Bedenken anmelden

Erbse

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Hallo Kollegen,

hat einer eine "Formular" wie man in der richtigen Form Bedenken anmeldet?

Gruß Erbse
 

Hacki

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Deine Frage schreit nach irgendeinem dummen Spruch, den ich mir und Dir jetzt erspare.
Nur die Gegenfrage: Bedenken gegen was? Und bei welcher Institution/ Behörde,Schule,...?
Gruß Gerd
 

garfilius

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ist das schon zuviel verlangt, dass in Deutschland jemand einen normalen formlosen Brief schreibt, in dem er - mal angenommen, dass es darum geht - gemäß VOB/B § 4 (4) Bedenken gegen .... anmeldet?
Braucht man für jedes Bißchen unbedingt ein Formular?

Gruß
 

magmog

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guude,

schon einmal erlebt, wie perfekt ein juristisch nicht sauber formulierter brief im eigenen knie einschlagen kann? da ist der vorschlag in des Wandergesellens link doch eine gute hilfe. es muß doch nicht jeder das rad neu erfinden!

gut holz, justus.
 

Norbert

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@ garfilius:

Wir sind halt in D, da mußt Du höllisch aufpassen, damit Dir die Avokaten keinen Strick aus unerwähnten oder unzureichend formulierten Sachverhalten drehen. Die leben schließlich davon. Ist ja auch viel besser, als richtig zu arbeiten und bringt zudem bedeutend mehr Kohle.

Genau dazu paßt übrigens folgender, kürzlich in der Presse veröffentlichter Sachverhalt:

die z.B. bei eBay für gewerbliche Händler zwingend erforderlichen Angaben wurden vom Bundesjustizministerium in einer Art Mustervorlage formuliert. Leider ist diese juristisch - aus frag mich welchen Gründen - nicht wasserdicht, so daß sich die Staatsanwaltschaft Leipzig, die diese Vorlage beim Verhökern irgendwelcher Asservaten verwendete, eine kostenpflichtige Abmahnung eines fixen Anwaltbüros einfing.

Böse Welt!

Gruß

Norbert
 

civil engineer

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@garfilius
Du meinst sicher VOB/B §4 Abs. 3, oder?

@Justus
Ich würde mal sagen, daß Du als Unternehmer mit diesem Text schon sauber auf Dein Knie anlegst.
Bereits der Adressat wäre der falsche.

Gruß
Jochen
 

magmog

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guude,

natürlich ist der archie als bauleitungs- und fachkompetenzbeauftragter des bauherrn der ansprechpartner, nur wenn keiner vorhanden oder keine reaktion des archies kommt natürlich der bauherr.
meistens geht's aber mit einem vernünftigen gespräch zu klären.

gut holz, justus.
 

civil engineer

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Hallo Justus,

natürlich kannst Du schreiben, wem Du willst, aber
1. wenn Du nach VOB/B Bedenken anmelden willst, steht da, daß diese dem Auftraggeber mitzuteilen sind,
2. Du kennst wohl selten den Vertrag zwischen Auftraggeber und Architekt und weißt meist nicht, ob der Architekt bevollmächtigt ist, Deine Bedenken entgegenzunehmen,
3. so wie in dem "Musterschreiben" aufgeführt, will der AN ja mit dem Architekten beschwatzen, wie weiter zu verfahren ist. Wenn Du da was beredest, was die vereinbarte Ausführung verändert, hättest Du eine Vertragsänderung. Und in den seltensten Fällen wirst Du wissen, ob der Architekt vom Auftraggeber bevollmächtigt ist, den Vertragsinhalt zu ändern.

Lange Rede kurzer Sinn: Wäre ich Unternehmer und ginge es um mein Geld, würde ich mein Schreiben an den Auftraggeber senden. Der kann dann einschalten, wen er will.

Gruß
Jochen
 

Erbse

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Hallo Leute,

vielen Dank für Euere Antworten. Da waren schon gute Tips dabei. Trotzdem möchte ich konkreter werden. Ich bekomme von meinem Kunden, einem Ladenbauer, Tischgestelle aus lackierten Metall und Tischplatten aus Zodiaq, einem Kunststein mit 2 cm Dicke geliefert. Meine Aufgabe besteht darin die Steinplatten auf eine Metallplatte zu kleben. die vorher mit 3 Schrauben auf einen runde Tischfuß geschraubt wurde. Sollten die Schrauben locker werden dann komme ich nicht dran um diese festzuziehen da die Kunststeinplatte darüber geklebt wurde. Darum die Frage soll ich Bedenken anmelden oder findet Ihr das übertrieben?

Gruß Erbse
 

Rühl

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In dem Fall würde ich keine Wellen schlagen sondern die Schrauben zusätzlich nochmal mit Locktite Schraubenfest sichern.

Du kannst ja mal nett anfragen ob der Kunde das auf deine Empfehlung hin wünscht.
Dann kannst du den Arbeitsaufwand auch in Rechnung stellen.




Gruß Ulf
 
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