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Das Arbeitsgericht Nürnberg hat nach Angaben der Deutschen Bahn den Streik der Lokführer bei der Güterverkehrstochter Railion sowie im Fernverkehr untersagt. Bahn-Verhandlungsführer Werner Bayreuther sagte, das Gericht habe auf Antrag der Bahn in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen die Lokführergewerkschaft GDL erlassen.
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Das Arbeitsgericht Nürnberg hat nach Angaben der Deutschen Bahn den Streik der Lokführer bei der Güterverkehrstochter Railion sowie im Fernverkehr untersagt. Bahn-Verhandlungsführer Werner Bayreuther sagte, das Gericht habe auf Antrag der Bahn in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen die Lokführergewerkschaft GDL erlassen.
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