Funktioniert ja auch gut mit gebrauchter Ware .
" Gewinnerzielungsabsicht " heisst hier aber das Zauberwort , hat man Pech , genügt da ein einzelner Artikel , dürfte aber schwer zu beweisen sein .
Sind es aber viele gleiche Artikel , dürfte das schon schwerer fallen .
Viele Privatleute...