Bolzentreppe regelkonform befestigen?

joh.t.

ww-robinie
Registriert
14. November 2005
Beiträge
8.427
Ort
bei den Zwergen
Hast du davon auch eine Fotoansicht von dem Handlauf? - würde mich allerdings eher aus eigener Neugier interessieren.

@magmog:
Ist so eine Konstruktion - richtig ausgeführt - ein Treppen-technischer "Leckerbissen" oder eher ein Kompromiss zu Gunsten des Designs/der Optik?

Gruß Matze
Du sparst die Lichtewange und hast einen dickeren Handlauf.
Kann man sehen wie man will, Holz sparend, billiger, oder mehr Licht im Treppenhaus.
Ist günstiger als eine Klassische Treppe.
 

Roterbischof

ww-robinie
Registriert
5. November 2019
Beiträge
975
Ort
Ludwigshafen
@tomkaes
Tut mir leid, das ist schlecht recherchiert von dir. Für den Bauantrag muß in Rheinland-Pfalz niemand unterschreiben, also gibt es keinen eingetragen Bauleiter beim Bauamt. In Baden Württemberg braucht man als Architekt den Bauantrag ohne Bauleiter eigentlich erst gar nicht abgeben. Und was in einem Gesetz gefordert wird aber nicht überprüft wird, naja das ist.. gesehen gelesen und gelacht. Mfg
 

Holz-Christian

ww-robinie
Registriert
30. September 2009
Beiträge
5.748
Alter
48
Ort
Bayerischer Wald
Wenn der Bischof samt Treppe runter saust dann ist der Herr mit ihm. :emoji_innocent:
Spaß beiseite, realistisch verkeilt sich die zweifach Viertelgewendelte Treppe so das eigentlich nichts passieren dürfte.......
Sofern die Wandwangen wirklich ordentlich befestigt wurden!!!

Ich persönlich hätte den Spalt ordentlich ausgefüttert und eine erwachsene Schraube rein gedreht.

Zum Höhenversatz kann man eigentlich nichts schreiben wenn man nicht weiß was vereinbart war.
 

tomkaes

ww-robinie
Registriert
3. Oktober 2009
Beiträge
6.339
Alter
64
Ort
Eifel
@tomkaes
Tut mir leid, das ist schlecht recherchiert von dir. Für den Bauantrag muß in Rheinland-Pfalz niemand unterschreiben, also gibt es keinen eingetragen Bauleiter beim Bauamt. In Baden Württemberg braucht man als Architekt den Bauantrag ohne Bauleiter eigentlich erst gar nicht abgeben. Und was in einem Gesetz gefordert wird aber nicht überprüft wird, naja das ist.. gesehen gelesen und gelacht. Mfg
Tut mir für dich leid, schön den Ball flachhalten.
Kennst du den Unterschied zwischen einem Schreinermeister und einem Bauvorlageberechtigten der IK Rlp? :emoji_thinking:
Tipp: ich schon, übe das seit Jahrzenten ca. 200x im Jahr. :emoji_wink:
 

Roterbischof

ww-robinie
Registriert
5. November 2019
Beiträge
975
Ort
Ludwigshafen
@tomkaes
Ich weiß nicht so genau was du da so machst, aber ich habe in rlp studiert, über 10 jahre neben bei ein archi Büro geführt und über 6 Jahr auf dem Bauamt in Baden Württemberg gearbeitet. Also erzähl keinen Mist die Bauleiter Erklärung ist in rlp nicht Pflicht, für die Baugenehmigung. Mfg
 

jokermobil

ww-pappel
Registriert
20. Mai 2013
Beiträge
11
Ort
Wolfenbüttel
Hallo,

vielen Dank für eure Beiträge hier. Ich hätte nie gedacht, diese Resonanz zu bekommen und konnte mich so, auch durch Lesen zwischen den Zeilen, hinreichend in das Thema einlesen, so das wir gezielt das Gespräch zur Klärung angehen können. Nochmal danke!
Vielleicht bietet sich mir hier auch ab und an die Gelegenheit anderen in ihren Anfragen weiterhelfen zu können. Ich freue mich darauf.

Noch kurz zu den weiteren Beiträgen oben.

zu tomkaes
Der Treppenbauer hat ein Aufmaß nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Haus gemacht, ohne dass jedoch die Fußbodenoberbeläge verlegt gewesen wären. Die Fertigmaße waren ihm bekannt.

