CE zeichen für haustüren

joh.t.

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hallo,

wenn ich ab und zu ne haustür nach kundenwunsch baue, eigener entwurf bla bla brauche ich auch ab nächstem jahr das ce zeichen.

nun meine frage : gibts sowas wie für die fenster in den news beschrieben auch für haustüren. ums richtig zu verstehen. normale popelhaustüren kaufe ich zu. wenn ich eine baue, dann nur massiv, rahmen und füllung , beistoß ( grand cadre) , geschmiedetes gitter usw.

das will ich auch weiterhin machen , aber trotzdem bedarf es dann eines ce zeichens .
und ich will für die 2 buchstaben nicht soviel ausgeben. die gewinnspanne ist bei solchen haustüren eh schon gut gegen null, aber man lebt ja nicht nur vom brot allein...

ist wahrscheinlich sowieso nur wieder ein trick der industrie um die konkurrenz auszuschalten.

viele grüße johannes
 

Ralf Hering

ww-kastanie
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Jetzt mal ohne das für Türen nachgelesen zu haben:
Ich war immer der Meinung, daß das CE-Zeichen einfach vom Hersteller (das wärest ja dann Du) angebracht/ausgestellt wird.
Der Hersteller versichert damit die geltenden Normen/Vorschriften für das Produkt eingehalten zu haben. Ein Kontrolle findet nicht statt.

Ich bitte dann mal um Korrektur meines gefährlichen Halbwissens.

Grüße
Ralf
 

weber83

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Das stimmt nach meiner Ansicht schon das eine Kontrolle der Türe bzw des Fensters nicht durchgeführt wird aber, der Betrieb oder Hersteller des Produktes kann nur ein CE-Zeichen "vergeben" wenn der Bertreib zertifiziert ist.
D.h die Prüfungen auf Schlagregensicherheit, Schallschutz, EneV-Anvorderungen usw. müssen von einem unabhängigen Institut geprüft worden sein.
Für diese Prüfung muss der Betrieb "Testfenster" in vers. Größen anfertigen und testen lassen.
Da die "CE-Kennzeichnung" nicht ganz billig ist, besteht aber meines wissens nach die Möglichkeit das sich mehrere Betriebe "zusammenschließen" um die Kosten pro Betrieb zu minimieren.

An der Technikerschule in Ahaus wurde im vergangenen Jahr als Projektarbeit eine CE-Kennzeichnung durchgeführt deswegen mussten wir uns mit diesem Thema auseinander setzen.

Gruß Chris
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Das stimmt nach meiner Ansicht schon das eine Kontrolle der Türe bzw des Fensters nicht durchgeführt wird aber, der Betrieb oder Hersteller des Produktes kann nur ein CE-Zeichen "vergeben" wenn der Bertreib zertifiziert ist.
D.h die Prüfungen auf Schlagregensicherheit, Schallschutz, EneV-Anvorderungen usw. müssen von einem unabhängigen Institut geprüft worden sein.
Für diese Prüfung muss der Betrieb "Testfenster" in vers. Größen anfertigen und testen lassen.
Da die "CE-Kennzeichnung" nicht ganz billig ist, besteht aber meines wissens nach die Möglichkeit das sich mehrere Betriebe "zusammenschließen" um die Kosten pro Betrieb zu minimieren.

An der Technikerschule in Ahaus wurde im vergangenen Jahr als Projektarbeit eine CE-Kennzeichnung durchgeführt deswegen mussten wir uns mit diesem Thema auseinander setzen.

Gruß Chris


Das CE Zeichen ist eine Herstellererklärung, dies bedeutet der Hersteller erklärt damit das er das Produkt nach den derzeit gültigen Normen hergestellt hat.
Dazu muß er nicht zertifiziert oder sowas sein.
Nur man sollte sich schon ziemlich sicher sein, dass man die Normen auch einhält, zur Absicherung lassen viele Firmen dann die Prüfung auf die entsprechenden Normen bei Prüfinstituten machen.

