ARGE Baurecht: Darlegungs- und Beweislast trägt Bauunternehmer

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(09.08.2012) "Bauunternehmer und Handwerker müssen sich absichern, denn sie tragen die Darlegungs- und Beweislast für in Auftrag gegebene Leistungen", rät Sabina Böhme, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]

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