AG München: Gastherme in Mietwohnung muss heißes Bad ermöglichen

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(14.11.2012) Ein Vermieter hat eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad heißem Wasser befüllt. Dies hat das Amtsgericht München am 26.10.2012 entschieden. Laut Amtsrichterin sind 42 Minuten bis zum Erreichen der vollen Wanne zu lang und der Mieter müsse sich auch nicht auf eine Badetemperatur von 37 Grad einlassen (Az.: 463 C 4744/11, rechtskräftig). [...]

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