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(08.03.2013) Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sein. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 07.02.2013.
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