Bohrmaschine - UVV

yoghurt

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Hallo,
einer meiner Azubis meinte jetzt mir erklären zu müssen, ich dürfe meine Bohrmaschine nicht mehr benutzen, da die Spindel nicht gebremst sei. Mir ist natürlich bekannt, dass an stationären Holzbearbeitungsmaschinen die Spindeln gebremst sein müssen. Gilt das auch für Handmaschinen in diesem Umfang?
 

yoghurt

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Nee, ich glaube eher an einen neunmalklugen Azubi. Zumal in deinem Link steht, man solle den Stillstand der Maschine abwarten.

Mir ist ohnehin nur eine gebremste Handbohrmaschine bekannt.
 

Mitglied 92456

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Außerdem besteht ja ein gewisser Bestandsschutz. Die olle Kreissäge musst Du ja auch nicht nachrüsten. Und wenn die Abrichte von annodazumal noch ne Gliederabdeckung hat ist das auch OK. Kommt halt auf das Baujahr an, und ob die Maschine schon vor Inkraftsetzung einer neuen Verordnung in Deinem Besitz war.

P.S. Ich hoffe das ich es noch richtig in Erinnerung habe.
 
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