Ersatz für ein defektes Gartenhaus - Bausatz oder Selbstbau

WANNA1904

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Hey zusammen,

mal eine zugegeben recht wage (waage?) Fragestellung:

Ich hab vor 8 Jahren ein Gartenhaus als Bausatz gekauft und selber aufgebaut. Alles schön und gut bis vorgestern.
Ist halt blöd, wenn man (nicht ich) auf einer leicht abschüssigen Straße bei seinem Auto die Handbremse nicht so richtig angezieht....
Jedenfalls ist das Haus jetzt verschoben und in sich deutlich verzogen - und wohl nicht einfach zu retten.
Jetzt hab ich im Prinzip drei Möglichkeiten:
- komplett abbauen und (mit einigen Austauschteilen) wieder neu aufzubauen
- Bausatz nochmal kaufen - in 2011 ca. € 2000,00 komplett (incl. Dachrinne/Anlieferung/Grundierung) ohne Aufbau; heute sicher um einiges teurer
- selber nachbauen - Muster hab ich ja :emoji_slight_smile: Und eigendlich auch Interesse

Variante 1 ist fraglich, ob machbar und wenn dann nur mit großem Aufwand (damals nur aussen gestrichen - ich glaube nicht, dass die Bohlen noch schön gerade sind, wenn ich sie überhaupt gut auseinanderbekomme)
Variante 2 wird wohl auch eher unschön, da ich mal vermute, dass die Versicherung des Fahrers mir nicht den Neu- (ca. 2000,00 ohne Aufbau) oder gar der Wiederbeschaffungswert (heute eher höher) bezahlen will/wird, sondern nur den Zeitwert.

Daher meine Frage - kann mir hier jemand ganz(!) grob(!) sagen, mit was für Holzmaterialkosten ich beim kompletten Neubau rechnen muß (Schrauben, Farbe etc mal aussen vor und unabhängig von ggf. wiederverwendbaren Teilen)?
Gibt es da Daumenwerte?

Daten:
Holzhaus im Blockhausstil:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:ultdach
Wand aus Nut-/Federbohlen der Stärke 28mm
Wand-Aussenmaße 250x250cm
allseits 5cm Eckenüberstand => Bohlenlänge 260cm
Wandhöhe vorne/hinten ca 240/220cm
2 Türen ohne Fenster (Durchgangshaus)
Dach und Fußboden aus Nut-/Federbohlen der Stärke 18mm
Dachüberstand rundrum 20cm
umlaufende "Dachverkleidung" ca 25cm hoch

Danke schonmal (und auch wenn nur Antworten der Art "Kann von bis" kommen)

Gruß Jens
 

raziausdud

ww-robinie
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Hallo Jens,

zu Variante 1 kann ich etwas beitragen. Ich hab ein Gartenhaus mit 28mm Blockbohlen kostenlos gegen den Abbau und Abtransport erwerben können.

Die einzelnen Hausplanken mit leichten Hammelschlägen zu lösen und abzubauen, war überhaupt kein Problem, die sind ja über eine Überblattung nur gesteckt. Und auch der erneute Aufbau war kein Problem, leichten Verzug bei der einen oder anderen Planke bekam ich "hingebogen".

Elendig war jedoch der geplante Abbau der Dacheindeckung und des Bodens. Schraubenköpfe verrostet und/oder mit Dreck gefüllt, ein gescheites Lösen war nicht möglich. Also die grobe Methode angewandt, Handkreis-, Ketten-Säge, Flex, Brecheisen und Hammer, das Holz war danach - da unbehandelt - zumindest noch Brennholz.

