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(18.06.2013) Der Wohnungsvermieter ist grundsätzlich verpflichtet, hohle Wandfliesen im Badezimmer so zu befestigen, dass die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien und Kleinmöbeln möglich ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 08.05.2013 hervor (Az.: 113 C 344/12), wie der Kieler Mieterverein e. V. am 17.06.2013 mitteilt. [...]
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