Einbau Holztreppe

Aha_01

ww-pappel
Registriert
8. September 2026
Beiträge
13
Ort
Au in der Hallertau
Hallo, bei uns wurde auf den betonierten Stufen Holzstufen inkl. Setzstufe in Eiche verbaut.
Die Stufen wurden auf 4 Schlagschrauben gesetzt, mit 6kant Kopf. Der Zwischenraum, Betonstufe zur Holzstufen, beträgt im Schnitt zw. 3 bis 4cm. Dieser Zwischenraum wurde punktuell mit Kleber ausgeschäumt.
Die Fotos zeigen den Istzustand, da vereinzelt Stufen getauscht werden mussten. Somit hatte ich die Gelegenheit mal rein zu fotografieren. Als Kleber wurde Kleberit 536.0 StairMaster 2K verwendet. Laut Datenblatt und Verlegeanleitung soll die Expansionfuge 5-15mm betragen.
Die Treppe knarrt und knackt, ab und zu so laut das man denkt da läuft einer die Treppe hoch und runter. Das ist schon recht beängstigend, nachts. Zudem klingt die Treppe hohl beim draufsteigen. In einem Neubau habe ich sowas nicht erwartet. Im Altbau kann ich das nachvollziehen.
Nach langem hin und her, mit dem Treppenbauer, kam heute ein Gutachter zum begutachten. Nach dem Messen der Zimmertemperatur und dem Messen der Luftfeuchtigkeit wurde die Treppe von unten bis oben begangen und gemessen. Er ist die Treppe abgelaufen und hat das aufgenommen.
Natürlich wie immer mit nem Vorführeffekt. Da haben Stufen nicht so geknarrt und geknackt. Draussen waren heute 34^C.
Für ihn war das meiste normal und entspricht den Regeln der Technik. Angesprochen auf die Verlegehinweise des Klebers, wurde er recht stinkig. Ich hab da mal das Datenblatt zittiert. Nach den Verlegehinweisen soll die Expansionsfuge 5-15mm betragen. Aussage hierzu, dies sei nur ein Hinweis. Der Kleber könne auch bei grösseren Fugen verwendet werden, steht aber nicht auf dem Datenblatt.
Nächste Aussage war noch, der Kleber kann ja bei unterschiedlichen Temperaturen aufgebracht werden. Somit reagiere der Kleber je nach Temp. unterschiedlich. Mal geht er schneller auf und dann eher gar nicht. Angeblich kann man mit dem Kleber auch so grosse Zwischenräume punktuell schäumen. Aussage war noch, das man keine speziellen Schrauben für Holzstufen benötigt, auf welchen die Stufe sitzt. Auch auf das Aufdoppeln oder anbetonieren ist er nicht eingegangen. Das müsste man nicht machen und ist augrund des verwendeten Klebers nicht notwendig.

Frage ist letztlich, ob jemand sich soweit auskennt um zu sagen ob so ein Einbau, siehe Fotos, den Regeln der Technik entspricht und dies so fachgerecht ist.
Warum gibt es Einbauhinweise des Klebers wenn die Expansionsfuge viel grösser ist als angegeben. Zudem wurde der Kleber nur punktuelle verwendet.

Falls ein Gutachter das liest, kann er sich gerne melden.

Danke im voraus
 

Anhänge

  • IMG_3576.jpeg
    IMG_3576.jpeg
    147,2 KB · Aufrufe: 136
  • IMG_3575.jpeg
    IMG_3575.jpeg
    153,3 KB · Aufrufe: 141
  • IMG_3571.jpeg
    IMG_3571.jpeg
    212,3 KB · Aufrufe: 136
  • IMG_3574.jpeg
    IMG_3574.jpeg
    155 KB · Aufrufe: 130
  • IMG_3569.jpeg
    IMG_3569.jpeg
    121,6 KB · Aufrufe: 122
  • IMG_3568.jpeg
    IMG_3568.jpeg
    134,9 KB · Aufrufe: 118
  • IMG_3577.jpeg
    IMG_3577.jpeg
    152 KB · Aufrufe: 108
  • IMG_3575.jpeg
    IMG_3575.jpeg
    153,3 KB · Aufrufe: 99
  • IMG_3573.jpeg
    IMG_3573.jpeg
    125 KB · Aufrufe: 79
  • IMG_3574.jpeg
    IMG_3574.jpeg
    155 KB · Aufrufe: 74
  • IMG_3571.jpeg
    IMG_3571.jpeg
    212,3 KB · Aufrufe: 73
  • IMG_3569.jpeg
    IMG_3569.jpeg
    121,6 KB · Aufrufe: 68
  • IMG_3570.jpeg
    IMG_3570.jpeg
    165,3 KB · Aufrufe: 64
  • IMG_3567.jpeg
    IMG_3567.jpeg
    141,9 KB · Aufrufe: 127