Das Anfertigen neuer Planken erfordert hohe Präzision, da ja die Überblattung millimetergenau passen muss. Und die Überblattung ist in der Regel auch nicht einfach, sondern mehrfach abgewinkelt, zur höheren Dichtigkeit und Stabilität. Bei Bedarf kann ich mehr dazu schreiben. Hier auf der Seite weiter unten kannst Du das sehen: https://www.holz-haus.de/deutsch/ga...olzhaus--mit-fenster--einzeltuer,18424,i.html

Du hast Glück: ich hab gestern gerade die Quittung vm letzten Jahr entsorgt und sie eben noch mal aus dem Müll gefischt, das kannst Du schon mal als ersten Anhalt nehmen: Rauspund Fichte/Tanne Oberseite gehobelt mit Nut und Feder, 28,5x 146x4200mm, 5 Stück = 3,07 Quadratmeter, 42,83 Euro.

Ich denke, dass die Versicherung die Wiederherstellung des Zeitwerts tragen muss/wird, also entweder die Neuanfertigung und den Einbau eventuell defekter Bauteile durch einen Tischler (was beim dem Gartenhaus wohl auch heißt: erst einmal alles abbauen) oder wenns günstiger wird ein neues Haus inklusive Aufbau. Du musst da meines Erachtens erstmal keinen Finger für krumm machen, es sei denn Du willst ...

Grüße. Rainer
 
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dieter2

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Ich denk der Verursacher / VS muß den Zustand wieder herstellen der vor den Unfall war.
 
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Wrchto

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...eine zugegeben recht wage (waage?) Fragestellung:

Die Fragestellung ist vage :emoji_wink:
Also mir ist es noch nie gelungen, Dinge (Möbel, Kleinzeug, usw.) im Eigenbau billiger herzustellen, als wenn ich fertig gekauft hätte. Das liegt vermutlich daran, dass ich im Einkauf mit meinen Kleinmengen die Materialpreise einfach nicht erzielen kann, wie ein großer Fertiger, der für bspw. 10.000 Holzhäuser sein Holz einkauft.
Ich würde als erstes mit der Versicherung reden. Vielleicht musst Du Dir ja gar keine weiteren Gedanken machen.
 

tiepel

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Hi,
wo ist das Problem?
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers regelt den Schaden...
Dir bleibt wahrscheinlich ein bisschen Gerenne und Diskutiererei, wenn Gutachter und reparierendes Unternehmen anderer Meinung sind.
Gruß Reimund
 

WoodyAlan

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Im KFZ Bereich wird bei Unfall Max der Zeitwert des Autos erstattet. Wenn Reparatur teurer -> Totalschaden, entsorgen.
I h kann mir nicht vorstellen, dass das hier anders läuft. Sonst gab es viel mehr „Unfälle“ dieser Art denke ich :emoji_wink:

Zum Thema: ich würds versuchen zu reparieren. Schlimmer als jetzt gehts ja kaum. Ohne Bilder schlecht zu beurteilen. Vielleicht ja auch wieder „gradrücken“, sichern, defekte Teile tauschen ohne Abbau?
 

tiepel

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Hi,
Kfz und Immobilie sind aber zwei grundverschiedene Themen.
Ein Auto, dass aus irgendeinem Grund Totalschaden ist, kann man sich überall gleichwertig kaufen und nach Hause holen.
Die Immobilie steht nun mal da wo sie ist und muß an Ort und Stelle in Stand gesetzt werden.
Gruß Reimund
 

WANNA1904

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Danke erstmal für die Rückmeldungen zu meiner vagen :emoji_slight_smile: Frage.

Inzwischen hatte ich Kontakt mit der Versicherung, die schicken jemanden vorbei um sich das anzusehen (auch weil das Gartenhaus an dem angrenzenden Wohnhaus etwas Putz abgeschlagen hat) und dann sehen wir weiter.

Eigendlich erwarte ich, dass die Versicherung den vorherigen Zustand* wiederherstellt/wiederherstellen läßt - also entweder Reparatur durch Fachmann oder (vermutlich günstiger) Neubau. Selber bauen oder reparatieren wäre auch meine letzte Wahl, ich wollte einfach mal wissen, was das kosten könnte, um ggf. Fakten für eine Verhandlung ("Wir zahlen. Aber nur 50%" - "Mooooment") zu haben.

