Altgesellenregelung

marcodilo

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Hi, meine Frage bezieht sich auf die Altgesellenregelung.
Ich arbeite mit meinem Bruder im väterlichen Betrieb. Mein Bruder hat die Meisterprüfung gemacht und ich bin leider nur Geselle. Nun ist es so weit das mein Vater bald in Rente gehen will und mein Bruder hat aber nicht vor sich mit mir selbstständig zu machen. Ich bin jetzt am überlegen ob ich den Betrieb weiterführen will und kann.Bin schon 18 Jahre Geselle.
Kann mir evtl jemand helfen was man da machen muss oder weiß jemand aus eigener Erfahrung was zu tun ist
 

magmog

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guude,

Die Altgesellenregelung kannst Du knicken.
Aber Du hast zwei Meister in der Familie, da sollte sich doch eine Lösung finden lassen.
....und in ein paar Jahren ist mit Meisterzwang ohne hin Ende.
 

Sägenbremser

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Gehe jetzt davon aus das es sich um
einen Tischlereibetrieb handelt?

Eure Familienkonstellation sollte hier
mal nicht auf den Prüfstand, aber warum
hast du in den 18Jahren den nicht deinen
Meister gemacht? Du hättest jetzt etwas
mehr Verhandlungsmasse zu bieten.

Da unser Berufszweig bestimmt bald aus
der Anlage A fallen wird, kannst du deinen
Vater ja auch noch ein wenig in Anspruch
nehmen, wenn dein Bruder es nicht will.

LG Harald
 

Mitglied 59145

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Hallo,

Guck mal nach Bund unabhängiger Handwerker e.V. .

Ich kenne 2 Betriebe die Jahrzehnte ohne Meister als Tischlerei gearbeitet haben, die hatten früher mal Meister, als sich das geändert hat würde nicht gefragt.....
Wo kein Kläger da kein Richter.....

Ich arbeite auch ohne Meister, die HWK hat auch behauptet das wäre so nicht zulässig.Jetzt ist Ruhe:emoji_wink:.

Es gibt da viele Möglichkeiten, musst halt schauen was für dich passt!

Gruss
Ben
 

Sägenbremser

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Hallo Ben

denke das es in eurer Konstellation
schon etwas anders ausschaut.

Ihr seit ja als Handelbetrieb eher der
IHK zuständig. Ansonsten ein Fertigungs-
betrieb mit Bemusterung/Preisliste wie
jeder Hersteller von Möbeln/Bauteilen.

Das ist ja beim TE wohl etwas anders,
wenn wir da noch mal eine Rückmeldung
erhalten.

Ansonsten wäre ein Befähigungsnachweis
über die ordnungsgemässe Führung eines
Betriebes nicht nur im Handwerk eine sehr
begrüssungswerte Errungenschaft, vor allem
mit Blick auf die Sicherheit der Ansprüche der
dort beschäftigten Mitarbeiter.

Was da vorrangig im Einzelhandel hausiert ist
schlicht erbärmlich. Da fehlen oftmals selbst
geringste Grundlagen der ordnungsgemässen
Betriebsführung völlig und viele Gründer solcher
Betriebe lassen ihre Mitarbeiter bei Insolvenz in
sehr schwierigen Situationen zurück.

Wer das mal in Sitzungen der IHK thematisiert,
wird schnell im Seitengang auf die Beitragszahlen
hingewiesen. Die bekommen ihr Geld, aber was die
Lieferanten, Kunden und Beschäftigten erhalten, ist
denen schlicht egal.

LG Harald
 

predatorklein

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Kannst du das erklären warum er die Knicken kann?

Moin,würde mich auch mal interessieren :emoji_wink:

Klar gibt es irgendwelche ( nicht legale ) " Tricksereien " mit denen der Meisterzwang umgangen werden kann .
Wird auch hier immer wieder heiß diskutiert.

Allerdings kann der Schuß auch schnell nach hinten losgehen.
Bei uns im Raum HD/MA ist die Anzahl an Schreinereien auch so schon recht hoch,da gab es in den letzten Jahren einige Fälle bei denen jemand gemeldet wurde der Arbeiten ausführte für die er in die Handwerksrolle eingetragen sein mußte.

