BGH stärkt Mieterrechte

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Die Mietrechtsreform bringt Mietern längst verlorene Rechte zurück. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Mieter jetzt anders als früher auch wegen seit Jahren bestehender Missstände die Miete kürzen (Az. VIII ZR 274/02). Nur Mängel, die der Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags kannte, muss er ohne finanziellen Ausgleich hinnehmen.

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