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ww-ahorn
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Dass ein Bauherr größtes Interesse am Gelingen seines Immobilienprojekts hat, versteht sich von selbst. Deswegen kann und darf er ständig Kontakt mit den beauftragten Firmen halten und unzureichende Arbeit beanstanden. Doch er sollte dabei auch nicht zu weit gehen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt. Wird er ohne einsehbaren Grund zur Nervensäge, dann kann das Bauunternehmen aus dem Vertrag aussteigen. (Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen 6 U 37/05)
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