Nein, das kann er nicht. Die Verordnung sagt:
"Weiterhin soll der Prüfling in insgesamt höchstens 100 Stunden eine Arbeitsaufgabe II, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie"
Über das Format kann man sicherlich seitens des PA...