Allerdings in Deutschland gibt es das GPSG (Geräte und Produkte Sicherheitsgesetz) dies besagt heute schon das der Hersteller seine Produkte gemäß den technisch aktuellen Stand herstellen muß. Das bedeutet in der geltenden Rechtsprechung gemäß den gültigen EN Normen.

Wenn du dein Handwerk verstehst kann man über Beuth z.B. die entsprechende Norm bestellen und sich selber überprüfen ob man die Forderung der Norm erfüllt.

Bei einer Haustür würde ich mir keine großen Gedanken machen, da bei von einer Haustür wohl eher weniger Gefahr für Leib und Leben ausgeht, will sagen bei Produkten an denen man sich gefährlich verletzen kann sollte man vielleicht unabhängige Prüfinstitute befragen.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Hallo,
hier steht was dazu, skrollen unter Mitteilung der Faltwerktreppe.

"Neue Systemlösungen der Verbände - CE-Kennzeichnung von Haustüren"
Am Ende unter "hier" macht eine PDF mit Infos auf!

TSH-System GmbH - Systemlösungen für das Schreiner- und Tischlerhandwerk


Was dort beschrieben wird ist allerdings unter dem Gesichtspunkt zu sehen dass die ihre Prüfungen verkaufen wollen.

Zitat:
"Bestimmte Eigenschaften der Türen müssen dazu allerdings nachgewiesen sein. Dazu bedarf es der erforderlichen Prüfzeugnisse, die in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind. "

Dies ist so nicht korrekt, es muß nichts nachgewiesen werden.

Beispiel man klebt ein CE Zeichen auf die Tür (bei Conrad billig zu haben) und eine Konkurenz meint das Produkt würde die Bestimmungen nicht einhalten, dann kann diese Firma dieses Produkt melden. Dann wird man angeschrieben und soll nachweisen dass das Produkt gemäß den gültigen Normen gefertigt wird, dies kann durchaus eine eigen Prüfung nach der Norm sein. (In Schriftform). Wird dies angezeifelt kann gegebenfalls die Behörde eine eigen Prüfung veranlassen.
Falls dann als Ergebnis ergibt,dass das Prdoukt nicht den Norm entspricht, kann man gezwungen werden das Produkt aus dem Handel zu nehmen.

Für einen Schreiner der also Haustüren auf Kundenwunsch fertigt ist von der Seite also kein Problem zu erwarten. Problematischer wird es wenn man eine Art Kleinserie auflegt und die dann vertreibt.
 

hstrang

ww-fichte
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Hallo,

eine CE-Kennzeichnung für Haustüren funktioniert genau wie mit den Fenstern.

Die Hersteller von Haustürrohlingen z.B. Moralt bieten Schulungen und entsprechende Unterlagen an.

Hält man sich an die Vorgaben in den Unterlagen,
bekommt man auch keine Probleme, da sich die Hersteller
bereits den Musterprüfungen zu angegebenen Bedingungen
unterzogen haben und Ihr CE Kennzeichen erhalten haben.

Gruß
 

Josef Ries

ww-kastanie
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Sorry, Holz-Fritze
so einen Käse hab ich schon lange nicht mehr gelesen :eek:

Für das Bauprodukt (auch Haustür) muss die CE-Konformität erklärt werden.
Durch am Bauteil angebrachtes Schild/Aufkleber oder Begleitpapiere.
Geforderte Angaben:
Hersteller
Herstelljahr
relevante Produktnorm
Verwendungszweck
Klasse/Wert der mandatierten Eigenschaften
CE Zeichen

Und ohne Prüfung der mandatierten Eigenschaften ist eine Konformitätserklärung nicht möglich.

Ps.: ich bin kein Liebhaber dieser Regeln :emoji_grin:, das beschert uns Europa und wird vom Gesetzgeber gefordert.

Wenn nun einer meint, mir egal, klebt einfach das CE auf die Tür, gibts ne einfache Lösung des Problems für Mitbewerber:
dann gibts eine Strafbewerte Abmahnung und ein Anwalt ist glücklich,
denn das ist nicht nur eine unzulässige CE-Kennzeichnung, sondern auch ein Wettbewerbsverstoss.

Da Klein- und Mittelbetriebe die Teuronen nicht aufbringen können, gibt es mitlerweile Systemlösungen, wie von der TSH.

Am besten mal die DIN EN 14351-1 für 95,- Teuros kaufen und nachlesen :rolleyes:
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Sorry, Holz-Fritze
so einen Käse hab ich schon lange nicht mehr gelesen :eek:

Für das Bauprodukt (auch Haustür) muss die CE-Konformität erklärt werden.
Durch am Bauteil angebrachtes Schild/Aufkleber oder Begleitpapiere.
Geforderte Angaben:
Hersteller
Herstelljahr
relevante Produktnorm
Verwendungszweck
Klasse/Wert der mandatierten Eigenschaften
CE Zeichen

Und ohne Prüfung der mandatierten Eigenschaften ist eine Konformitätserklärung nicht möglich.


[/B]


Na ja wenn das alles Käse ist......ich beschäftige mich zufälligerweise beruflich mit dem ganzen Käse und ja Du hast Recht das hatte ich vergessen einige Normen erfordern die Angaben.

Nach wie vor lassen gerade bei Einzelfertigung die EWG Richtlinien es zu das die Prüfungen des Produktes durch den Hersteller erfolgen darf, allerdings muß man auch eine Produktionskontrolle also eine Art QS einführen. Dies sollte natürlich wirklich gemacht werden und vor allem auch dokumentiert werden.

Hier kann man alle gültigen Richtlinien einsehen:

Alle gültigen CE-Richtlinien als PDF-Download
 

Josef Ries

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@ Holz-Fritze,
na klasse, dann schafft sich jeder entsprechende Prüfeinrichtungen an,
bastelt sich seinen Prüfplan, strikt sich die WPK (Werkseigene Produktionskontrolle) zurecht,
natürlich nachdem er sich Normen, Vorschriften reingezogen hat.
Versucht dann festzustellen, dass für bestimmte Einsatzbereiche kein besonderer Aufwand notwendig wird,
oder welche Klasse/Wert der Gesetzgeber für seine Tür verlangt ???

Am Ende verbleibt dann trotzdem die Unsicherheit/Rechtsunsicherheit ob alles OK ist.

Bei dem Aufwand und Risiko ist es sicher günstiger, jährlich 180,- Teuros ab zu drücken,
das komplette technische Infomaterial zu erhalten incl. Hilfe bei der WPK usw.
Na ja wenn das alles Käse ist.....
Nun ja:emoji_stuck_out_tongue: "joh.t." hat eine einfache Frage gestellt, macht sich einen Kopf über die zukünftigen Regelungen und da ist es sicher nicht hilfreich mit "CE Zeichen auf die Tür bei Conrad billig zu haben" und nach heutiger Rechtslage falschen Behauptungen " Dies ist so nicht korrekt, es muß nichts nachgewiesen werden" und mit dem dummen Spruch "ist allerdings unter dem Gesichtspunkt zu sehen dass die ihre Prüfungen verkaufen wollen"
Um das zu beurteilen muss man die dahinter stehende Leistung genau kennen.

Wer auf die Holzhandwerk nach Nürnberg nächste Woche fährt, kann sich in Halle 12 auf dem Stand der Bayerischen Landesinnung über das Thema detailierter informieren.
 

joh.t.

ww-robinie
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hallo,
danke herr ries,
da ich sowieso auf die hh nach nürnberg kommen wollte werde ich dort vorbeischauen.
vielen dank joh.
 

joh.t.

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hallo herr ries,

ich bin mitglied der handwerkskammer köln, reicht das um ihre sache nutzen zu können oder muß ich auch noch mitglied der innung sein. damit wir uns verstehen, ich bin tischlermeister und mit allem drum und dran angemeldet. gruß joh.
 

Josef Ries

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Hallo joh.
mit Türen habe ich nichts zu tun:emoji_grin:
Nutzungsbedingungen usw. kenne ich im Detail nicht, das können Sie aber dort klären.

Ich bin der Treppenfuzzy :emoji_stuck_out_tongue: und lunger auf der Messe auf dem gleichen Stand mit zwei Treppensystemen rum,
für deren Herstellung man ETAs (Europäisch technische Zulassungen) benötigt.
Für bestimmte/diese Treppentypen hat der Gesetzgeber Konformitätssysteme mit Fremdüberwachung, zur WPK usw. festgelegt.
Zu sehen ist in Nürnberg eine "Handlaufhängende Bolzentreppe mit Relinggeländer" und die für Europa erste zugelasene "Faltwerktreppe".
Wenn Sie auf dem Stand sind sagen Sie mal Hallo :emoji_wink:,
das gilt auch für alle die hier mit lesen und für Holz-Fritze :emoji_slight_smile:.
 

M.B.91

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Grüße euch,

Ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir helfen könnt:emoji_slight_smile:

und zwar, ich bin auf der Schreinermeisterschule und möchte eine Haustüre fertigen. Hatte heute ein Gespräch mit den Prüfer und da sagt er zu mir ich brauch ein CE Zeichen für meine eigen gefertigte Haustüre. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich da jetzt ran gehen soll. Haben über CE in der Schule noch nicht darüber geredet.

Hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.
 

joh.t.

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Hallo MB91,
gibts auch nen Namen ?

Ich bin nun schlauer als vor 7 Jahren.

Für eine Haustür must du ein CE Zeichen haben. Dazu must du in der Innung sein und eine Lizenz des Systems haben oder du kaufst deinen Rohlingbei Moralt. Die haben auch so ein System. Wenn du eine Haustür als Meisterstück bauen willst würde ich mit dem Prüfungsausschuß reden, dass du alle erforderlichen Normen einhälst, dein Problem , aber nicht eine Lizenz von TSH brauchst. Hier der Link : ww.tsh-system.de/sites/default/files/media/Haustüren-Info_0.pdf
Außentüren - Haustüren | TSH Systeme GmbH

Man kann das CE Zeichen nicht selber kreieren, da gewisse Prüfungen gemacht werden, die einen als Einzelkämpfer zu teuer kommen würden.

Das ist mein Stand der Dinge. Es kann auch anders sein.

VG Johannes
 

Tischler-Kalle

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Hallo,

da Du die Haustür ja für einen, wenn auch imaginären, Kunden fertigst, musst sie auch die aktuellen Anforderungen erfüllen.

Ein Kollege von mir wollte damals auch als Meisterstück eine Haustür fertigen. Dies wurde ihm damals aber nicht zugelassen, da er keine CE Zertifizierung hatte und somit die Tür auch keinem Kunden hätte verkaufen können.

Es gibt mit verschiedenen Türenherstellern Verträge. Hat man als Tischler solch einen Vertrag abgeschlossen, kannst Du, insofern Du Dich an die vertraglichen Gegebenheiten haltest, Türen mit CE Zertifizierung herstellen. Dort geht es im allgemeinen um die Profilgeometrie, Beschläge, u.s.w.
 

ölfisch

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Hallo,

ich weiß von einem Prüfungsausschuss das dies nicht so gesehen wird. (sprich Du solltest alles wesentliche darüber wissen, musst aber nicht in der Innung Mitglied sein/zertifiziert sein.)

Das geht ja auch nur wenn Du Meister bist und das bist Du ja offensichtlich nicht. Zum anderen wirst Du ein Angebot abgeben, das darfst Du aber auch erst wenn Du Meister bist.

Ich würde mich umfassend Informieren und dann noch einmal mit den Ausschuss sprechen.
Die Innung, auch wenn Du noch kein Mitglied bist, könnte da helfen. Die beissen nicht und haben meist jemanden der sich damit auskennt, und zwar nicht nach der Art "ich hab da mal was gehört".

Besten Gruß M.
 
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