Wasserschaden / Versicherung / KVA

welaloba

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Moin Jungs
Wurde neulich von einem Schadenregulierungsbüro zu einem Wasserschaden gerufen. Es drehte sich um ca. 5 Laufmeter Schrankwand Kirschfurniert, ca 30 Jahre alt. Aufgequollen im Sockelbereich - ca. 5 - 7 cm mit Verfärbung auch in Seitenflächen. Ich erklärte mich ausserstande, das in irgendeinem überschaubaren Rahmen zu "reparieren" - so war die Anfrage. Ich beriet mich mit einem Schadensanierer, für den ich öfter schon mal antike Stücke gerettet habe - er meinte, "so was ist bei uns immer Totalschaden", was ich genau so weitergereicht habe mit der Empfehlung an die Versicherung, einen Ausgleich von 4 - 5000 Euro zu zahlen. Jetzt will die Regulierfrau von der VNehmerin Rechnungen sehen, die es sicher nicht mehr gibt, die VN ist also losgezogen durch die Möbelhäuser und fand vergleichbares im Bereich um 8000 Euro.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
War schon langatmig genug, kürzer gings glaube ich nicht.
Gruß Werner
 

uli2003

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Normalerweise wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt. Allerdings abzgl. der Wertminderungen für Abnutzung und Gebrauch.
Mit 30 Jahren dürfte die Nutzungsdauer der furnierten Regalwand allerdings abgelaufen sein, sodass da nicht mehr allzu viel zu erwarten ist.

(Es sei denn, es besteht eine vertragliche Neuwertversicherung, dann sieht das schon besser aus :emoji_slight_smile: )
Grüße
Uli
 

Neige

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Hallo Werner,
Vermtl. will die Regulierungsstelle aufgrund deiner Berechnung wissen, wie hoch der damalige Neuwert des Möbel war und fordert aus diesem Grund Belege an.
Versicherungen berechnen den Wert nach den derzeitigen Wiederbeschaffungskosten, die vorraussichtliche Lebensdauer des Möbel, die Zeit des Gebrauch und die noch verbleibende Zeit zw. Gebrauch und Lebensdauer. Soweit mir bekannt wird eine Wertminderung im ersten Jahr mit ca. 25% und jedes Jahr mit ca. 5% angesetzt. Daraus ermittelt sich der Wert zum jetzigen Zeitpunkt.
Dann meine ich, dass noch unterschieden wird, welche Vers. dafür aufkommt (Haftpflicht od. Hausrat) die eine berechnet nach Neuwert die andere nach Zeitwert. Bin aber jetzt bei meinem Geschriebenen nicht ganz sicher ob das so ganz genau richtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

welaloba

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Hallo, danke für schnelle Beiträge. Warten wirs ab, was von Seiten der Vers. kommt.
Wünsche ein nettes Wochenende - Werner
 

uli2003

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was ich genau so weitergereicht habe mit der Empfehlung an die Versicherung, einen Ausgleich von 4 - 5000 Euro zu zahlen. Jetzt will die Regulierfrau von der VNehmerin Rechnungen sehen, die es sicher nicht mehr gibt, die VN ist also losgezogen durch die Möbelhäuser und fand vergleichbares im Bereich um 8000 Euro.

Du als Tischler hast nur die Möglichkeit einen KVA für die Reparatur, und wenn das nicht möglich ist, einen KVA über ein neues Möbel zu erstellen.

Der Rest ist wohl Sache des Versicherungsnehmers, auch das Aushandeln von Schadenregulierungen :emoji_slight_smile:
4-5k für eine 30 Jahre alte Wohnwand zu bekommen ist auch schon einmal eine Ansage. Zeitwert dürfte eher 0 sein.
 

predatorklein

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Moin

was ich genau so weitergereicht habe mit der Empfehlung an die Versicherung, einen Ausgleich von 4 - 5000 Euro zu zahlen.

Wir haben bis vor 5 Jahren für 3 Versicherungen bei Brandschäden / Wasserschäden entweder repariert oder neu angefertigt .