*) Wie Reimund schon andeutet - dass man bei Totalschaden-Gebrauchtwagen keinen Neuwagen bezahlt bekommt, ist nachvollziebar - den vorherigen Zustand (finanziell und Nutzwert) kann man eben relativ leicht durch Reparatur oder einem anderen Gebrauchtwagen herstellen.
Aber beim Gartenhaus - sagen wir mal so - wenn mir die Versicherung ein baugleiches/-ähnliches Gebrauchtgartenhaus besorgt, könnte/würde ich mich auch nicht beschweren, aber diese Möglichkeit halte ich für ....... unwahrscheinlich :emoji_slight_smile:

Obwohl - die Vorstellung, dass drei Leute gezielt ein neues Haus mit Sandstrahler/Drahtbürste u.s.w. bearbeiten, damit es "alt" wird - weil mir eben kein "neuwertiges" zusteht - hat was. Schöne Bilder im Kopf.:emoji_innocent:

Gruß Jens
 

WoodyAlan

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Kannst du ggf schreiben was rausgekommen is mit Versicherung...wenns so weit is?

Ich bezweifle weiterhin stark, dass die Versicherung dir ein neues bezahlt wenn das alte nicht mehr zu reparieren is.

Mal angenommen das Häuschen is 60 Jahre alt und is schon etwas in Mitleidenschaft gezogen steht aber noch einwandfrei und is nach so nem Schaden reif für den Sondermüll. Da legt doch die Versicherung keine 2-3T Euro hin und sagt „da Kauf dir ein neues“.


Aber was genaues weiß man nicht, bin ja nicht vom Fach, drum würds mich interessieren.
 

raziausdud

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Ich hatte gestern noch ein paar Zahlen auf die Fernsehzeitung gekritzelt, so rein gefühlt, ganz auf die Schnelle, im Kopf und aus der Erinnerung, ein paar Dinge nachgesehen, ich wollts auch mal wissen:

Haus -Wände: Rauspund 28mm Kanten nicht gefast oder gerundet, (grob, wie alles was noch kommt ...) 25 m² x 15 Euro = 380 Euro
Dach: Nut- und Feder-Bretter 8 m² x 13 Euro = 110 Euro
Boden: Nut- und Feder-Bretter 6 m² x13 Euro = 80 Euro
2 Türen: 4 m² x 13 Euro = 50 Euro
Dachsparren 6x12 cm 3 Stück a 3m also 10 m x 8 Euro = 80 Euro
Dacheinfassung 18x100 mm 15m x 1,50 Euro = 22 Euro
Boden-Balken kesseldruckimprägniert 4x6 cm 5 Stück a 2,50 also 13 m x 6 Euro = 80 Euro
Dacheindeckung Bitumen V13 2 Bahmen a 20 Euro = 40 Euro
Sturmanker und weiteres Metall 70 Euro

Gesamt also etwa 900 Euro.

Wer andere Zahlen hat, Rechen- bzw sonstige Fehler oder fehlende Bauteile entdeckt, darf meinen Text gern kopieren und korrigieren. Auch Anmerkungen sind erlaubt :emoji_wink:.

Rainer
 
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seschmi

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Wenn ich es selber bauen würde, dann eher als Fachwerk mit Schalung. Das macht deutlich mehr Spaß, als für die Blockbohlen-Bauweise x-mal den selben Arbeitsschritt zu machen.

Selbstbau lohnt sich aber meist nur aus Spaßgründen...

Übrigens würde ich Trapezblech statt Bitumen nehmen, ist einfacher.
 

Paso

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Hallo,

nur für den Fall, dass Du wirklich ein neues Häuschen bauen willst und keine 2k EUR ausgeben möchtest...
Ich weiß nicht, was Du für ein Fundament hast. Falls Du nicht auf die 250x250 festgelegt bist, kann ich Dir aus Erfahrung dieses Gartenhaus (s. Link unten) empfehlen. Habe ich Ende letzten Jahres bei mir aufgebaut und bin ziemlich zufrieden. Liegt weit unter 2000 EUR und hat schon ein Trapezblechdach. Farbe kommt allerdings noch dazu. Fußboden und Dachrinne habe ich selbst ein- bzw. angebaut.
https://holz-blech.de/hammerpreise/geraetehaus-salzgitter-2-mit-blechdach-anthrazit

