Selbstständigkeit mit Holzbrettern und Messerblöcken

uli2003

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Die BG hat ‚nur‘ noch beratende Funktion. Für die Sicherheit wurde der Sicherheitsbeauftragte ‚erfunden‘.
Macht der einen Fehler, steht er dafür gerade (bzw. der Betriebsinhaber), und die BG verweigert u.U. die Leistung.
Zack, Verantwortung abgegeben.

Die Kammern werden auch nur nach Hinweis vorbeischauen. Sie wissen doch gar nicht, was für einen Bereich der Betrieb abdeckt.
Möglicherweise wird auch GEZ-like in den Medien beobachtet, denn der neue Tischler möchte ja auch etwas verkaufen. Von Schneidebrettern im Schrank erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nichts.
Man muss halt wissen wo die Grenzen sind, wenn man sich im zulassungsfreien Handwerk bewegt.

Oben genannte Frist zur Erlangung des Meistertitels finde ich beispielsweise seitens der HWK sehr fair.
 

Heener

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typisch für unser kaputtes Land.
Hier sind die Leute nicht bemüht Dir zu helfen, sonder schmeissen dir Knüppel in den Weg!
Ich habe das ganze mit einem Bauantrag hinter mir, das war der reinste Horrortrip.
Bin wirklich froh das ich in Rente bin und mit dem Pack nichts mehr zu tuen habe.
Ich würde da auf den -Holzblockmacher- pochen, nichts anderes machst Du ja auch, die spinnen wirklich!

PS:
Bin ich eigentlich der einzige Holzbastler der noch keine Schneidbretter macht??
Nee, habe ich auch noch nicht gefertigt...
 

Arkhan1806

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Ich stellte auch seit einiger Zeit im Kleingewerbe Garderoben und Regale her, die ich dann online und demnächst auch auf Märkten verkaufe. Ich hab mir damals nen Meister gesucht, der mir schriftlich bestätigt hat, dass man den ganzen Mist, den ich mache, locker in unter vier Monaten erlernen kann und es damit nicht Meisterpflichtig ist (weil ich nur mit Schablonen arbeite, etc.). Hab aber trotzdem knapp 1,5 Jahr mit denen hin und her geschrieben.

Das ich demnächst umziehe und demnach auch das Gewerbe ummelden muss, hab ich noch zwei Fragen, das ganze wird ja wahrscheinlich wieder von vorne losgehen:

1. Ab wann ist eine Serienfertigung eine Serienfertigung?

2. Kann ich auch ein Reisegewerbe sein, wenn ich nen Onlineshop habe?

Generell fertige ich alles vor, dann kann das gekauft werden, Sondermaße gibt's nicht.


Und könntet ihr bitte aufhören, euch über irgendeinen anderen Scheiss zu unterhalten, das nervt extrem! Ich will was über das Thema lesen und nicht übers Auswandern.
 

h.senge

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Danke für die ganzen Antworten,

sehr spannend und coole Ansätze dabei!

Ich werde dann mal versuchen bei der IHK einfach reinzukommen. Die haben mich ja bisher nur weitergeschickt aber wissen noch gar nicht was ich mache. Dann gebe ich einfach so wenig Infos wie möglich/nötig.

Ihr scheint da ja recht einig zu sein, dass die übertreiben bei der Kammer.

Lg
 

Jowe

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Und könntet ihr bitte aufhören, euch über irgendeinen anderen Scheiss zu unterhalten, das nervt extrem! Ich will was über das Thema lesen und nicht übers Auswandern.
Ja, die off topic Diskussionen hier nerven. Damit meine ich nicht mal einen kleinen Scherz oder Nebenbemerkungen sondern die Nebenkriegsschauplätze. Inhaltlich interessiert das nur die Kampfhähne.
Ich mag selbst in der Vergangenheit nicht komplett unschuldig dabei sein, achte aber seit einiger Zeitdarauf dem nicht mehr zu verfallen.
Als Kölner ist das zugegeben schwierig, wir reden (schwafeln) halt gerne und auch viel Unsinniges aber wenn ich das kann, können andere das auch. :emoji_wink:

Zur Diskussion selber:
Gibt es da evtl. einen Unterschied wenn man die Holzbretter als Kleingewerbe anmeldet?
 
Zuletzt bearbeitet:

Arkhan1806

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Ich bin mit eigentlich auch relativ sicher, dass das Kleingewerbe da (bei der Mieterpflicht) keinen Unterschied macht. Wie schon geschrieben hat das nur ne buchhalterische Relevanz.

Umsatzsteuerfrei arbeitenden darf man, sofern man unter bestimmten Jahresumsätzen bleibt. Im ersten Jahr sind das, glaub ich 22.000 €, danach 50.000 €. Man kann sich jedoch jederzeit freiwillig entscheiden, doch mit Umsatzsteuer zu arbeiten, das ist dann aber nicht umkehrbar. Ob man das will, ist ne andere Frage. :emoji_slight_smile:

Zur IHK: Leider ist das nicht deren Entscheidung, ob du da betrittst, das entscheidet die HWK. Meine IHK meinte damals sogar, dass die mich noch nichtmal in der Thematik beraten dürfen (so lange die Zugehörigkeit nicht entschieden ist), weil das wohl verboten ist.
 

Johannes

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Hallo,
also grundsätzlich halte ich es für sinnvoll sich gut zu informieren. Aber am besten nicht bei den Kammern, sondern bei unabhängigen Stellen.
Anschließend sich bei der zuständigen Kammer anmelden und in diesem Zusammenhang klar informiert auftreten und sich möglichst nicht auf Diskussionen einlassen. Es liegt in der Historie der Handwerkskammern, das diese möglichst alle in ihre Zuständigkeit binden wollen.
Eventuell kann auch der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker ( www.buhev.de ) weiterhelfen.

Es grüßt Johannes
 

Kerstenk

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Generell fertige ich alles vor, dann kann das gekauft werden, Sondermaße gibt's nicht.
und damit nicht dem Handwerk unterlegen, die Anzahl der gefertigten Teile ist nicht von Bedeutung. Sondern der Kunde das nehmen muss, was du anbietest, also keine Maßanfertigung. Du hast also einen Katalog an Sachen, die du fertigst, der muss nun aber nicht in gedruckter Version vorliegen.
 

uli2003

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Umsatzsteuerfrei arbeitenden darf man, sofern man unter bestimmten Jahresumsätzen bleibt. Im ersten Jahr sind das, glaub ich 22.000 €, danach 50.000 €.
Es sind immer 22.500 Euro (zur Zeit).

und damit nicht dem Handwerk unterlegen, die Anzahl der gefertigten Teile ist nicht von Bedeutung. Sondern der Kunde das nehmen muss, was du anbietest, also keine Maßanfertigung.
Kannst du den Hintergrund einmal erklären? Es geht hier nicht ums Reisegewerbe, und Handwerk ist und bleibt die Tätigkeit, wenn sie keinen industriellen Charakter annimmt.
(Nehmen wir mal Innentüren rein mit Normmaßen als Beispiel, die man ja in 10 Designs vorfertigen und vertreiben kann...)
 

Kerstenk

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Kannst du den Hintergrund einmal erklären? Es geht hier nicht ums Reisegewerbe, und Handwerk ist und bleibt die Tätigkeit, wenn sie keinen industriellen Charakter annimmt.
(Nehmen wir mal Innentüren rein mit Normmaßen als Beispiel, die man ja in 10 Designs vorfertigen und vertreiben kann...)
hier gibt es was zum lesen (PDF einer IHK)
wichtig ist erst mal das das, was man machen will zulassungsfrei ist, Treppen, Geländer usw. bedarf einer Zulassung, fällt also auf alle Fälle raus.
Ob nun ein Tisch wirklich einen Meisterbrief braucht, ist wohl eher einer Angelegenheit die man mit der HWK ausfechten kann. Ein Bekannter hat den Part als Karosseriebauer gegen die HWK für sich verbuchen können, obwohl er keinen Meister hat. Man muss wissen das die nach EU Recht so ihre Probleme haben und das hat er angedroht durchzuboxen, deshalb ist man eingeknickt, ohne Prüfung oder ähnliches. Kenn noch andere Fälle, die so durchgekommen sind.

Aber hier handelt es sich ja eindeutig um kleine Dinge/Gegenstände die keiner Beschränkung unterliegen und so muss man es auch definieren. Denn die HWK will Mitglieder und deren Beiträge, die IHK zwar auch, ist aber günstiger :emoji_slight_smile: Ich selber habe eben immer nur Serienfertigung von Holzteilen angegeben, mehr nicht.
 

Kerstenk

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Beim Tisch - wäre ich mir da nicht so sicher. Aber wo kein Kläger..
genau den tut die HWK so darstellen als bräuchte man dafür einen Handwerksmeister, weis ich von dem Bekannten der im Nebengewerbe Holzarbeiten macht. Hat man ihm so geschrieben, aber genau da würde ich ihnen erklären, dass ich mich bis in die EU hochklagen würde.
Ich halte diesen Meisterzwang für vollkommen unnötig, was in Deutschland auch schon abgeschafft, bis ein gewisser Despot es wieder eingeführt hat.
Hat nichts damit zu tun das in einigen Bereichen es wichtig und notwendig ist, einen Nachweis zu erbringen hat, das man die Fähigkeiten besitzt, aber einfach Möbel gehören definitiv nicht dazu.
 

uli2003

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genau den tut die HWK so darstellen als bräuchte man dafür einen Handwerksmeister,
Würde ich nach aktueller Rechtslage auch so einschätzen.


Hat man ihm so geschrieben, aber genau da würde ich ihnen erklären, dass ich mich bis in die EU hochklagen würde.
Also ich würde dich klagen, und die Sache damit klären lassen.

was in Deutschland auch schon abgeschafft, bis ein gewisser Despot es wieder eingeführt hat.
In einigen Berufen. Nicht vollumfänglich.
 

K2H

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Wenn du es nicht drauf anlegst, eine Werkstatt und deren Ausstattung steuerlich abschreiben zu wollen, hole dir bei deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung eine Reisegewerbekarte mit dem Gewerbeeintrag "Kunstgewerbe, Design und Verkauf von Dekorations- und Gebrauchsgegenstände" und lege los.
Mit der Reisegewerbekarte bist du nicht verpflichtet Gewinne zu generieren (was du bei "stehendem Gewerbe" gem. Steuergesetzgebung bist), legst du deinen erklärten schwerpunkt auf "Design" musst weder der IHK noch der HWK beitreten. Du bist ein Freiberufler....und kannst dein Vorhaben quasi als "Nebenerwerb nach Lust und Laune" betreiben. Musst lediglich deine Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage S deiner Einkommensteuererklärung darlegen.
Woher ich das weiß ? .....:emoji_sunglasses:
 

Jowe

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genau den tut die HWK so darstellen als bräuchte man dafür einen Handwerksmeister, weis ich von dem Bekannten der im Nebengewerbe Holzarbeiten macht. Hat man ihm so geschrieben, aber genau da würde ich ihnen erklären, dass ich mich bis in die EU hochklagen würde.
Ich halte diesen Meisterzwang für vollkommen unnötig, was in Deutschland auch schon abgeschafft, bis ein gewisser Despot es wieder eingeführt hat.
Hat nichts damit zu tun das in einigen Bereichen es wichtig und notwendig ist, einen Nachweis zu erbringen hat, das man die Fähigkeiten besitzt, aber einfach Möbel gehören definitiv nicht dazu.

Ich hatte das hier schon mal an anderer Stelle berichtet, finde aber auch das es hier zu aktuellen Situation paßt.

Vielleicht einmal vorab etwas Grundsätzliches.
1. Wenn jemand Talent hat, sollte das nicht durch übermäßige Bürokratie verkümmern.
2. Aber es sollten durchaus auch diejenigen "geschützt" werden, die viel Zeit in ihre Ausbildung investiert haben, denn........
3. ..... erwartet der Kunde auch fachlich korrekte Arbeit.

Punkt 1 + 2 habe ich keine Lösung, sollen sich andere darum kümmern die dafür besser geignet sind.
Punkt 3 betrifft für mich durchaus schon auch einen Tisch.
Als Begründung folgende Geschichte:
Ich habe per Zufall einen Fliesenleger kennengelernt und ihn gefragt ob er mir helfen kann.Gesagt getan. Kellertreppe hat er gut gemacht. Dann ging es an große Fliesen im Bad mit 100 cm Kantenlänge im buttering/floating Verfahren von dem er bislang nichts gehört hatte......
Er strich also die Segel und erzählte mir seine Geschichte.
Er hatte noch nie eine Fliese geklebt aber es gab damals die Möglichkeit sich als Fliesenleger ohne Nachweis selbstständig zu machen.
Hat er dann gemacht, hat sich damit und Internetfotos,die er als seine Arbeit ausgegeben hat,bei einem Fliesenlegerbetrieb beworben. Ist genommen worden, der langjährige Kollege dort hat ihn nach 15 Minuten an die Wand gedrückt, dann aber Mitleid bekommen und ihm in 3-4 Monaten einen Crashkurs verpaßt. Er durfte dann die weniger anspruchsvollen Sachen machen.

Nun gut,das ist sicher dem Personalmangel im Handwerk auch ein bißchen geschuldet und ich bin sehr froh das er mir reinen Wein eingeschenkt hat. Aber wir wissen alle was teilweise für Honks im Holz-und Bautenschutzgewerbe herumlaufen die dann vielleicht doch noch der einen oder anderen Schulung bedürfen.
 

fahe

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Hat er dann gemacht, hat sich damit und Internetfotos,die er als seine Arbeit ausgegeben hat,bei einem Fliesenlegerbetrieb beworben. Ist genommen worden, der langjährige Kollege dort hat ihn nach 15 Minuten an die Wand gedrückt, dann aber Mitleid bekommen und ihm in 3-4 Monaten einen Crashkurs verpaßt. Er durfte dann die weniger anspruchsvollen Sachen machen.
...und was hat die phantasievolle Geschichte mit dem Meisterzwang für die in der Anlage der Handwerksordnung aufgeführten Gewerke zu tun?

Wenn die denn so stimmen sollte, hat sich eher ein Betrüger ohne jede Berufsausbildung auf dem Gebiet eine Anstellung erschlichen. Soll auch vor und nach der Episode vom Köpenicker Hauptmann schon vorgekommen sein.

In Sachsen hatten wir auch mal einen Postboten, der es zum - von Kollegen durchaus hochgeachteten - Chefarzt des Landeskrankenhauses für Psychiatrie brachte. :emoji_wink:
 

fahe

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hier gibt es was zum lesen (PDF einer IHK)
...das Papier ist offenbar nicht ganz taufrisch. Da finden sich Berufe, die mittlerweile wieder in die Liste der zulassungspflichtigen Handwerksberufe eingeordnet sind, noch als zulassungsfrei.

Am schönsten finde ich ja, das Drechsler noch immer in einem Atemzug mit den "Elfenbeinschnitzern" genannt werden. Obwohl der Nachschub von Elfenbein aus Deutsch-Südwest-Afrika ja nun doch schon ein paar Tage ins Stocken geraten ist. :emoji_wink:
 

Arkhan1806

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Nochmal ne Frage zum Reisegewerbe:
Das gibt's nicht umsatzsteuerfrei, oder? Hat also einen klaren Nachteil gegenüber dem Kleingewerbe, oder?
 

wostok

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Mit der Reisegewerbekarte bist du nicht verpflichtet Gewinne zu generieren (was du bei "stehendem Gewerbe" gem. Steuergesetzgebung bist), legst du deinen erklärten schwerpunkt auf "Design" musst weder der IHK noch der HWK beitreten. Du bist ein Freiberufler....und kannst dein Vorhaben quasi als "Nebenerwerb nach Lust und Laune" betreiben. Musst lediglich deine Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage S deiner Einkommensteuererklärung darlegen.
Woher ich das weiß ? .....:emoji_sunglasses:
Hallo,
kannst du deine Äußerung, im Reisegewerbe sei keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig, belegen? Das höre ich zum ersten Mal und sehe hier große Chancen, den Staat zu prellen. Schließlich ist man nicht verpflichtet, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Soll heißen, bei nicht notwendiger Gewinnerzielungsabsicht könnte der Staat jedes Jahr mit einem ausgewiesenen Verlust in der EÜR per Steuerrückerstattung geprellt werden. Das ist so offensichtlich, dass es eigentlich nicht stimmen kann.
VG
 

uli2003

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Mit der Reisegewerbekarte bist du nicht verpflichtet Gewinne zu generieren
Wie kommst du denn darauf? Sobald du eine Gewerbekarte beantragst, geht dieses mit einer Gewinnerzielungsabsicht einher. Gewerbe ist Gewerbe, und somit entsteht auch eine Gewinnerzielungsabsicht. §15 Abs. 2 EStG.
 

uli2003

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Das gibt's nicht umsatzsteuerfrei, oder? Hat also einen klaren Nachteil gegenüber dem Kleingewerbe, oder?
Kleinunternehmertum kann bei Inanspruchnahme bis 22.500 EUR/Anno vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit sein. Man weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus (würde man es tun, müsste man sie auch abführen), darf aber auch keine Vorsteuer geltend machen (z.B. von Material oder Maschinen). Das FA sieht die evtl. zu vereinnahmende Differenz bis zu der Umsatzgrenze als marginal an.
Bleibst du unter der Umsatzgrenze, bleibst du auch Kleinunternehmer, wenn du dies so beantragt hast. Liegt dein Umsatz im laufenden Jahr schon darüber, aber unter 50.000 Euro, wirst du im Folgejahr regelbesteuert. Liegst du über 50.000 Euro Umsatz, wirst du sofort regelbesteuert.
 
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