Betriebsgründung

Meister_Eder

ww-pappel
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Hallo Pros

Bin zur Zeit auf der Suche nach einem Namen für meinen neuen Betrieb.
Und zwar möchte ich als Objektplaner, Objekteinrichter - ausstatter arbeiten. So mit Serienmöbel, Bürobedarf, Maßmöbel ect, Ausschreibungsservice. Eben Schlüsselfertige Projekte anbieten.
Hat jemand vieleicht einen tollen Namen für so was?

hab schon mal an Keyobject oder so gedacht.

Der Name sollte dem Kunden gleich zu verstehen geben um was es sich handelt. Finde Firmenbezeichnungen mit vor und Nachnamen so doof und passen nicht für ein modernes Unternehmen
 

vollholz

ww-robinie
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Hallo,
gleich mal eine andere Meinung. Einen Namen merkt man sich i.a. besser, als irgendwelche Fantasiebegriffe. Eine prägnante Tätigkeitsbezeichnung dazu und etwas Fantasie. Man kann sich z.B. auch so nennen:
"Marius Hohlweg - Küchen nach Maß"
Oder, gibt es wirklich: "Rother`s Maßnahme"

Ersteres sagt alles aus: Wer, Was, und (ein bischen) Wie.
Ich finde solche Firmennamen viel besser, als irgendwelche Kürzel, die sich niemand merken kann. Gerade gewerblichen Kunden ist es reichlich egal, ob die Fa. hgt, die beim letzten Auftrag ordentliche Arbeit abgeliefert hat, auch den nächsten Auftrag bekommt, oder eben die hgv oder auch die bts. Meister Eder bleibt da eher in positiver Erinnerung.
Grüße,
jens
 

Meister_Eder

ww-pappel
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Dadurch dass ich in Italien, Deutschland und England arbeiten möchte habe ich Probleme mit deutschen Anhängseln hinter meinem Namen. Nochdazu heißt einer unserer Betriebe mit dem Familiennamen. Wollt mich davon mit dem neuen Namen abheben damit keine Verbindung dazwischen ensteht. Eines ist unsere Marke für Maßmöbel im gehobenen Bereich. Mit dieser Marke möchten wir Serienmöbel und so vertreiben.
 

Jott

ww-esche
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Nix für ungut...

...aber wer solch große Hosen tragen will, sollte schon die entsprechenden Hüften haben.
Vielleicht erstmal drüber klar werden, was denn überhaupt sein wird und, wenn man im internationalen Rahmen agieren will, auch ein Unternehmenskonzept mit allem papopi erstellen lassen und sich nicht von loosygoosy einen Phantasienamen empfehlen lassen.

Grüße, jott
 

TischlerLoos

ww-robinie
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erst denken dann sprechen simb

achte auf den verweis unter der hp wer dafür verantwortlich ist!



danke schau in die galerie kannst ein paar sachen von mir sehen

pl
 

Musicman

ww-kiefer
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@ Meister_Eder:

In Deutschland sind bezüglich der Firmierung bestimmte gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Ohne jetzt genau recherchiert zu haben: Fantasienamen dürfen nur Kapitalgesellschaften führen. Die Aktiengesellschaft darf dazu auch noch die Gesellschaftsform, also den "AG"-Zusatz weglassen, alle anderen (GmbH) müssen ihn führen.

Die private Firma firmiert (Geschäftspapier, Visitenkarten , Homepage) unter dem Namen des Inhabers, also etwa "Markus Bommel"; dabei dürfen Zusätze, die den Geschäftszweck erläutern, hinzugesetzt werden, also "Schreinermeister Markus Pummel" oder "Andreas Rommel Tischlereibetriebe". Theoretisch sind dabei auch englisch-sprachige Bezeichnungen zulässig. Aus Marketingsicht macht dies aber absolut keinen Sinn, da es von der Inkompetenz, eine korrekte Beschreibung für den eigenen Betriebszweck zu finden, zeugt. Die T-Com (AG) hat mit ihren englischen Tarif-Namen extremen Schiffbruch erlitten. Die potenziellen Kunden lehnen es nämlich ab, sich selbst Gedanken zu machen, was mit diesen englisch klingenden Begriffen wohl gemeint sein soll. Wie wäre es also mit "Inneneinrichter Meister Edi Eder" o.ä.? Mit "Projekt" sollte man nicht kommen, wenn man kein Ingenieur ist oder zumindest studiert hat. Das erwartet die Zielgruppe hier nämlich.

