersuchung hat sich der Schreiner nicht an die Vorschriften gehalten. Angeklagt waren der Monteur der Schreinerei, der Arbeitsvorbereiter und der Architekt des Umbaus.
Das Gericht hat den Monteur freigesprochen, den Arbeitsvorbereiter und den Architekten verurteilt. Der Architekt hat das Urteil nicht akzeptiert, wen wunderts, wie die nächste Instanz entschieden hat habe ich nicht erfahren.
Jedenfalls kommt es bei uns beim kleinsten Brand, der bekannt wird, zu einer Untersuchung mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ich nehme an bei euch ist es ähnlich.
Gruss brubu
Auf jefen Fall. Ich lass mir das in Zukunft immer schwarz auf weiss vom Rauchfangkehrer geben. Auch wenn einige meiner Kollegen sagen, "das ham wir immer so gemacht" oder "was soll schon großartig sein"
Aber mit solchen Gedanken kann ich mich persönlich nicht abfinden.
 

brubu

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Ist der Rauchfangkehrer bei euch der Kaminfeger? Hat der feuerpolizeiliche Kompetenzen? Bei euch kenne ich mich nicht aus, bei uns sind die Brandschutzbehörden separate Spezialisten. Mit denen hat man es sehr gut weil sie es schätzen von Handwerkern beigezogen zu werden.
Oftmals geht es um die sogenannte "verhältnismässige" Anpassung die an Ort beurteilt werden muss.

Wenn man sich selber seit längerer Zeit etwas intensiver mit dem Brandschutz beschäftigt merkt man wie viele Handwerker, Verkäufer von Produkten etc. leider keine Ahnung haben. Ich habe einmal erlebt wie ein Feuerlöscherverkäufer einen billigen Türschliesser mit Offenhaltefunktion die im Brandfall auslösen sollte verkauft hat. Da habe ich nach Zulassungen gesucht und keine gefunden. Herstellungsland war Grossbritannien.
Heute ist der Türschliesser verschwunden und ein zertifiziertes Produkt montiert.
Gruss brubu
 

teluke

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Der Schornsteinfeger ist auch Brandschutzbeauftragter.

Wenn wir einen Ofen bauen müssen wir kontrollieren ob da an der Rückseite der Wand etwas brennbares angebaut ist und, wenn ja, entsprechende Brandschutzmaßnahmen treffen.
Wenn da ein Schreiner, oder der Bauherr selbst, nachträglich etwas brennbares hinbauen muss der das tun.
 
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