Arbeitssicherheit :)

AndySchr

ww-birke
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Dadurch sind sie für Hobbyisten, für Schreiner und für Angestellte verpflichtend,
sowie für Lieferanten von Maschinen und des Zubehörs.

Es bleibt abzuwarten wann eine Krankenkasse oder ein Arbeitgeber bei Verstößen
durch Laien in Regress geht, spätestens bei Personenschäden an Dritten (Zuschauer) ist die Sache
für die Staatsanwaltschaft schon seit Jahren interessant.
Moin, eine Sache stört mich als Laien bei diesen ganzen Diskussionen. Es wird oft davon geredet, dass die Regeln der BG für Hobbyisten verpflichtend seien. Sie spiegeln den Stand der Technik wider, das sollte auch so anerkannt werden. Versicherungen können die Regeln oder deren Verletzung als Grundlage für ihr Handeln nutzen. Aber warum sollte die Einhaltung der BG Regeln "verpflichtend" sein? Google hat mir darauf keine Antwort gegeben. Habt ihr eine Quelle?
Ist vielleicht klugscheißerisch, aber hier geht es doch oft genug darum Laien Wissen zu vermitteln. Dann sollte das schon korrekt sein.

Ach ja: ich bin auf jeden Fall dafür die Regeln immer einzuhalten! Nicht dass das falsch verstanden wird.
 

joh.t.

ww-robinie
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bei den Zwergen
Moin, eine Sache stört mich als Laien bei diesen ganzen Diskussionen. Es wird oft davon geredet, dass die Regeln der BG für Hobbyisten verpflichtend seien. Sie spiegeln den Stand der Technik wider, das sollte auch so anerkannt werden. Versicherungen können die Regeln oder deren Verletzung als Grundlage für ihr Handeln nutzen. Aber warum sollte die Einhaltung der BG Regeln "verpflichtend" sein? Google hat mir darauf keine Antwort gegeben. Habt ihr eine Quelle?
Ist vielleicht klugscheißerisch, aber hier geht es doch oft genug darum Laien Wissen zu vermitteln. Dann sollte das schon korrekt sein.
Woran orientieren sich Versicherungen bei einem Unfall?
Vor allen Dingen wenn sie keine Ahnung haben.
Die Bg gibt im beruflichen Bereich die Leitplanken vor. Und sie wissen auch wieso sie was verbieten. Weil es damit zu zu vielen Unfällen gekommen ist die die Versicherung sehr viel Geld gekostet hat.
Also wird die Privatversicherung oder die Krankenkasse guckEN Womit der Unfall passiert ist und sich die Behandlungskosten beim Verunfallten zurückholen. Und das WIRD TEUER.
 

Mitglied 59145

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Ich habe da wenig Ahnung, mir geistern da ein paar Wörter im Bezug zu Versicherungen im Kopf rum. Ich denke die spielen eine Rolle.

Fahrlässig
grob Fahrlässig
Mutwillig

Mein empfinden sagt, grob Fahrlässig wäre es eine Klappenmesserwelle zu betreiben, als Beispiel.

Ich habe aber wirklich keine Ahnung.

Gruss
Ben
 

AndySchr

ww-birke
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Woran orientieren sich Versicherungen bei einem Unfall?
Vor allen Dingen wenn sie keine Ahnung haben.
Die Bg gibt im beruflichen Bereich die Leitplanken vor. Und sie wissen auch wieso sie was verbieten. Weil es damit zu zu vielen Unfällen gekommen ist die die Versicherung sehr viel Geld gekostet hat.
Also wird die Privatversicherung oder die Krankenkasse guckEN Womit der Unfall passiert ist und sich die Behandlungskosten beim Verunfallten zurückholen. Und das WIRD TEUER.
Ja klar, dass das so ist, aber wo steht die "Pflicht"?
 

brubu

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Hallo
Als südlicher Nachbar kann ich Dir nicht direkt helfen. Aber ich schätze die Situation bei Euch ähnlich ein wie es bei uns ist. Wegen einem kleineren
Unfall wird im Hobbybereich nicht viel passieren. Bei schlimmeren Vorfällen gibt es von Amtes wegen Untersuchungen. Wenn für den betreffenden
Fall kein Gesetz beigezogen werden kann weil explizit dazu keines existiert, stützen sich Richter gerne auf vergleichbares Recht oder Fälle.
Und da könnte ich mir bei einem schlimmen Unfall gut vorstellen, dass die Justiz als Vergleich die BG Regeln beizieht.
Wie gesagt aus der Sicht eines südlichen Ausländers, wenns stört bitte löschen kein Problem.
Ben war etwas schneller, So sehe ich es auch.
Gruss brubu
 

