ARGE Baurecht: Bei Wintertemperaturen Verarbeitungsrichtlinien beachten!

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(23.01.2013) Jetzt im Winter kommen viele Baustellen ins Stocken. "Schlechtwetter" heißt dann oft die Entschuldigung der Baufirmen. Die greift aber nicht immer, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Längst gibt es einschlägige Urteile zum Thema, die genau regeln, wann Bauen zumutbar ist und wann nicht. Die Baufirmen kennen sie alle. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten