BGH: Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach un

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(02.05.2013) Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 10.04.2013.

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten