Richtig!
Ohne Gewerbeanmeldung sowie Eintrag in die Handwerksrolle darfst du keine Tischlerarbeiten gegen Bezahlung machen. Wobei die Gewerbeanmeldung das geringste Problem ist. Den Eintrag in die Handwerksrolle wirst du nicht bekommen, da du kein Tischlermeister bist. Es gibt zwar...