Anmeldung als Montagefahrzeug

Mitglied 92456

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Moin Moin,
wir wollten unseren neuen Wagen als Montagefahrzeug zulassen.
Leider hat der Höker es nicht hinbekommen das die Zulassungsstelle dieses einträgt.
Nach auskunft des Hökers muß man dafür zum Tüv und dort prüfen lassen ob das Fahrzeug die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt.
Leider finde ich im Internet nichts gescheites über die Vorraussetzungen.
Klar ist aber das dafür Fahrzeugschränge im Wage sein müssen.
Diese bauen wir diesmal aber wieder selbst, da unsere individuellen besser für unsere Bedürfnisse als die von Bott oder Sortimo. Leider haben wir schon alle Bott Fahrzeugschränke die wir hatten verkauft, sonst hätte ich diese für die Prüfung provisorisch eingebaut.
Nun Meine Frage : hat jemand schon mal ein Fahrzeug als Montagefahrzeug zugelassen und weis genaueres ?
Vielleicht sogar mit selbst gefertigter Inneneinrichtung.
 

uli2003

ww-robinie
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Meines Wissens nach kann die Einrichtung selbst gefertigt sein, aber fest verbaut.
Aber das Fahrzeug muss begehbar sein und ein Arbeiten ermöglichen.
 

Mitglied 92456

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Hallo Uli,
bist Du Dir da sicher mit dem begehbar ?
Es ist nämlich nur ein Kangoo, allerdings wird die Einrichtung fest verbaut.
Ich dachte das es nur für die Anmeldung als Werkstattwagen gilt das dieser begehbar sein muß.
 

magmog

ww-robinie
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Mitglied 92456

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Der Grund für den Eintragungswunsch ist ganz schlicht. Ich möchte eine Langfristige Sonderparkerlaubnis bekommen. Die kostet für 3 Jahre 650,-€. Wenn das incl. Eintragungskosten günstiger wird als die jetzigen Kosten, möchten wir das machen. Ich werde wohl nächste Woche mal bei der Denkra anrufen und genauere Infos einholen.
 

magmog

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Guuden,

fahr hin und rede mit den Leuts direkt. Sonst bekommst Du nur unverbindliche amtliche Auskünfte.
Der Dich beratende Sachverständige sollte später auch die Abnahme machen, sonst geht das leicht schief.
Bei Sonderabnahmen haben viele Prüfer eine riesen Angst Fehler zu machen.
 

Mitglied 92456

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Hallo Justus,
die Anmeldung als etwas anderes als Montagefahrzeug ist nicht möglich für die Sondergenehmigung fürs Parken.
Inzwischen habe ich mir das ganze mal durchgerechnet und es lohnt sich für uns erst nach 12 Jahren, vorher ist es für unseren Betrieb immer günstiger einzelne Sondergenehmigungen zu beantragen.
Da wir seit Anfang dieses Jahres diese Einzelgenehmigungen auch über das Internet beantragen können entfällt auch das lästige und teure persönliche Vorstellen beim Amt.
Daher haben wir die Sache Ad Akta gelegt.
 
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