Nein, ich habe mit der Firma nichts zu tun. Bin nur Kunde dort gewesen. :emoji_wink:

Viele Grüße,
Paso
 

WANNA1904

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Ich hatte gestern noch ein paar Zahlen auf die Fernsehzeitung gekritzelt, so rein gefühlt, ganz auf die Schnelle, im Kopf und aus der Erinnerung, ein paar Dinge nachgesehen, ich wollts auch mal wissen:
...
Gesamt also etwa 900 Euro.

Danke für die Mühe. Damit hab ich mal einen groben Anhaltspunkt, dass mich das Selberbauen so ab 1.500,00 + viel Arbeit kosten würde.

@seschmi + Paso:
Fachwerk/Satteldach: geb ich dir Recht, passt aber nicht zu dem direkt anschließendem Wohnhaus. Aus gleichem Grund auch definitiv Pultdach.
Blechdach: ist einfacher, ich möchte aber eine Dachbegrünung (wie bisher), u.a. weil es im Schuppen bei Sonne echt warm wird.

@WoodyAlan: Ich hab zwar ein paar Fotos, aber auf denen sind die Schäden nicht so gut zu erkennen, um einen Rep.-Bedarf abschätzen zu können. Aber mal ein ein Link zum Standardhaus des Lieferanten:
https://www.finnhaus.de/natural-line/pultdach-gartenhaeuser/pultdach-gartenhaus-pulti-28-a.html
Ich hab eine individuelle Sonderform mit 250x250 statt 240x240 und zusätzlicher 2. Tür an der Rückseite.

Aber eine Reparatur ist leider sicher nicht mit einem einfachen Geraderücken und Austauschen einzelner Teile (ohne Abbau) realisierbar.
Soweit ich das bis jetzt sehen kann, ist die Rückwand (mit der 2. Tür) das Hauptproblem (Aber z.B. k.A. ob das begrünte Dach noch dicht ist).
Die Wand scheint zwar oberhalb der Tür (komplett durchgehende Bretter) noch intakt. Am Boden aber (kurzes Brett - Tür - langes Brett) ist sie einseitig vom Fußboden abgerissen und zudem "geknickt" (d.h. Tür und langes Brett fluchten nicht). Hier kann man durch einen Spalt nach draussen gucken, dafür die Tür aber nicht mehr öffnen. Und um da dranzukommen muß eben fast das ganze Haus demontiert werden.

Und allgemein: Am Freitag kommt ein Gutachter der Versicherung, bis dahin hab ich (neben dem Kaufbeleg) ein aktuelles Angebot des Herstellers incl. Aufbau und dann sehen wir weiter.


Gruß Jens
 

WANNA1904

ww-kirsche
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Kannst du ggf schreiben was rausgekommen is mit Versicherung...wenns so weit is?

Erste Zwischenmeldung - heute war der Gutachter da und hat sich den Schaden angesehen:

Im Prinzip gilt für alle Haftpflichtschäden das gleiche wie für beschädigte Autos bekannt: Wiederherstellung des (wirtschaftlichen*) Zustands direkt vor dem Schaden - sprich der Geschädigte soll keinen Schaden haben, soll/darf aber auch keinen "Gewinn" machen.

1. Möglichkeit: Reparatur
2. Möglichkeit: Ersatz des Zeitwertes

Für 1. stellt z.B. ein Gutachter eine Prognose(!) auf Basis von geschätzten Zeiten und Materialkosten bei Behebung der aktuell(!) erkennbaren Schäden durch einen Fachbetrieb(!) auf.
Für 2. gibt es "für alles" (also auch Gartenhäuser) Tabellen eine "normalen Nutzungsdauer". Aus dieser und dem Alter ergibt sich mit einer nichtlinearen Formel der prozentuale Zeitwert vom Neupreis (oder Wiederbeschaffungpreis - weiß ich jetzt nicht). Bei einem 8 Jahre alten Gartenhaus meinte der Gutachter "aus dem Bauch" so grob zwischen 70% und 80%.

