Preisgabe von firmen-Angeboten-Strafbar?

MaHo

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Wenn ich Firma XY anschreibe und Angebot für spezielles Produkt anfordere und teile daraus hier-nicht wortwörtlich, aber in etwa Information für euch preisgebe. kann man mich rechtlich belangen?
Preisangaben ,die nicht der Öffentlichkeit/Konkurrenzbetriebe zugänglich gemacht werden sollen.
Natürlich werde ich keine Mails hier veröffentlichen-das ist ja Postgeheimnis .
Aber mit meinen worten(nicht wortwörtlich abgeschrieben ) kann man doch Infos preisgeben ohne Firma xy zu nennen ?
 

FredT

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Aber immer. Es obliegt ja nach Abgabe an dich nur deiner Wertigkeit, was oder was nicht weitergegeben wird. Wer will da was unter welche Strafe stellen? Vor allem, nach welchem Rechtsgrundsatz sollte das sanktionabel sein?
 

KalterBach

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Sofern die Weitergabe der Angebotspreise nicht ausdrücklich untersagt ist, kein Problem.

Es empfiehlt sich natürlich eine gewisse Höflichkeit bei der Weitergabe. Vor allem wenn Du bessere Konditionen aus speziellen Gründen individuell bekommst.
 

Time_to_wonder

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Da gäbe es noch das Urheberrecht. Jeder, der drei Worte auf ein Blatt Papier schreibt, ist Urheber eines wie auch immer gearteten Werkes. Er kann sein Werk zur Nutzung. freigeben oder auch nicht. Er ist und bleibt aber immer Urheber und hat diesbezügliche Rechte.
 
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werists

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Da gäbe es noch das Urheberrecht. Jeder, der drei Worte auf ein Blatt Papier schreibt, ist Urheber eines wie auch immer gearteten Werkes.
Nein, das stimmt nicht!
Einem Angebot fehlt in der Regel die notwendige Schöpfungshöhe. Diese ist ein entscheidender Faktor der bei einem Angebot in der Regel fehlt.
 

marcus_n

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werists: Was bitte ist die notwendige Schöpfungshöhe? Ich kenne das unter der individuellen geistigen Leistung. Es ist nicht irgendein Text schützungswürdig, es muss eine persönliche, schöpferische Leistung dahinter stehen. Richtig?
 

Time_to_wonder

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Ok, wenn also das Angebot nur aus ein paar Standard-Positionen besteht, ist es dann wohl unkritisch.

Wenn aber das Angebot ein mehrseitiges ausführliches Konzept für die individuelle Lösung bei einem speziellen Kunden beinhaltet, dürfte eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben sein.
 

KalterBach

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Wenn aber das Angebot ein mehrseitiges ausführliches Konzept für die individuelle Lösung bei einem speziellen Kunden beinhaltet, dürfte eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben sein.

Genau das wollte der TE zu Recht ja nicht tun.

teile daraus hier-nicht wortwörtlich, aber in etwa Information für euch preisgebe

Bei uns in der Firma weisen wir bei individuellen Angeboten auf das geistige Eigentum hin. Erleben es aber auch, dass das Angebot ohne Preise unverändert oder in ähnlicher Form an Mitbewerber weitergegeben wird. Der Auftrag ist dann meist weg. Geklagt haben wir meines Wissens noch nie.
 

MaHo

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Danke für die rege teilnahme. dann wiss ik ja bescheid,worauf es ankommt :emoji_slight_smile: in de Meisterschule habe ich die immense Arbeit hinter einem Angebot kennengelernt- kommt immer auf das Produkt an , was die Kunden haben wollen .
 
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