Wenn der noch eine Firma angemeldet hat, ist die Sache klar, Mängelrüge, Fristsetzung usw., ist doch klar geregelt wie das abläuft. Wenn er keine Firma hat, kann man ihm die Gelegenheit geben nachzubessern, muß das aber nicht. Wenn noch kein Geld geflossen ist, ist das doch gut. Die Bedingungen...