Ob das jetzt die " feine " englische Art ist steht auf einem anderen Blatt.

Du könntest deinen Vater oder Bruder mit ins Boot nehmen,würde ich mir aber auch überlegen.
Man hängt dann einfach völlig am Haken.

Mit deinen 18 Jahren als Geselle beantragst du bei der HWK eine Ausnahmegenehmigung.
Dein Vater muß dir bescheinigen,daß du in euerem Betrieb eine " leitende " Tätigkeit ausgeführt hast.

Einfach mal mit der HWK reden.

Gruß
 

Mitglied 59145

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Hallo,

Natürlich ist das bei uns eine besondere Situation....

Dennoch würde ich mich so gut es geht informieren und auf keinen Fall einfach "mal die HWK" anrufen...

Vom empfinden her muss es Möglichkeiten geben, alleine weil es schon im Interesse der HWK sein sollte--du zahlst ja sonst keine Beiträge:emoji_wink:.

Gruss
Ben
 

Anubix

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Wieso sollte ich nicht einfach bei der HWK anrufen

Es mag jetzt hart klingen, aber du must damit rechnen, das die dich glatt anlügen!!! Du kommst auf eine schwarze Liste und musst damit rechnen, das du für Finanzamt und co. auf einmal sehr interessant wirst.
Deren Hauptinteresse ist einfach, das du zahlst und dann kommt erst einmal eine ganze weile nichts.
Jegliche mündliche Aussage von Kammern/Verwaltungen/Behörden ist in der B(Bananen)R(Republik)D(Deutschland) völlig wertlos! Du musst einen Zettel mit Stempel und Unterschrift der zuständigen Person haben. (Viel Spass dabei, so etwas zu bekommen:emoji_grin:)
Wir haben in unserer Familie das ganze Spiel mehrfach durch (Wir haben dem Anwalt seinen Porsche finanziert und noch nicht mal ein unterschriebenes Urteil) und sind deswegen jetzt im Ausland. (Mein Vater sagt, er hat Politisches Asyl bekommen)

Gruß aus der Schweiz wo jeder Behördenpfurz unterschrieben ist
Markus
 

Besserwisser

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Ist ein bisschen hart formuliert, aber ich musste auch die Erfahrung machen, dass wichtige Auskünfte meiner HWK falsch waren.
 

Anubix

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Ist ein bisschen hart formuliert, aber ich musste auch die Erfahrung machen, dass wichtige Auskünfte meiner HWK falsch waren.

Das sind leider Erfahrungswerte, die uns sehr viel Geld gekostet haben.

Ich kenne aus eigener Erfahrung drei Bürokratien:
1. Schweiz:
Höflich, Korrekt und schnell. Sie unterschreiben jeden Furz eigenhändig. Sollte es Probleme geben, kann man diese mit einem höflichem Brief oder Anruf meist sehr schnell klären.

2. Ukraine:
Höflich, Korrekt(alles Unterschrieben und mit Siegel.), aber auch sehr sehr schwerfällig. Kann man aber auch beschleunigen. Schmiergeld waren bei uns zuletzt zwei Kartons Druckerpapier. :emoji_grin: Vitamin D ist alles!
Man muss aber zur ihrer Ehrenrettung sagen, das die kleinen Beamten wirklich arme Schweine sind. Die brauchen das Schmiergeld zum Überleben. 100-150Euro Monatsgehalt bei deutschen Preisen (eher höher). Die oberen Chargen sind aber einfach nur Gauner!

3. Deutschland:
Unhöflich, lügen dir ins Gesicht und unterschreiben nichts! Wer´s nicht glaubt:
Google: "Fehlende Unterschrift ......." zb. Haftbefehl, Urteil etz.

