Wie slt bist du nochmal?
Das ist schon Mobbing. Bitte behalte deine herabwürdigende Meinung für dich. Du hast ja oben nicht nur die Decke, sondern auch auch ein Dach.
Vielleicht hat der einen Schaden.
Ich bin nicht unfreundlich, das ist nicht meine Art.
Aber ich verteidige mich. Und sowas ist sogar straffrei.
Es ist verboten, eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten (mindestens drei von der Täterin/von dem Täter und vom Opfer verschiedenen Personen)
zu beschimpfen
zu verspotten
Für das Delikt der Beleidigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen.
Entschuldigt ist aber, wer sich zu einer Beleidigung hinreißen lässt, weil er auf eine Beleidigung eines anderen begreiflicherweise reagiert, also zurückschlägt.
Wird das Delikt der Beleidigung im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren eines Beitrages auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.
Was ich auch getan habe und hier nochmals darum bitte.
Rechtsgrundlagen
§ 115 Strafgesetzbuch (StG
Für mich ist das Thema durch. Vielen Dank für all die Hilfe. Manche Fragen hab ich eigentlich noch, aber man traut sich ja nichts fragen. Wofür sonst ist so ein Forum da?
Immer muß man sich durchforsten zwischen all dem Spott, bis man mal eine Hilfestellung bekommt.
Sprichwort des Tages, Urheberrecht liegt bei mir:
hinter dem Bildschirm werden Mäuse zu Löwen. Bittet man sie dann um ein persönliches Gespräch machen sie die Fliege. Macht man sie ausfindig und bittet sie das Gesagte zu wiederholen, werden sie zur lautlosen Mücke.
In dem Sinne könnt ihr weiterphilosophieren. Gehijackt ist das Thema ja bereits! Ich bin dann mal weg. Vielleicht finde ich ein Forum wo sich mehr Erwachsene tummeln.