Je nachdem, ob 1. oder 2. geringer ist, überweist die Versicherung erstmal die Summe (zumindest bei 1. nur über den Nettowert) ...... und hofft, das sich keiner mehr meldet - ist zumindest meine Vermutung.

Wenn ich nach einer Reparatur die Handwerkerrechnung habe, kann ich diese bei Bedarf einreichen und die Umsatzsteuer nachträglich bekommen.

Wenn z.B. die Rechnung (etwas) höher ausfällt oder der Handwerker direkt sagt "Dafür geh es nicht, ich brauche X€" (z.B. wegen vorher nicht erkannter Mängel) kann nachverhandelt und ggf. der Gutachter nochmal bemüht werden.
Generell hab ich erstmal 2 Jahre Zeit, mich zu entscheiden, was ich mache/Preise einzuholen/Rechnung einzureichen ... erst dann gilt bei Nichtreaktion auf die Überweisung der Fall als erledigt.

Und zu meinem Fall: Der Gutachter meinte so vom Gefühl her, dass eine Reparatur (2 Mann; 1 Tag) durch einen Fachbetrieb wohl zu einem deutlich günstigeren Betrag als dem Zeitwert möglich ist. Konkrete Zahlen (und was die Versicherung dann daraus macht) konnte und wollte er mir natürlich nicht sagen. Ich berichte dann wieder.

Dann werd ich mir wohl demnächst mal eine Schreinerei/Zimmerei(?) vor Ort suchen und hol mir deren Meinung über eine Reparaturmöglichkeit :emoji_slight_smile:

Gruß Jens


* Zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands: Auf meine Frage: Was ist denn mit dem "nichtwirtschaftlichen" Zustand? Z.B. das Häuschen intakt, aber sehr alt und so beschädigt ist, dass der Zeitwert deutlich unter den Reparaturkosten liegt. Dann würde mir zwar der wirtschaftlichen Schaden (Zeitwert) ersetzt, ich hab aber keinen trockenen, beleuchteten Lagerraum direkt am Wohnhaus mehr. Und kriege nicht genug Geld um mir sowas wieder zuzulegen.
(nachvollziehbare) Antwort: So ist leider die Rechtsprechung. Tausch altes gegen neues Haus ist nunmal ein "Gewinn", der nicht rechtens ist. Inzwischen gibt es aber auch für viele Dinge einen Gebrauchtmarkt, durch den man (oder eben die Versicherung) das alte geschädigte Teil durch ein gebrauchtes ersetzen kann - ich vermute, dass man ggf. dann mit der Versicherung reden kann und der Zeitwert entsprechend festgesetzt wird.
FunFact: Gebrauchtmarkt sogar für Gartenhäuser: der Gutachter hatte einmal einen Fall, in dem jemand unbedingt "sein" Gartenhaus (für zu viel Geld) repariert haben wollte und klagte. Dummerweise gab es bei Ebay oder so ein genau baugleiches Gebrauchtes, das selbst mit Abbau, Transport und Neuaufbau (und ggf. auch Neuanstrich in den alten Farben usw.) noch deutlich unter seinen Preisvorstellungen lag - damit war der Zeit-/Wiederbeschaffungswert (und die Erstattung) klar - Pech gehabt.
 

Dat Ei

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inwieweit berücksichtigt der Zeitwert auch die Arbeitszeit / Arbeitskosten für die Erstaufstellung?


Dat Ei
 

Dietmar-S

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Hallo Gemeinde.


@Jens,


beim Wechsel der Modellpalette, von Ausstellungsstücken bei den Baumärkten, kann man günstige Gartenhäuser bekommen, allerdings nur im Selbstabbau. Man muss aber noch für die Eindeckung des Daches das entsprechende Material selbst besorgen.
Ich habe vor ca. 5 Jahren bei einem Baumarkt Angefragt was mit den Ausstellungsmodellen passieren würde, da habe ich die Mitteilung erhalten,
".... können sie für 50% des Verkaufspreises durch Selbstabbau erhalten".
Der Preis Betrug dann letztendlich nur 40% + Dachpappe und Pappschindeln. Glück gehabt.


