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ww-pappel
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(14.02.2013) Kommt es bei einer Auseinandersetzung des Arbeitnehmers mit seinem Chef zu einer Beleidung, kann das unangenehme arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder der Arbeitskollegen können durchaus eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, wie folgende Urteile zeigen: [...]
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