yoghurt

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Na ja, ich habe oben schon das Kriegswaffenkontrollgesetz genannt. So lange nix passiert und die BG nicht zuständig ist, kannst machen was Du willst!
Ich kenne anekdotisch die Geschichte von einem Segelflugverein bei dem der Propeller auf der Tischfräse montiert wurde. Laut dieser Sage ist der mitsamt der Frässpindel in Richtung Hallendecke gesaust. Ich weiß nicht ob die Story stimmt, aber ich möchte mich nicht Im Gebäude aufhalten wenn so etwas probiert wird.
Was soll man dazu sagen? Ist im Grunde keine Diskussion für ein Forum, sondern für die Rechtsabteilung der Versicherung.
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Das hatten wir doch schon hundertmal. Die Krankenkasse zahlt immer. Auch bei versuchtem selbstmord oder Drogenabhängigkeit oder oder oder.
Mal losgelöst von der Diskussion
 

yoghurt

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Das hatten wir doch schon hundertmal. Die Krankenkasse zahlt immer. Auch bei versuchtem selbstmord oder Drogenabhängigkeit oder oder oder.
Mal losgelöst von der Diskussion

Ja klar. Aber wenn es teuer wird kann schon zb die Frage nach Fremdverschulden aufgemacht werden - oder?
 

magmog

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Guuden,

wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte es zu einem folgenschweren Unfall kommen, sind staatliche
Stellen und Versicherer schnell dabei, Schuldige zu suchen,
letztere häufig auch, um sich an ihnen schadensfrei zu halten.

Schuldige sind nur festzustellen, wenn ihnen eine tatbestandsmäßige,
rechtswidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann.
In Zusammenhang mit Unfällen mit technischem Gerät wird häufig
ein Sachverständiger hinzugezogen, der auf Basis der
anerkannten Regeln der Technik seine Feststellungen trifft.
Diese sind u.A. auch im Regelwerk der BGs niedergelegt.
Da dieses Regelwerk vor Inkrafttreten von staatlichen Stellen
zugelassen wird, hat es einen eindeutigen Stellenwert.

Es werden übrigens durchaus auch Sachverständige der BGs mit solchen Gutachten beauftragt.
 

uli2003

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Also wird die Privatversicherung oder die Krankenkasse guckEN Womit der Unfall passiert ist und sich die Behandlungskosten beim Verunfallten zurückholen. Und das WIRD TEUER.
Einspruch.
Der §81 VVG ist bei Krankenkassen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse nur bei Vorsatz nicht zahlen muss. Das Arbeiten mit einer Klappenmesserwelle beinhaltet nicht den Vorsatz, vermutlich nicht einmal grobe Fahrlässigkeit, ggf. vielleicht die Inkaufnahme eines Unfalls bei Kenntnis der Gefährlichkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherte am Schaden beteiligt werden, weitergehend können die Leistungen auf das Nötige beschränkt sein (z.B. 'Schönheits-OPs' verweigert werden).
Private Krankenkassen schert das in der Regel gar nicht, diese leisten fast immer.
 

AndySchr

ww-birke
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Guuden,

wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte es zu einem folgenschweren Unfall kommen, sind staatliche
Stellen und Versicherer schnell dabei, Schuldige zu suchen,
letztere häufig auch, um sich an ihnen schadensfrei zu halten.

Schuldige sind nur festzustellen, wenn ihnen eine tatbestandsmäßige,
rechtswidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann.
In Zusammenhang mit Unfällen mit technischem Gerät wird häufig
ein Sachverständiger hinzugezogen, der auf Basis der
anerkannten Regeln der Technik seine Feststellungen trifft.
Diese sind u.A. auch im Regelwerk der BGs niedergelegt.
Da dieses Regelwerk vor Inkrafttreten von staatlichen Stellen
zugelassen wird, hat es einen eindeutigen Stellenwert.

Es werden übrigens durchaus auch Sachverständige der BGs mit solchen Gutachten beauftragt.
Das ist mir alles klar. Nur die Verwendung des Worts "verpflichtend" hört sich so an, als wenn es eine Gesetzespflicht für die private Arbeit an den Maschinen gäbe. So wie ich das in den letzten Kommentaren und auch weiteren Beiträgen hier im Forum deute, ist dies nicht so.
Ich bin für eine klare Kommunikation dessen was vorgeschrieben ist und dessen was dringend anzuraten ist.
 

AndySchr

ww-birke
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Ob Pflicht oder nicht, sich an paar wichtige Regeln zu halten ist sicher von Vorteil ob auf Baustelle oder in der privaten Werkstatt.
Schon richtig, mir geht's als Laie hier um die Wortwahl. Aber vielleicht ist es auch der falsche Ansatz, die Leute zu fragen, für die die Regeln verpflichtend sind, ob die Regeln auch für andere Personen verpflichtend sind. Ist ja nicht deren Interesse und deren täglich Brot. Das täglich Brot ist halt die Einhaltung (und Durchsetzung) der Regeln.
 

yoghurt

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Das ist mir alles klar. Nur die Verwendung des Worts "verpflichtend" hört sich so an, als wenn es eine Gesetzespflicht für die private Arbeit an den Maschinen gäbe. So wie ich das in den letzten Kommentaren und auch weiteren Beiträgen hier im Forum deute, ist dies nicht so.
Ich bin für eine klare Kommunikation dessen was vorgeschrieben ist und dessen was dringend anzuraten ist.