Gruß
Dietmar
 

Holz-Fritze

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Im Prinzip gilt für alle Haftpflichtschäden das gleiche wie für beschädigte Autos bekannt: Wiederherstellung des (wirtschaftlichen*) Zustands direkt vor dem Schaden - .

Nicht ganz korrekt in Deutschland gilt: "den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte".

Jetzt fragt mich aber nicht wo in der Praxis der Unterschied ist. Es soll aber einen geben. :emoji_grin:
 

WANNA1904

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Moin, moin,
inwieweit berücksichtigt der Zeitwert auch die Arbeitszeit / Arbeitskosten für die Erstaufstellung?
Dat Ei

Ich weiß es nicht sicher, denke aber, das gehört genau wie Anlieferung, Anstreicharbeiten, Dachbegrünung, zuusätzliche Elektrik etc. zu 100% in den Ausgangswert der Zeitwertberechnung. Eben "wieviel war das Haus damals wert" - wie hoch Eigenleistung eingerechnet werden? k.A.

Hab ich aber jetzt nicht nachgefragt, da _für mich_ unwichtig, weil lt. Gutachter der Zeitwert des Hausbausatzes allein schon deutlich über den geschätzten Reparaturkosten liegen wird.
Genauso hab ich nicht nachgefragt, ob für die Zeitwertberechnung der damalige Preis oder der heutige Neupreis gilt.
 

Zahltag

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bei unverschuldeten haftpflichtunfällen steht einen üblicherweise der kostenlose anwalt zur verfügung.diesen zahlt die versicherung des verursachers im kfz bereich.
lass dich nicht übers ohr hauen. auch die märchensteuer wird gezahlt, wenn man genug drückt... der anwalt weiß mehr und wird das beste für dich erwirtschaften.
 

WANNA1904

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Nicht ganz korrekt in Deutschland gilt: "den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte".
Jetzt fragt mich aber nicht wo in der Praxis der Unterschied ist. Es soll aber einen geben. :emoji_grin:

Jaja, ich hab den Gutachter nur sinngemäß und aus dem Gedächtnis wiedergegeben (der verdeckt erstellte Super8-Videomitschnitt zur Beweissicherung ist noch im Entwicklungslabor :emoji_spy:)
 

WANNA1904

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lass dich nicht übers ohr hauen. auch die märchensteuer wird gezahlt, wenn man genug drückt... der anwalt weiß mehr und wird das beste für dich erwirtschaften.

zu 1: Danke, nein, mach/lass ich nicht
zu 2: Zur Steuer hab ich doch geschrieben, dass sie (anscheinend) anstandslos gezahlt wird, soweit sie anfällt(!). Wenn die Versicherung von - sagen wir mal - 1000,- Netto-Reparaturkosten ausgeht und erstmal das überweist, Du dann aber tatsächlich 1190,00 zahlst, reich die Rechnung ein und Du kriegst die fehlenden 190,- natürlich.
Wenn Du es aber selbst machst (oder es so läßt wie es ist), fällt ja auch kein USt an, die von der Versicherung übernommen werden sollte.
Und wenn Du z.B. nur 750,- netto = knapp 900,- brutto zahlst, kriegst Du natürlich (zu Recht) nicht noch mal 150,- Steuer zusätzlich. Dann würde ich aber die Rechnung auch nicht einreichen, sonst will die Versicherung noch 100,- zurück....:emoji_slight_smile:
zu 3: Nein, sicher erstmal nicht

Gruß Jens
 

Zahltag

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die märchensteuer fällt nicht bei der reparatur an sondern damals beim kauf der sache.
 

dts2805

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Bei der Erstattung nach Gutachten wird aber zunächst nur netto gezahlt. Brutto erst, wenn gegen Rechnung tatsächlich repariert wird.
 
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