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(06.12.2012) Bauen kostet Geld. Wie viel, das sollten Unternehmer und Auftraggeber stets vor Beginn der Arbeiten miteinander vereinbaren. "Wenn der Bauunternehmer mit den Arbeiten beginnt und diese vielleicht sogar fertigstellt, so wird auf jeden Fall die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 1 BGB geschuldet" [...]
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