2 Versicherungen machen keinerlei Probs , die bezahlen die Summe , die nötig wäre , um alles wieder so herzustellen , wie es war .
Und die haben keinerlei Sonderklauseln in ihren Verträgen .
Da wird auch kaum mal was abgezogen ( Stichwort " Abnutzung " / " Alter des Möbels " / " Zeitwert " o. ä. )

Die dritte Versicherung hat immer bei den Geschädigten " ein Fass aufgemacht " , meist so groß wie das Fass im Heidelberger Schloss :emoji_scream:

Und wir als Handwerker mußten uns all das beim genervten Kunden anhören :emoji_frowning2:

Deshalb arbeiten wir mit dieser Versicherung nicht mehr zusammen , war einfach zu viel Gezuchtel .

Und wir empfehlen in unserem nicht gerade kleinen Bekanntenkreis allgemein , sich mal schlau zu machen , wann die eigene Versicherung zahlt .
Und wofür sie zahlt .

Die Unterschiede sind teilweise gigantisch , und das bei nahezu gleichem Preis .

Manche Versicherungen sind ziemlich kulant , manche sind " Weltmeister im Erbsenzählen " .
Das sollte man mal bei den eigenen Versicherungen abklären :emoji_wink:

Gruß
 

Mathis

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Eine wichtige Frage lautet: welche Versicherung steht für den Schaden ein?
Hausratversicherung oder Haftpflichtvers.?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass bei einem Wasserschaden die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt, eine Haftpflicht nur den Zeitwert.
Bei mir war es so, dass ein über mir wohnender Mieter den Leitungswasserschaden fahrlässig verursacht hat, seine HP-Versicherung aber nicht reguliert, sondern mich an meine Hausratvers. verwiesen hat, diese regulierte bei mir den Schaden (Neuwert) und holt sich diese Kosten wieder bei der HP herein.
Hört sich unlogisch an, ist aber Usus und bei mir genauso gelaufen.
 

welaloba

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Bei dem von mir beschriebenen Schaden ist dem VN in seiner Mietwohnung ein Abstellhahn für Kaltwasser um die Ohren geflogen, als er im Bad o.ä. einen Hahn austauschen wollte. Der Abstellhahn war wohl verrottet nach 30 Jahren. Könnte kitzlig werden. Hört sich aber so an, als wäre die Hausrat am Zug.
Gruß Werner
PS: bin hoffentlich raus aus der Geschichte.
 

Neige

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Hört sich aber so an, als wäre die Hausrat am Zug.
Sehe ich auch so, denn diese berechnet (nach meinem Wissensstand) nach dem Wiederbeschaffungswert. Soll heißen, die Vers. erstattet den Preis, den man zahlen muss, um einen Gegenstand in neuwertigem Zustand und den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen zu bekommen.
 

Zahltag

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HH
die meisten versicherungen zahlen wirklich nur den wiederbeschaffungswert. ein blick in die versicherungspolice sollte man aber werfen.
unsere hausrat zahlt zb den neuwert, da eine zeitwertversicherung im grunde kaum sinn macht. ein 5jahre alter 6000€ wohnzimmerschrank ist noch immer ein "luxus"schrank und hätte locker noch 15-20jahre gehalten. die versicherung rechnet mir aber vor, das sie mir höchstens noch 2000€ gibt. dafür kann ich mir bei kik nen neuen schrank kaufen und wohne plötzlich in dern sozialwohnung. ähnlich bei sehr teuren elektrogeräten wie beamer im mittleren 4 stelligen bereich. nach 3-4jahren sind die bei denen abgeschrieben, auch wenn der beamer theoretisch noch 10jahre technisch hält und auch "stand der technik" ist und selbst dann noch zum "wert der versicherung" verkauft werden könnte.

andere vericherungen wie die gebäudeversicherungen zahlen im grunde immer den neuwert, bzw alle anfallenden reparaturkosten, da die versicherung ansonsten keinen sinn macht. wenn ein sturm das dach abdeckt bringt es nix, wenn die versicherung des 20jahre alten daches nur 30% übernimmt...
 

pixelflicker

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Wiederbeschaffungswert wäre ja noch in Ordnung. Wir hatten den Fall, dass der Sohn von Gästen bei uns ein Waschbecken kaputt gemacht hat. Hat einen Zahnputzbecher reinfallen lassen. Kein Problem meint die Mutter. Sie würde das Regeln, schließlich hätte sie ein Versicherungsbüro. Wir also das Waschbecken austauschen lassen, der netten Dame die Rechnung geschickt. Kostete so etwa 450 Euro. Am Ende meldet sich die Versicherung, sie würde uns 110 Euro bezahlen, weil das Waschbecken ja schon älter wäre und deswegen der Zeitwert nicht mehr höher wäre. Für diesen Betrag tauscht mir aber kein Installateur ein Waschbecken. Also bleiben wir auf über 300 Euro sitzen.

Der Sinn einer solchen Versicherung erschließt sich mir nicht. Wenn ich etwas kaputt mache, dann schau ich schon aus Anstand, dass ich dafür sorge trage, dass es wieder hergestellt wird wie es vorher war. Was bringt mir eine Versicherung, die am Ende einen Bruchteil des Betrags bezahlt der dafür nötig ist? Die nette Dame hielt es natürlich nicht für nötig, die Differenz zum Schaden den ihr Sohn verursacht hat, auszugleichen.
 

brubu

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Es ist doch immer dasselbe mit diesen Versicherungen, für Marketing und die Bosse haben sie Millionen und bei Schäden,
und sind sie noch so klein, wird viel Aufwand betrieben um den Kunden zu verarschen. Die Versicherungsbranche mit
ihren studierten Pseudofachleuten kann man einfach nicht mehr ernst nehmen. Zuerst wird immer gross angegeben und
dann im Schadenfall dem Kunden erklärt was alles nicht bezahlt wird.
Früher habe ich die Schäden an Ort mit dem Versicherungsmitarbeiter besprechen können und auch die ungefähren Kosten.
Heute machen die Versicherungsleute schlicht ihre Arbeit nicht mehr, drücken sich vor Besprechungen, verlangen nur noch
Kostenvoranschläge vom Bürotisch aus. So muss ich als Handwerker deren Arbeit auch noch machen. Das wird in den
Kostenvoranschlägen entsprechend berücksichtigt. Sprich Preis nach oben.

Gruss und schöne Ostern
 

predatorklein

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Moin

Versicherungen sind wie jeder andere Dienstleister .
Jeder macht sein Ding , gibt zu oder nicht .

So wie wir Handwerker auch .

Deshalb sollte man sich im Vorfeld auch beraten ( lassen ) , was Sinn macht .
Z. B. bei der Verbraucherzentrale .
Oder einem unabhängigen Versicherungsberater .
Kostet was , bringt aber auch viel .

Es gibt teiweise riesige Unterschiede was eine Versicherung übernimmt oder nicht .
Und das für ( fast ) das gleiche Geld .

Gruß
 

pixelflicker

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Holz-Christian

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Servus, wir arbeiten regelmäßig in einem Schullandheim.
Da werden regelmäßig Türblätter zerstört oder Möbelteile demoliert.

Wenn möglich wird repariert, wenn nicht wird neu gefertigt.
Bei Reparaturen wie bei Neufertigung wird selbstverständlich der Aufwand abgerechnet.
Auch wenn das Türblatt schon 20 Jahre alt ist muss eine neue Tür bezahlt werden.

Gruß Christian
 

ChristophW

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Oder siehst du das anders?
Ich kenne natürlich nicht den Ausmaß des Schadens aber unserWaschbecken hat auch hier und da abplatzer, ich würde es trotzdem nicht als 'zerstört' betrachten. Wir hatten auch den Fall das eine Dachfenster Scheibe gesprungen war die Versicherung hat da die Anfertigung einer neuen Scheibe bezahlt, ein komplett neues Fenster hätten wir aber die Differenz auch selbst tragen müssen.
 
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