DasMoritz
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- Registriert
- 1. Juli 2012
- Beiträge
- 1.074
Moin,
ich stehe gerade mit unserem Bauamt in Kontakt da ich in Niedersachsen ein Gartenhaus mit einem umbauten Raum von 60m3 bauen möchte.
In Niedersachsen sind Gartenhäuser ab 40m³ genehmigungspflichtig.
Ich habe das ganze per Bauvoranfrage offiziell angefragt, das Bauamt hat dem auch zugestimmt unter zwei Bedingungen:
1.) Einreichen eines Bauantrages
2.) Einhalten der GRZII von 0,30, welche sich jedoch "in Aufstellung" befindet.
Problematisch könnte bei mir die GRZII sein, welche ich mit dem geplanten Bau (4m x 6m Grundfläche) nicht einhalten kann.
Nun habe ich mal mit ein paar unterschiedlichen Leuten drüber gesprochen, die Meinugnen gehen auseinander von:
- Bau einfach so wie du möchtest, bei Bedarf kannst du später noch den Antrag stellen. Selbst wenn dieser nicht genehmigt wird, dann wird vermutlich nur eine Strafe von 1.000 EUR fällig. Das Bauamt hat der Bauvoranfrage ja quasi zugestimmt.
- Argumentiere, dass du auf das Dach PV-Module legen möchtest (ist tatsächlich der Fall, 14 Module a 1m x 1,7m), dann geht der Bauantrag auch mit einer GRZII > 0,30 durch.
- Baue kleiner, sodass du die 40m³ umbauten Raum einhältst oder baue ggf. einen Teil ins Erdreich, sodass du nicht so hoch wirst (spannend)
Nun zu meiner Frage:
- Kann mir jemand sagen, was "in Aufstellung" bedeutet? Muss man schon danach bauen oder ist das ein "Richtwert" oder wie ist das zu sehen?
- Aus Interesse: Wonach richtet sich ein Bauamt bei der Beurteilung der "Kompensationsmaßnahme"? Mein Nachbar schräg gegenüber hat auf 6m Länge mit seinem Wohnhaus den Grenzabstand nicht eingehalten (von 3m auf 1,5m) und musste dafür ca. 1.500 EUR zahlen - da war er tatsächlich happy da ein Rückbau blöd geworden wäre.
Hinweis: Ich möchte das Ding offiziell mit Bauantrag und allem bauen, ich möchte aber auch gerne wissen wonach sich ein Bauamt richtet und welche sinnvolle Lösung es für mein Problem geben könnte (ggf. habt ihr ja Ideen?).
Danke,
Moritz
ich stehe gerade mit unserem Bauamt in Kontakt da ich in Niedersachsen ein Gartenhaus mit einem umbauten Raum von 60m3 bauen möchte.
In Niedersachsen sind Gartenhäuser ab 40m³ genehmigungspflichtig.
Ich habe das ganze per Bauvoranfrage offiziell angefragt, das Bauamt hat dem auch zugestimmt unter zwei Bedingungen:
1.) Einreichen eines Bauantrages
2.) Einhalten der GRZII von 0,30, welche sich jedoch "in Aufstellung" befindet.
Problematisch könnte bei mir die GRZII sein, welche ich mit dem geplanten Bau (4m x 6m Grundfläche) nicht einhalten kann.
Nun habe ich mal mit ein paar unterschiedlichen Leuten drüber gesprochen, die Meinugnen gehen auseinander von:
- Bau einfach so wie du möchtest, bei Bedarf kannst du später noch den Antrag stellen. Selbst wenn dieser nicht genehmigt wird, dann wird vermutlich nur eine Strafe von 1.000 EUR fällig. Das Bauamt hat der Bauvoranfrage ja quasi zugestimmt.
- Argumentiere, dass du auf das Dach PV-Module legen möchtest (ist tatsächlich der Fall, 14 Module a 1m x 1,7m), dann geht der Bauantrag auch mit einer GRZII > 0,30 durch.
- Baue kleiner, sodass du die 40m³ umbauten Raum einhältst oder baue ggf. einen Teil ins Erdreich, sodass du nicht so hoch wirst (spannend)
Nun zu meiner Frage:
- Kann mir jemand sagen, was "in Aufstellung" bedeutet? Muss man schon danach bauen oder ist das ein "Richtwert" oder wie ist das zu sehen?
- Aus Interesse: Wonach richtet sich ein Bauamt bei der Beurteilung der "Kompensationsmaßnahme"? Mein Nachbar schräg gegenüber hat auf 6m Länge mit seinem Wohnhaus den Grenzabstand nicht eingehalten (von 3m auf 1,5m) und musste dafür ca. 1.500 EUR zahlen - da war er tatsächlich happy da ein Rückbau blöd geworden wäre.
Hinweis: Ich möchte das Ding offiziell mit Bauantrag und allem bauen, ich möchte aber auch gerne wissen wonach sich ein Bauamt richtet und welche sinnvolle Lösung es für mein Problem geben könnte (ggf. habt ihr ja Ideen?).
Danke,
Moritz