Hallo,
nein. Der Ausführende muss wissen, was er tut.
Wer gewerblich etwas herstellt oder Dienstleistungen erbringt, haftet grundsätzlich für seine Arbeit. Er hilft im Schadensfall auch nicht, dass der Auftraggeber ausdrücklich etwas Falsches gewollt hat.
Beispiel aus einer anderen (meiner)...