zitat :
VOB/B gilt nicht mehr für private Bauherren
Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2008 (VII ZR 55/07) festgestellt, dass die VOB/B in Verträgen mit Verbrauchern, das heißt mit nicht professionellen privaten Bauherren, nicht mehr verwendet werden...