Die Gemeinfreiheit beginnt demnach mit dem 1. Januar, der auf den 70. Todestag des Urhebers folgt (Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1941 hat im Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2012 gemeinfrei sind). Siehe dazu § 69 UrhG(ehemals § 34 LUG, § 29 KUG), Art. 7 Abs...