Klarer als ich es oben geschrieben habe geht es eigentlich nicht - oder? Kannst machen was Du willst! Wenn Du nicht der BG unterliegst.
 

Mitglied 59145

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Du darfst dir auch einen Finger abhacken. Es geht ja nur um den Schadensfall. Wie das bei dem Finger jetzt genau ist, wenn man dir nachweist dass es Absicht war---keine Ahnung.

Ich denke es ist auch nicht wichtig was man darf und was nicht. Wichtig ist zu wissen was man besser nicht macht.

Gruss
Ben
 

WoodyAlan

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Direkt löschen is halt so ne Sache. Hatte ich auch schon, dass ich ne Mail nebst Inhalt zu nem neuen Kommentar erhalten hab, der dann aber gar nicht mehr existierte oder in nem Strang zig Einträge weg waren und kein Zusammenhang mehr da war. Könnte man gelöschte Kommentare ggf als Gelöschteintrag sichtbar machen @yoghurt ?
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Guuden,

indirekt verpflichtend, würde ich mal sagen.
Moralisch vielleicht. Die sinnhaftigkeit will ich auch gar nicht abstreiten aber ich habe noch nie gehört, dass die Krankenkasse bei einem Unfall irgendwelche Nachfragen stellt. Als ich mir mit der kettensäge in die Hand gesagt hab, hat auch kein Schwein nachgefragt. Das wurde geflickt und gut.
und das sind auch ganz schön hohe Ansprüche die das voraussetzen würde. Ich habe auch ein Schweißgerät. Entspricht das den neuesten BG Vorschriften für Schlosser? Keine Ahnung. Man kann das als Privatmann doch gar nicht alles wissen...

also ich will hier gar nicht Partei ergreifen für den klappenmesserwellenverfechter. Wenn man auf einen Mangel hingewiesen wird sollte man natürlich entsprechend reagieren. Mir geht es nur darum, dass man als Privatmann von der Krankenkasse in Regress genommen werden kann. Das glaube ich beim besten Willen nicht
 

U.Tho

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@JannikOS Der Arzt hat aber sicherlich ein Protokoll gemacht, wo Du beschrieben hast, was passiert ist, wann und wo. Wenn`s ein betrieblicher Unfall ist, musst Du das an die BG melden, d.h. der Arbeitgeber. Was ich nicht weiß ist, ob der Arzt das an die BG meldet, wenn`s ein Betriebsunfall war. Wenn`s an die BG gemeldet wurde, kriegste auf jeden Fall erstmal einen Fragebogen ...
 

lunateide

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Hallo, ich kann Uli2003 nur zustimmen. Wie würde das aussehen, wenn die Kasse bei Fahrlässigkeit die medizinische Versorgung nicht bezahlen wollte:

Sie haben 30 Jahre lang geraucht, Ihre notwendige Herzoperation bezahlen Sie mal selbst.

Sie waren bei Schneeglätte mit dem Auto unterwegs. Diese Fahrt war fahrlässig, selbst wenn Sie die Schwiegermutter nach Hause bringen wollten.

Die Kosten für die Behandlung diverser Platzwunden und Prellungen können wir leider nicht übernehmen. Sie haben Ihre Ehefrau solange verbal provoziert, bis sie mit der Bratpfanne...usw.

Zum Schluß noch eine ernsthafte Anmerkung.
Wer im Umgang mit gefährlichen Maschinen die Sicherheitsvorschriften kennt, aber nicht beachtet, gefährdet letzten Endes nur sich selbst.
Die Abenteurer hingegen, die sich leichtfertig auf See, im Gebirge oder ganz und gar in Höhlen tummeln, bringen nicht nur sich selbst, sondern u.U. auch das Rettungspersonal in große Gefahr.

Gruß
Roland
 

werists

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Ich fänds einfach super wenn diese Sendungen den richtigen Weg aufzeigen.
Diese Serie ist keine Bauanleitungsserie, es ist eine sehr gute Dokuserie über das Handwerk. Und eine gute Werbung um junge Leute für das Handwerk zu begeistern. 95% der Zuschauer werden bei den (sicherheitsrelevanten) Details nichts bemerken.
Wenn der SWR Betriebe für weiter Sendungen sucht und dazu einen BG Aufpasser mitbringen will, wird er nicht mehr viele finden.
 
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