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(27.04.2010) Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) hat durch engagierte Öffentlichkeitsarbeit erreicht, dass jetzt die Definition des Begriffs "gärtnerisch genutzte Grundflächen" im Bundesnaturschutzgesetz analog dem Pflanzenschutzrecht vorgenommen wurde. Diese Auffassung vertritt auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in einem Schreiben an die Bundesländer. "Somit gehören auch Hausgärten zu den ,gärtnerisch genutzten Grundflächen'. Diese Sichtweise ist sehr zu begrüßen. Sie schafft Handlungssicherheit für die Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues", so BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker. [...]
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