Ab Antritt folgt gleich 2x90° 1/4 gewendelt nach links , dann geht es gerade zum DG hinauf. Die erste Außenwange verläuft ca. 100cm an einer Trockenbauwand. Die anschließende 90° zum Antritt befindliche Wange verläuft frei zwischen 2 Wänden (Abstand 2m). Die nächste Wange (90° geht bis zum DG rauf. im unteren Teil verläuft sie auf ca. 130cm an einer gemauerten Wand. Der Rest ist Trockenbau, bis auf den Wechsel dann oben am Austritt. Ich mache mal eine Foto, bzw. eine Skizze. Die Treppe ist theoretisch zwischen 2 parallelen Wände eingespannt, nicht jedoch zu der zum Wechsel parallel Verlaufenden.

zu helibob
Die offene Lichtseite wurde der Optik wegen gewählt, weil der Treppenraum sehr eng ist und Dachschrägen hat. die Treppe knickzt noch vor dem Kniestock im Raum ab nach oben.

zu uli2003
Wenn man Fenster kraftschlüssig unterklotzen muss und von mind. 4 "Vollgewindeschauben" durch den Rahmen ausgehen darf, sollte man ähnliches bei einer Treppe auch erwarten, zumal der verfügbare Luftraum unter einer Teppe für "Absenkungen" deutlich größer ist als der unter einer Fensterrahmenecke. Versagt ein Befestigungspunkt bilden sich Gelenke, die wandern irgendwo mehr oder minder auffällig hin, sei es durch Verformungen, Knarzen.
Klar, Ferndiagnosen sind online nicht möglich , denn vom Trockenbau schreibe ich erst hier, Entschuldigung.

Besprechungen zu Abweichenden Vorstellungen zu einer Ausführung sollten auf Augenhöhe erfolgen, d.h. man sollte idealerweise als Kunde soviel Wissen von der Materie haben , das es einem ermöglicht eine problematische Ausführung überhaupt erkennen und beschreiben zu können.

Gruß
Det
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.384
Alter
58
Ort
Wadersloh
Ich gehöre wie einige Antwortende hier ebenfalls zu den Personen, welche schon reichlich Treppen angefertigt und eingesetzt haben.
Und ich habe schon kritischere Einbausituationen erlebt als deine.
Die Last an deiner 'Problemstelle' ist bei normaler Belastung nicht sonderlich hoch, die Wandwange stützt ja auch.

Gefühlt passiert da gar nichts, ein Hinterfüttern hätte natürlich wie schon gesagt Sinn gemacht. Eine Vollgewindeschraube drückt sich aber auch nicht weg.

Die Höhendifferenz oben hätte man beim Einbau noch reduzieren können, ein paar Millimeter gehen da immer, hier muss man halt kommunizieren.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
1.463
Ich habe keine Ahnung vom Treppenbau und kann nicht beurteilen über welche Mängel wir da reden. Ich bin aber relativ gut vertraut mit anderen Sicherheitsbestimmungen vorallem im Bereich Arbeitsschutz. Wenn da ein Treppenbauer sagen würde "Ach das verkantet sich eh wenn was passiert" oder "Da schlagen wir einfach noch nen Nagel rein dann hält es schon" könnte der aber direkt einpacken und gehen.

Ich frage mich ein wenig, wie viele von denen, die in der Ausführung überhaupt kein Problem sehen (anscheinend scheint es ja zumindest nicht komplett normgerecht ausgeführt worden sein, sonst gäbe es hier keine Diskussion) auch die Haftung für einen Personenschaden auf dieser Treppe übernehmen würden.
 

Gelöscht Mitglied 91199

Gäste
Oben drückt sie nur über das Gewinde der Schraube gegen den Wechsel und das nicht mal axial, Die Krafteinleitung vertikal geht etwas auf die Gobspäne überwiegend ebenfalls auf die Schraube nur eben als Scherkraft. Die Resultierende zeigt sonstwo hin, jedenfalls nicht auf kürzester Strecke in den Wechsel.
Der kraftverlauf ist aber nicht so, wie du ihn annimmst... Selbst wenn die vollgewindeschraube nachgeben sollte drückt sich die Treppe gegen den Wechsel. Wenn dann die Befestigungspunkt am Boden halten sackt das ganze Ding halt minimal ab aber abbrechen tut da nix.
Mir ist auch gar nicht klar, worauf du hinaus willst. Du hast doch einen Ansprechpartner, nämlich den treppenbauer.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
1.463
Zu dieser Treppe habe ich meine Meinung gesagt, nicht mehr und nicht weniger.
Und ja, ich schlafe Nachts gut.

Mir ist absolut klar, dass du das tuen musst und auch sicher verantwortungsvoll tust. Meine Aussage richtete sich eher dahin gehend, dass ich mir gut vorstellen könnte, dass man wenn man eben nicht in der persönlichen Haftung eher mal großzügiger ist und sagt passt so.
Wenn ich ne Glasappartur von nem Doktoranden sehe und die ist nicht 100% sauber aber im großen und ganzen passiert da nichts ist es auch was anderes, ob ich direkt persönlich haftbar bin oder ob jemand mal nen Bild in nen Forum stellt und fragt ob das so in Ordnung ist.
 
Oben Unten