Ausbildungsvergütung in Schleswig Holstein

Luna

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Ich möchte gerne eine Tischlerlehre machen. Nun habe ich gehört, dass das 1.Lehrjahr in Schleswig Holstein unvergütet ist. Wieviel bekommt man im 2. und 3. Lehrjahr? Was ist, wenn man im 1.Lehrjahr in den Ferien arbeitet, bekommt man da etwas Geld?
 

carsten

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Hallo

das Them hatten wir unlängst. Zumindest für Bayern habe ich damals die aktuellen Zahlen angegeben.
Hier der link zu dem Thema: https://www.woodworker.de/forum/geld-1-lehrjahr-t3478.html?highlight=Ausbildungsverg%FCtung
dürften auch im hohen Norden der Republik nicht soooooooooo von abweichen. Nähere Auskunft bekommst du bei der örtlichen Handwerkskammer oder Innung.
Ob du jetzt in den Ferien oder während des restlichen Jahres bei deniem Ausbildungsbetrieb arbeitest ist egal. Du hast als AZUBI abhängig vom Alter so etwas um die 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. Diese sind dir vom Chef in den Schulferien zu gewähren. Aber da der Schüler nun mal mehr als 30 Tage Schulferien hat musst du die restlich Zeit die ganze Arbeitswoche in den Ausbildungsbetrieb.
Extra Lohn oder Vergütung gibt es dafür nicht. Im harten Arbeitsalltag weht da ein anderer Wind als die schöne mit zahlreichen Ferien gesegnte Schulzeit. Mit ein Grund warum sich viele im nachhinein an die gute alte Schulzeit erinnern.
 

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Vergütung SH

1st jahr ist nicht vergütet.
2tes hab ich 423 euro bekommen
und jetzt im 3ten bekomme ich 486
 
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