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(30.10.2012) "Elektronischer Schriftverkehr per E-Mail ist schnell und praktisch, allerdings nicht in allen Fällen rechtlich ausreichend", erläutert Rechtsanwalt Kay Prochnow, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Vor allem bei Mängelrügen langt die einfache Mail nicht. Sie braucht vielmehr eine qualifizierte elektronische Signatur." [...]
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