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Eine Meldung bei openPR.de von Immowelt AG vom 13.09.2007 - 11:48 - Der Käufer eines rund 100 Jahre alten Hauses muss damit rechnen, dass der Keller Feucht ist. Der Verkäufer muss ihn nicht extra darauf hinweisen. Wer ein 100 Jahre altes ...
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