magmog

ww-robinie
Registriert
10. November 2006
Beiträge
16.161
Ort
am hessischen Main & Köln
……der Vertragspartner soll vom Hersteller des Schaums eine Bestätigung der zulässigen Fugenstärke und der zulässigen Verarbeitung punktuell und der Verarbeitungstemperatur vorlegen.
Durch unabhängige Zeugen und/oder Tonfilmaufnahmen die Geräusche dokumentieren.
Von wem war der Sachverständige bestellt und ist er gerichtlich zugelassen?
Liegt das Gutachten bereits vor?
 

Aha_01

ww-pappel
Registriert
8. September 2026
Beiträge
13
Ort
Au in der Hallertau
Leider ist der Nachunternehmer überzeugt vom Einbau seiner Treppe. Eine Bestätigung wird uns nicht ausgehändigt. Der Gutachter kam vom Nachunternehmer, da glaube ich mal das die sich kennen. Das ganze Problem an der Sache ist, dass dies erst kurz vor dem Gewährleistungsende herausgekommen ist. Ich hatte schon anwaltliche Hilfe. Dadurch kam es zum Gutachtertermin. Ich habe den Hersteller des Klebers sngeschrieben, Antwort werde ich sicher nicht bekommen. Gutachter war heute da.
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
7.459
Ort
417xx
Der Hersteller hat doch sicher eine techn. Hotline. Und die können sicher auch was schriftliches raussuchen oder ausstellen.

Aber mit nem Gutachter der Gegenseite wird das alles so eh nix. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

Da wirste dich schon selber hinter klemmen müssen.
Sprich einen öffentl. best. und vereid. Sachverständigen suchen und bezahlen.
Mit dem Ergebnis kann dann dein Anwalt auch arbeiten. Aber so wie es klingt solltest du auch über einen Anwalt nachdenken der sich mit solchen Handwerksfällen auskennt.
Alles in allem wirst du sicher deutlich jenseits von 1000Euro investieren müssen, mit ungewissem Ausgang.
Ob du dazu Lust hast, lieber vorher überlegen. Für das Geld könntest du auch einfach dir Stufen neu befestigen lassen.
 

Helferlein

ww-eiche
Registriert
21. Mai 2011
Beiträge
308
Ort
Osterode
Ohne jetzt etwas sinnvolles zum eigentlichen Thema beizutragen, kann es sein, dass die Auftrittshöhe der Betonstufen nicht mit der Auftrittshöhe der Holzstufen zusammenpasst?
Oder wie erklärt sich der grosse Abstand zwischen Beton und Holz?
 

Aha_01

ww-pappel
Registriert
8. September 2026
Beiträge
13
Ort
Au in der Hallertau

Aha_01

ww-pappel
Registriert
8. September 2026
Beiträge
13
Ort
Au in der Hallertau
Der Hersteller hat doch sicher eine techn. Hotline. Und die können sicher auch was schriftliches raussuchen oder ausstellen.

Aber mit nem Gutachter der Gegenseite wird das alles so eh nix. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

Da wirste dich schon selber hinter klemmen müssen.
Sprich einen öffentl. best. und vereid. Sachverständigen suchen und bezahlen.
Mit dem Ergebnis kann dann dein Anwalt auch arbeiten. Aber so wie es klingt solltest du auch über einen Anwalt nachdenken der sich mit solchen Handwerksfällen auskennt.
Alles in allem wirst du sicher deutlich jenseits von 1000Euro investieren müssen, mit ungewissem Ausgang.
Ob du dazu Lust hast, lieber vorher überlegen. Für das Geld könntest du auch einfach dir Stufen neu befestigen lassen.
Anwalt wurde schon involviert. Es mussten gewisse Fristen gehalten werden. Man müsste den Nachunternehmer verklagen und ein Beweissicherungsverfahren anstreben. Kosten und Ausgang ungewiss.
Laut dem Gutachter, gestern, entspräche der Einbau den Regeln der Technik
 

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
6.715
Alter
52
Ort
Saarlouis
Laut dem Gutachter, gestern, entspräche der Einbau den Regeln der Technik
Ja, aber so wie Du schreibt ist der Gutachter nicht unparteiisch. Und es wäre nicht das erste Mal, dass ein anderer, von Dir beauftragter Gutachter zu einem völlig anderen Ergebnis kommt.

