12 cm ????

Treppenbauer123

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Hallo kollegen,

bei einer geschlossenene Treppe ist es mit den 12 cm ja kein problem. Wie aber sieht es bei einer offenen aus, ja ok Kinderschutzleisten. Gibt es dort Vorschriften, wie sieht es mit den verscheidenen Budesländern aus, wenn ja wo finde ich sowas über Niedersachsen???? MFG
 

Eurippon

ww-robinie
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Eppelborn
Normalerweise gibt über sowas die Innung Auskunft. Kann auch sein dass das Bauamt die Daten hat. Schreinerinnung wäre aber meine erste Anlaufstelle...

Bei den 12cm handelt es sich meines Wissens nach um den Abstand (lichtes Maß) zwischen den Geländerstäben bzw. bei Geländern um die theoretische Höhe dass ein Würfel von 12x12 cm nicht seitlich unterm Geländer durchschiebbbar ist. Das Maß wiederum ist meines Wissens nach 11 cm....
 

treppenbauer123

Gäste
Ich meinte auch das Maß zwischen den Stufen??
In einigen Bundesländern sind Kinderschutzleisten gefordert. Ich habe z.B. eine Handlauftragende Bolzentreppe habe aber zwischen den Stufen ca. 145 mm wir haben nun Kinderschutzleisten drunter, was der Kunde aber nicht will.
Es muss doch irgendwo eine Bauverordnung für Niedersachsen geben??
 
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