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(07.01.2010) Wer ein architektonisch bemerkenswertes Haus oder ein Baudenkmal aus den Nachkriegsjahren kauft oder erbt, der sollte bei allen Umbauplanungen nicht nur den Denkmalschutz beachten, sondern auch an das Urheberrecht des Architekten denken. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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