Zur Firmierung gibt es im W³ sehr viele Informationen auf vielen Existenzgründungsseiten.


@simb04:

Habe das nicht ganz verstanden, aber ich vermute TischlerLoos meint die Impressumspflicht gemäß § 6 TDG (TelediensteGesetz), siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html. Insbesondere die Steuernummer wird oft vergessen. Hinter solchen Fehlern sind mehrer Anwälte, die von ganzen Horden von Studenten unterstützt werden, her.
 

Red-Rabbit

ww-ahorn
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Das mit den Name ist alles ein bischen einfacher geworden...
Wenn man die Kaufmannseigenschaft besitzt, darf man sich einen Namen aussuchen. Das ganze ist dann die Firma. Als Nichtkaufmann darf man auch keine Firma gründen, sondern hat lediglich einen Betrieb ( z.b. Kleingewerbetreibende) Die dürfen dann auch nur mit ihren Namen werben, z.b. Michael Müller Schreinerei. Bei den Namen für die Firma darf man frei zwischen Personen-, Sach- und Fantasienamen wählen. dann aber mit den Zusätzen:
Einzelunternehmen: eingetragener Kaufmann, e.k.
Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG, Gmbh&Co.Kg
Kapitalgesellschaft: AG, Gmbh
Genossenschaften: eg

und das dann bei allen Geschäftsbriefen und Verträgen, damit für den Kunden auch erkennbar ist, das es sich um einen Kaufmann handelt, bzw das es eine Gmbh ist.
Trocken aber wahr :emoji_stuck_out_tongue:

Gruss Jörg
 

Musicman

ww-kiefer
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Etablissementsbezeichnung

@raftinthomas:

Meines Wissens versteht man unter "Etabliss_e_mentsbezeichnung" den vor- oder nachgestellten Zusatz zum Namen des Unternehmers wie "Schreinermeister XY" oder "XY Holzschiebetore für Fabrikhallen", §§ 15a und 15b GewO.


@Red-Rabbit und Meister_Eder:

Die Sache mit der möglichen Kaufmannseigenschaft (evtl. Kannkaufmann) hatte ich in meinem vorigen Posting weggelassen, weil ich mal unterstellt haben, dass Meister_Eder mit einem neuen Betrieb wahrscheinlich erst mal kein Kaufmann sein wird. Die Sache mit der Kaufmannseigenschaft ist jedenfalls in den ersten Pragraphen des HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Die Folgen (strengere Haftung, sofortige Rügepflichten, Schweigen zu Willenserklärungen bedeutet Zustimmung usw.) stehen auch im HGB, ebenso ist dann kaufmännische Buchführung erforderlich, was ich einem Anfänger nicht unbedingt empfehlen würde.

Zu denken wäre auch an eine ausländische GmbH-ähnliche Gesellschaft, z.B. englische Incorporate. Das würde ich wegen dem nicht vorhandenen Kredit aber auch nicht machen.
 

raftinthomas

ww-robinie
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nein-nein, die -etablissementsbezeichnung- (ich liebe dieses wort) ist sowas wie "gasthof zur post". das kann überall drauf und drüber stehen, auch beim einzelunternehmer ohne hg-eintrag. es muss halt nur immer auch der unternehmername dabei stehen, das kann aber viel kleiner sein.

irgendwas-solutions oder so wäre sicher ein name, der in die richtige richtung ginge.
 

vollholz

ww-robinie
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@simbo,
bei so forscher Kritik dürfen wir jetzt richtig gespannt sein, was da noch kommt. Fotos in der Gallerie, Homepage, Expertentips, dann lag mal los. :emoji_slight_smile:
Jens
 
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