Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen Beleidigungen nicht hinnehmen!

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(14.02.2013) Kommt es bei einer Auseinandersetzung des Arbeitnehmers mit seinem Chef zu einer Beleidung, kann das unangenehme arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder der Arbeitskollegen können durchaus eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, wie folgende Urteile zeigen: [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten