civil engineer
ww-robinie
Gesetzt den Fall, die vereinbarte Qualität ist wie folgt beschrieben: "Lieferung Tisch wie Ausstellungsstück". Das Ausstellungsstück wurde fotografiert und ist ohne Riss. Wie weit geht jetzt die Beweislast des Käufers? Reicht, dass ich als Käufer nachweise, dass jetzt ein Riss da ist (z. B. mit Foto Tisch aus der Ausstellung ohne Riss und Foto bei mir im Esszimmer mit Riss)? Oder muss der Käufer nachweisen warum der Riss aufgetreten ist? Immer üblicher Gebrauch vorausgesetzt. Also wenn ich in Deutschland im Möbelhaus / beim Handwerker kaufe und der Tisch dann auch in Deutschland im Esszimmer steht.Ein Mangel ist eine negative Abweichung der gelieferten Qualität von der vereinbarten.
Wenn der Riss nach einem Jahr auftritt, liegt die BEweislast beim Käufer.