die teleskopierbare Dachlatte

U.Tho

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U.Tho

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Ich habe den Markennamen "Tomjig" mit einer zusätzlichen Kategorie neu eintragen lassen. Das war nach Rücksprache mit meinem Anwalt erforderlich. Die Verlängerung nach 10 Jahren wäre eh kommenden Jahres fällig gewesen - also fast "kostenneutral". Heute habe ich die Urkunde bekommen. (Die Rechnung natürlich auch gleich dabei )
UrkundeMarke.png
 

Seanathair

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....
An dieser Stelle sah ich mich doch genötigt, einen Beipackzettel zu entwerfen:
Anhang anzeigen 171467 Anhang anzeigen 171468



...
Verwendest Du diesen Beipackzettel noch?
Die Formulierungen "geeignetes Personal mit notwendigenm handwerklichen Vermögen" hilft Dir im Streitfall wahrscheinlich wenig.
Bei uns sind in den Sicherheitshinweisen solche Formulierungen nicht zulässig. Wenn eine Qualifikation für eine Tätigkeit vorausgesetzt wird, muss diese exakt beschrieben werden und überprüfbar sein. Das in in anderen Ländern (wir haben 95% Export) in der Regel aussichtslos.

Was ich empfehlen würde, wäre ein Hinweis auf max. Länge bzw. Anzahl der Dachlatten.

Ansonsten, super Idee.
 

U.Tho

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Verwendest Du diesen Beipackzettel noch?
Der nennt sich jetzt Gebrauchsanweisung.
"geeignetes Personal" - ja, ist ein dehnbarer Begriff, könnte man weglassen.
Für mich ist Punkt 1 aber am wichtigsten - wir übernehmen keine Garantie für die Konstruktionen, die der Anwender damit erstellt.
Für deutsche Verhältnisse finde ich den ausreichend. Export haben wir (noch) recht wenig (2 Händler Schweiz und 1 Niederlande).
Wo es wirklich riskant ist / wäre - USA. Da kommt man ohne Rechtsbeistand nicht weit.
 

Anhänge

  • Gebrauchsanweisung1.pdf
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