Also entweder spielt ihr jetzt das Spiel Gutachten gegen Gutachten. Dann steht es nachdem Du einen Gutachter bemüht hast bestenfalls 1:1. Patt also. Dann hast Du eigentlich nicht viel gekonnt.

Oder ihr einigt Euch erst einmal außergerichtlich auf einen wirklich neutralen ö.b.u.v. Sachverständigen, der dann zu gleichen Teilen von beiden zu bezahlen wäre. Oder nach dem Verfahren von der unterlegenen Seite.

Du schreibst Nachunternehmer. Dass der Nachunternehmer nicht Dein korrekter Ansprechpartner ist, ist Dir bekannt? Deine Gewährleistungsansprüche richten sich gegen Deinen Vertragspartner, und dass ist in solchen Fällen regelmäßig der GU.
 
Zuletzt bearbeitet:

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
6.715
Alter
52
Ort
Saarlouis
Der Gutachter kam vom Nachunternehmer, da glaube ich mal das die sich kennen.
Was hat den der Gutachter für eine Qualifikation vorzuweisen?

"Gutachter" ist genau wie "Sachverständiger" kein geschützter Begriff, jeder kann sich Gutachter nennen. Ob er dabei neutral oder parteiisch arbeitet, ist oft für Laien nicht erkennbar.
 

Aha_01

ww-pappel
Registriert
8. September 2026
Beiträge
13
Ort
Au in der Hallertau
Ja, aber so wie Du schreibt ist der Gutachter nicht unparteiisch. Und es wäre nicht das erste Mal, dass ein anderer, von Dir beauftragter Gutachter zu einem völlig anderen Ergebnis kommt.

Also entweder spielt ihr jetzt das Spiel Gutachten gegen Gutachten. Dann steht es nachdem Du einen Gutachter bemüht hast bestenfalls 1:1. Patt also. Dann hast Du eigentlich nicht viel gekonnt.

Oder ihr einigt Euch erst einmal außergerichtlich auf einen wirklich neutralen ö.B.u.v. Sachverständigen, der dann zu gleichen Teilen von beiden zu bezahlen wäre. Oder nach dem Verfahren von der unterlegenen Seite.

Du schreibst Nachunternehmer. Dass der Nachunternehmer nicht Dein korrekter Ansprechpartner ist, ist Dir bekannt? Deine Gewährleistungsansprüche richten sich gegen Deinen Vertragspartner, und dass ist in solchen Fällen regelmäßig der GU.
Mit dem Ansprechpartner ist schon klar, das ist der Bauträger. Der hats an seinen NU abgegeben.
Diese Mängel wurden vor Ablauf der Gewährleistung bemängelt.
Das Geld für so ein Gutachten hätte man sich sparen können, da es sehr schwer ist an den GU ranzukommen.
 

Helibob

ww-robinie
Registriert
20. August 2013
Beiträge
3.593
Ort
Bayern; Schwaben
Ich würde den Hersteller vom Kleber mal anschreiben - mit etwas Glück bekommst du da ja schon eine verbindliche Aussage (was die Abweichung der Fugenbreite angeht).
Gruß Matze
 

ClintNorthwood

ww-robinie
Registriert
11. März 2017
Beiträge
2.570
Ort
Hamburg
Es wird ja wohl eine Adresse bekannt sein. Einschreibebrief hin und fertig.
Und jedes Gespräch dokumentieren.

Stand der Technik hin oder her. Für mich sehen die Abstände der Stufen riesig aus. Für mich schwer vorstellbar, dass das ok ist.
 

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
6.715
Alter
52
Ort
Saarlouis
Der hats an seinen NU abgegeben.
Es gibt ein Vertragsverhältnis GU <-> NU. Damit hast Du nichts zutun. Das ist deren Innenverhältnis.

Deine Ansprüche richten sich gegen den GU, nur der ist Dein Ansprechpartner. Wenn Du an den nicht rankommst, hol Dir juristischen Beistand. Mit dem NU hast Du vertragsmäßig nichts zutun, egal was der GU meint, abgeben zu können.
 

magmog

ww-robinie
Registriert
10. November 2006
Beiträge
16.161
Ort
am hessischen Main & Köln
Guuden,

es kommt auf den vertraglichen Umfang mit dem GU an. Sind die Stufen mit drin oder sind sie Sache des Bauherrn? Dann ist der Auftragsnehmer der Stufen der „Gegner“, auch nicht dessen Subunternehmer. Aber das muss für den Rechtsanwalt Basiswissen sein.
Sind die Stufen im Vertrag mit dem GU enthalten, muss dem die ganze juristische Aufmerksamkeit gelten.
Der Bauherr hat juristisch mit den Ausführenden in diesem Fall genau null Komma null garnichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

TomfromMuc

ww-robinie
Registriert
17. Januar 2011
Beiträge
1.661
Ort
bei München
In #12 schreibt er, daß ein Bauträger sein Vertragspartner ist. Im Vertrag eines Privatmenschen mit einem Bauträger gibt es ganz klare Regeln und das ihm nur ein Beweissicherungserfahren hilft, hat er in #9 geschrieben. Das ist nun mal so. "Einschreiben hin und fertig" wie oben jemand schreibt, reicht nicht.

Hinweis für Aha_01: man kann für einzelne Mangelpunkte auch eine Verlängerung der Gewährleistung vereinbaren. Ich arbeite bei einem Bauträger, wir machen das auch, weil Streit meist nichts bringt sondern nur Geld verbrennt. Dein Anwalt sollte wissen, wie das geht.

Zur technischen Ausführung werden sich die Treppenprofis hier hoffentlich noch melden. Du schreibst von "Schlagschrauben". Haben diese oberhalb vom Sechskantkopf noch einen Stift mit Verzahnung, die in ein Loch der Sufe eingreifen / wo die Stufe aufgeschlagen wird? Oder wurden die Stufen nur mit Kleber auf den Sechskantkopf geklebt? (Für mich schauen die wie normale HUS -Schrauben aus). Das wäre dann in Verbindung mit so wenig Kleber und so vielen Hohlstellen (zumindest in meinen Augen) eine etwas mutige Montage. Wäre ich der Bauträger, würde ich das meinem Treppenbauer nicht so einfach abnehmen.

Viel Erfolg beim Projekt, VG Tom
 

magmog

ww-robinie
Registriert
10. November 2006
Beiträge
16.161
Ort
am hessischen Main & Köln
Guuden,

die Schlüsselschrauben, die ich zu erkennen glaube, würden bei mir nur der Nivelierung der Stufen dienen,
nicht der Befestigung. Für letzteres gibt es zugelassene PU-Schäume.
Becker Chemie nennt seinen Schaum für Montagen dieser Art für geeignet, es soll dabei eine Fugenstärke von 5 bis 15 mm entstehen.
Ob das Material für die hier vorligende Verwendung einer bauaufsichtlichen Zulassung bedarf oder sie besitzt,
wie ich es von den von mir verwendeten Schäumen in vergleichbaren Fällen kenne, kann ich nicht erkennen.


https://pim.kleiberit.com/Datenblaetter/536-0-00/technical/de/dbd5360_KSE.pdf
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
7.592
Ort
CH
Durch die viel zu dicke Fuge ist auf den Fotos deutlich zu sehen wie der Schaum sich als Kissen weit von den Stufenkanten weg befindet.
Je dicker der Schaum umso mehr bewegt er sich. Auf den Schraubenköpfen und auch sonst braucht es nur minimalste, kaum sichtbare Bewegungen und die Treppe knarrt.
Es ist wie immer auf dem Bau, der Pfusch beginnt mit der Planung. Danach kann noch viel korrigiert werden aber nur über Mehrkosten und sehr gute Fachleute.
In diesem Fall hätten die Betonstufen aufgegossen oder durch aufgeschraubte Holzauflagen erhöht werden müssen.
Und 2 Sorten (Farben) Schaum wirken auch komisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
7.459
Ort
417xx
Dann steht es nachdem Du einen Gutachter bemüht hast bestenfalls 1:1. Patt also.
Das sehe ich anders. Mir klingt der aktuelle Stand eher nach einem "Gutachter" in Anführungszeichen. Wenn du dem einen öffentl. Bestellten und vereidigten GA entgegensetzt, dann steht es bei Gericht eher 2:1. Das sollte auch dein gegnerischer Anwalt wissen. Aber das Gericht könnte noch einen eigenen d.h. Dritten beauftragen.
Also eine Menge Kosten erstmal, aber das sagte ich ja bereits oben.
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
7.459
Ort
417xx
Das Gericht wir dem einen mehr Glauben als dem anderen....
Und dein Gegner merken, dass du es ernst meinst mit einem Streit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten