ArbG Hamburg: Dringender Verdacht privater Nutzung unternehmenszugehöriger Gutschrift

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(23.05.2013) Besteht der dringende Verdacht, dass ein Arbeitnehmer und Mitglied des Betriebsrats eine unternehmenszugehörige Gutschrift eines Lieferanten für private Zwecke genutzt hat, rechtfertigt dies seine außerordentliche Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg am 22.05.2013 entschieden (Az.: 26 BV 31/12). [...]

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