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(22.11.2012) Die nächsten Schneefälle sind nur noch eine Frage der Zeit. Wer sich hierbei fremder Hilfe bedient und dafür Geld ausgibt, kann sich über ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg freuen. Danach sind Aufwendungen für einen Dienstleister, der die öffentlichen Zuwege zum Haus von Schnee und Eis befreit, auch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. [...]
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