Wir haben einen ganzen Ordner voll nicht unterschriebener Behördenschreiben. Vom Gerichtsurteil über den Zahlungsbefehl bis zur einfachen Mitteilung. Ihr Lieblingssatz: "Dieses Schreiben wurde Elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig."
Rechtslage:Unterschrift Wikipedia
Wenn man Glück hat, ist die "Abschrift" von irgendeiner Verwaltungs/Justizsangestellten (seltsamerweise sind das eigentlich immer Frauen) unterschrieben und selbst das sind nur Krakel(Paraphen) , wie sie meine zweijährige Tochter macht. Nimmt dir keine Bank als Unterschrift ab!
Selbst von meiner Geburtsurkunde(das Original war angeblich nicht mehr gültig) habe ich nur eine "Abschrift" bekommen! Ansonsten hätten sie eine neue:confused: ausstellen müssen, was mehrere Tage gedauert hätte. Wo ist das Problem, das Teil auf den Kopierer zu legen und die Kopie zu beglaubigen??? Geht in der Ukraine ohne Probleme. Ist zwar eine ziemliche Rennerei, (da mehrere Behörden) wird aber dann auch in der Schweiz anerkannt.
Hier in der Schweiz macht das der Gemeindeschreiber(der hat eine echte Prokura)
Ich frage mich aber, warum Geburtsurkunden nur begrenzt gültig sind? Jedes andere Dokument ohne Foto(ausgenommen Führerschein) ist unbegrenzt gültig. Wenn das Archiv in meiner Geburtsstadt abbrennt, kann ich meine Existenz nicht mehr nachweisen! Oder wird dann unser Familienbuch wieder gültig? :confused:

Behörden und ähnliche Einrichtungen darf man eigentlich nur zu zweit, mit einem nicht verwandtem Zeugen, Tonband und Protokoll besuchen.

Es gab übrigens vor nicht allzu langer Zeit einen größeren Skandal, als ein großes Wirtschaftsstrafverfahren (4/5Jahre Dauer) geplatzt ist, weil einer oder mehrere Richter, das Urteil nicht unterschrieben hatten. Scheinbar hatte der Angeklagte einen guten Anwalt, der das Original des Urteils haben wollte und nicht nur eine Ausfertigung und auf diesem fehlte eine oder mehrere Unterschriften!
Der Angeklagte kommt wohl ohne alles davon!

Gruß
Markus
 

uli2003

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Ich würde es auch bei der HWK versuchen. Ich kann nichts schlechtes darüber sagen.

Das:
Du kommst auf eine schwarze Liste und musst damit rechnen, das du für Finanzamt und co. auf einmal sehr interessant wirst.
ist völliger Nonsens.

Sicherlich fühlen sich einige ungerecht behandelt, weil sie das System nicht verstanden haben und ihren eigenen Willen durchdrücken wollen.
Nicht unterschriebene, maschinelle Schreiben sind durchaus zulässig.

Selbst von meiner Geburtsurkunde(das Original war angeblich nicht mehr gültig) habe ich nur eine "Abschrift" bekommen! Ansonsten hätten sie eine neue ausstellen müssen, was mehrere Tage gedauert hätte. Wo ist das Problem, das Teil auf den Kopierer zu legen und die Kopie zu beglaubigen??? Geht in der Ukraine ohne Probleme. Ist zwar eine ziemliche Rennerei, (da mehrere Behörden) wird aber dann auch in der Schweiz anerkannt.

Ich hole wöchentlich Kopien von Geburtsurkunden von Standesämtern. Das ist überhaupt kein Problem und nie eines gewesen.
Die Geburtsurkunde wird nie ungültig. Ein Original ist im Stammbuch der Familie, und eines im Standesamt. Und da bleibt es auch! Kopien/Abschriften sind kein Problem.

Grüße
Uli
 

Besserwisser

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Naja,

ich möchte hier jetzt nicht alles und alle über einen Kamm scheren. Zumal eine HWK keine Behörde ist, sondern "nur" mit der Bearbeitung einiger weniger hohheitlicher AUfgaben betreut ist.
Aber meine Erfahrungen mit den HWKs Aachen und Köln sind eher mässig bis beschissen. Imho sind die in erster Linie an wenig Arbeit und dem Weiterbestehen der eigenen Pfründe interessiert.
 

uli2003

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Selbstverständlich geht es den Kammern auch um den Fortbestand. Leider wird die HWK immer nur mit dem 'leidigen' Pflichtbeitrag in Zusammenhang gebracht.
Kaum jemand nimmt alles in Anspruch, was eine Kammer bieten kann.

Ich kann nur wenig negatives berichten, und als Mitglied der Vollversammlung der Kammer bekomme ich schon recht viel mit. Sicherlich gibt es auch Kritikpunkte, aber das man gleich einen Verfolgungswahn bekommen muss, wenn man sich bei der HWK informiert, ist völliger Unsinn.

Die Ablehnung gegen den Befähigungsnachweis ist der zweite Punkt gegen die HWK. Ich kann das schon verstehen, hätte aber echte Bedenken einfach viele Handwerker ohne jeglichen Background zur Betriebsführung ins Rennen zu schicken.
Bei der Meisterprüfung werden sicher keine Vollprofis generiert. Aber das Grundwissen wird vermittelt, und das finde ich in Ordnung - nichts anderes bietet ebenfalls die Altgesellenregelung.

Ohne zu wissen in welchem Bereich die Falschberatung war, kann sich eh niemand ein Urteil bilden. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

predatorklein

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Hallo

Leider wird die HWK immer nur mit dem 'leidigen' Pflichtbeitrag in Zusammenhang gebracht.
Kaum jemand nimmt alles in Anspruch, was eine Kammer bieten kann.

Hab ähnliche Erfahrungen :emoji_wink:

Gleiches gilt für die BG,die Krankenkasse und das Finanzamt :emoji_slight_smile:

Mit ( fast ) allen von denen kann man reden,sind in der Regel auch nur Menschen wie du und ich.

Und bei den Geschichten bei denen irgendjemand ( angeblich ) von diesen " ach so miesen Bürokratenhengsten " tierisch über den Tisch gezogen wurde muß man erst mal beide Seiten hören.

Bei den Geschichten die man da teilweise hört muß man sich dann ernsthaft fragen,wie manch einer sich da noch trauen kann,sich darüber zu beschweren ,wie man mit ihm umgegangen sei.

so kenn ich das auch und machen bei uns auch einige so

Gleiches gilt auch bei uns im Raum HD/MA/LU .
Kenne einige Fälle bei denen die Ausnahmegenehmigung innerhalb von 14 Tagen erteilt wurde.

Wie das so schnell gehen kann :confused:

Relativ easy,die Jungs haben einfach die Kriterien erfüllt die nötig waren.
Ohne " wenn und aber " :emoji_slight_smile:

Gruß
 

Friseur

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Also .......,

im Friseurhandwerk - Handwerksrolle A bekommt man üblicherweise die Altgesellenregelung zugesprochen wenn man älter als 38 Jahre ist und mehr als 15 Jahre Beruferfahrung hat.

Ich wüsste nicht warum das im Tischlerhandwerk anders sein sollte.

Was ich über die Regelung denke, schreibe ich lieber nicht hier rein :emoji_wink:.
 

Sägenbremser

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Ja Friseur

willkommen bei uns .

Frage mich aber wirklich wie es im
Kopf eines Handwerkers tickt, der
genau weiss das seine Chance zur
selbständigen Führung eines Betriebs
in der Anlage A der Handwerksordnung
fast unmöglich ist, in den vielen Jahren
seine Befähigung nicht auch durch die
Meisterprüfung "sattelfest" zu machen.

Habe selber einen lieben Freund aus deinem
Berufsbild, der es tatsächlich, trotz intensiver
Hilfestellung nicht hinbekommen hat, den dafür
nötigen Teil III zu bestehen. Meine schütteren
Haare versorgt er natürlich vorbildlich, aber einen
Betrieb in der ordnungsgerechten Form führen zu
können traue ich ihm jetzt auch nicht mehr zu.

Ob das jetzt nach den 15 Jahren besser geworden
wäre, wage ich auch zu bezweifeln. Eine zwar in
der Kernkompetenz deutlich unterlegene Kollegin,
aber mit Meisterbrief, hilft ihm jetzt über die selber
gebaute Klippe hinweg. Als Team sind die gut, nur
in die Abhängigkeit würde ich mich nicht wirklich
begeben wollen.

LG Harald
 

marcodilo

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Zitat von predatorklein
Moin,würde mich auch mal interessieren


Mit deinen 18 Jahren als Geselle beantragst du bei der HWK eine Ausnahmegenehmigung.
Dein Vater muß dir bescheinigen,daß du in euerem Betrieb eine " leitende " Tätigkeit ausgeführt hast.

Muss man das nur beantragen oder muss ich da einen Test machen
 
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