BGH - Beanstandung unter Hinweis auf Mangelfreiheit nachgekommen: Kein Anerkenntnis!

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(19.09.2012) Ein die Verjährung der Mängelansprüche unterbrechendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. Das hat der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 23.08.2012 entschieden (Az.: VII ZR 155/10).

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