Hallo Justus,
natürlich kannst Du schreiben, wem Du willst, aber
1. wenn Du nach VOB/B Bedenken anmelden willst, steht da, daß diese dem Auftraggeber mitzuteilen sind,
2. Du kennst wohl selten den Vertrag zwischen Auftraggeber und Architekt und weißt meist nicht, ob der Architekt bevollmächtigt ist, Deine Bedenken entgegenzunehmen,
3. so wie in dem "Musterschreiben" aufgeführt, will der AN ja mit dem Architekten beschwatzen, wie weiter zu verfahren ist. Wenn Du da was beredest, was die vereinbarte Ausführung verändert, hättest Du eine Vertragsänderung. Und in den seltensten Fällen wirst Du wissen, ob der Architekt vom Auftraggeber bevollmächtigt ist, den Vertragsinhalt zu ändern.
Lange Rede kurzer Sinn: Wäre ich Unternehmer und ginge es um mein Geld, würde ich mein Schreiben an den Auftraggeber senden. Der kann dann einschalten, wen er will.
Gruß
Jochen