Übergang zwischen Räumen / Schwelle

lesepirat

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Hallo ihr, ich brauch mal wieder eure Schwarmintelligenz / -erfahrung:
Ich habe zwei Räume, beide Bodenplatte/Estrich. In einem sollen Lagerhölzer plus Dielen,Gesamtaufbau 8cm. Der andere Raum bleibt so. Wie gehe ich mit dem Höhenunterschied um? Betonschwelle in den Türrahmen gießen? Andere Ideen?
 

carsten

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Hallo

in Altbauten hab ich da schon häufiger die Schwelle in Keilform ausgeführt wobei 8 cm schon recht heftig sind. Kenne das mit max 20 -30 mm.
Gerade in Bezug auf Barrierefreiheit ( ans Alter denken). Oder anderer Boden. 8 cm würde ich nie machen. Da ändert sich die Griffhöhe an der Tür/ Fenster, Lichtschalter, Brüstungshöhe Fenster .... usw.
 

Mitglied 59145

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Boden kleben, ohne Lagerhölzer. 8 cm ist echt bescheiden und wird eine Stolperfalle sein. Das ist keine Stufe und keine Schwelle.

Wenn man das wirklich so ausführt, könnte man einen Balken passend zuschneiden und hobeln. Das kannst du gerne bei uns anfragen, für mich würde ich das ausschließen, das pasende Holz können wir dir aber trotzdem verkaufen:emoji_wink:.

Gruss
Ben
 

Yovader

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8cm ist wirklich sportlich. Ich habe auch einen Altbau und diverse Übergänge mit max 2cm, und das nervt schon extrem.
Wenn der Bodenaufbau, warum auch immer, unbedingt so ausgeführt werden muss, könnte man überlegen ob man in dem anderen Raum das Niveau ebenfalls erhöht.
 

NiklasAG

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Eine Rampe? wir haben das im Altbau bei uns auf der Arbeit oft. Teilweise auch mit 30cm Höhenunterschied.
Die Tür muss einfach richtig aufgehen.
Die Rampe dann je nach Gefällwunsch in die Länge ziehen. die Seiten verkleiden/verbputzen.
Wie mein Opa immer sagte "nicht schön, aber selten"
 

lesepirat

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Also Dielen direkt auf Estrich? Die Dielen sind 27mm stark, das Teil ist nicht unterkellert...
 

marcus_n

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Ich kann nur einen Denkanstoss aus dem Messe-/Veranstaltungsbereich geben. Wenn da jemand auf die Idee kommt irgendetwas zu bauen über das man stolpern könnte, dann ist bei der Abnahme gleich mal Schluss. Unfallgefahr, Versicherung, nochmal bitte. Alles was Stufen hat, signifikante Höhenunterschiede: Kabelbrücken, Eingangsbereiche mit Absätzen, Podeste... (selbst bei Rampen) muss zusätzlich mit auffallenden Markierungen (gestreifte Bänder) versehen werden.
Ich glaube, auch die Haftpflicht, Krankenkasse würde sich im Nachhinein dafür interessieren.
Ich würde wenn möglich nivelieren.
 

marcus_n

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Jannik... Deswegen schert es auch niemanden, wenn eine Treppe keinen Handlauf hat. Kannst du mir bitte einen Link nennen, wo das ausgeschlossen wird? Ich schrieb: ich glaube. Im gewerblichen Bereich bin ich mir sicher. Danke für deine Mühe.
 

joh.t.

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bei den Zwergen
habe ich in meinem haus an mindestens 3 Stellen. Fachwerk 200 Jahre . ist halt so. verschiedene Lösungen : 1 mal schräge mit Eichebalken , mal Stufe 80 mm. Ist halt so. Und in den Türen meistens unten eine Schwelle 20 mm hoch.
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Jannik... Deswegen schert es auch niemanden, wenn eine Treppe keinen Handlauf hat. Kannst du mir bitte einen Link nennen, wo das ausgeschlossen wird? Ich schrieb: ich glaube. Im gewerblichen Bereich bin ich mir sicher. Danke für deine Mühe.
Bist du schon Mal zu Hause gestürzt und dann ins Krankenhaus gefahren? Was haben die dich da gefragt und wann genau kam die Untersuchungskommission zu dir nach Hause und hat alles mm genau vermessen?
Sorry, find's ehrlich gut, dass du "ich glaube" geschrieben hast und das geht auch nicht persönlich gegeb dich, es nervt bloß mega, dass hier alle zwei Wochen irgendwer sofort absurde bedenken äußert, meistens sogar ohne "ich glaube".
Den Link such ich dir nicht raus, das habe ich in einem anderen Thread bereits getan, als es um die Modifikation einer Säge ging.

Die Krankenkasse zahlt IMMER, sogar wenn du Drogen nimmst oder sich versuchst umzubringen... Oder besoffen Auto fährst, sogar wenn du dem Chef der Krankenkasse eine rein haust und dir dabei die Hand brichst
 

marcus_n

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Genau jannik. Die Kasse zahlt, aber wenn sie berechtigte Zweifel hat, fordert sie auch zurück. Und bei kostenintensiven Eingriffen, Behandlungen, Folgekosten über Jahre, besonders bei fremden Personen, Gästen etc. tut sie das auch.
Lieben Gruß
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Genau jannik. Die Kasse zahlt, aber wenn sie berechtigte Zweifel hat, fordert sie auch zurück. Und bei kostenintensiven Eingriffen, Behandlungen, Folgekosten über Jahre, besonders bei fremden Personen, Gästen etc. tut sie das auch.
Lieben Gruß
Bei einem fehlenden Treppengeländer oder einer fehlenden Absturzsicherung am Balkon gehe ich ggf mit aber nicht bei einer 8 cm Stufe
 
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