BGH: Nichtladung eines Wohnungseigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nur bei Böswi

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(24.09.2012) Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit kommen, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollte. Dies stellt der Bundesgerichtshof klar. Auf das Urteil vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11, BeckRS 2012, 18506) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) in einer Mitteilung vom 20.09.2012 hin. [...]

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