Time_to_wonder
ww-robinie
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Tja, Rechtslage hin und her! Ich lebe mit meiner Frau in einer in 97 gekauften Eigentumswohnung. Mit uns zusammen sind es in diesem Haus 9 Wohnungen, im Nachbarblock nochmals 9 Wohnungen. Und da bin ich mir gewiss, keine diese Wohnungen ist jemals angepasst worden. Und das EVU wechselt lustig die Zähler ohne jeweils zu murren
Klar, der Gedanke an die klassische Nullung ist nicht gerade behaglich. Aber das Wort anpassen spricht und schreibt sich so leicht, wenn man dagegen die Konsequenzen deutlich macht: Keine der Deckenleuchten könnte mehr betrieben werden -> Aufschlitzen der Decken -> Verlegung neuer Stegleitungen -> und, und... Leerrohre wären da ein Traum, selbst wenn es die in der Nachkriegszeit üblichen bleiummantelten Installationsrohre wären. Tolle Aussichten.
Wie gesagt bei Nutzungs- Wechsel / Änderung muss eine Elktrische Anlage an die aktuell gültigen Vorschriften angepasst werden. Ein Kauf gilt als solcher.
PS Stegleitungen sind immer noch erlaubt und werden immer noch verbaut und in den TAB deines EVUs steht, dass Du für die Sicherheit hinter dem Zähler verantwortlich bist.
Hallo,
wer eine Anlage ändert, muss diese auf den aktuellen Stand bringen.
Von 'Bestandsschutz' ist dann nicht mehr zu sprechen.)
Das weiss ich, aber: Wer macht denn sowas? Die Chance, dass die Iso-Messung bei der Erstprüfung in die Hose geht, ist doch enorm!
Ralf, so sehr ich das begrüßen würde, kann mir das nicht vorstellen. Dann müsste ja quasi jeder Eigentümerwechsel von Eigentumswohnungen die Sanierung der elektrischen Anlagen nach sich ziehen, da sich ja ständig irgendwelche Vorschriften ändern.
Ein FI für das renovierte Bad sehe ich ein. Wird noch installiert, war auch so vorgesehen. Da wäre die neue Steckdose
auch automatisch per FI abgesichert. Von weitergehenden Maßnahmen sehe ich aber ab.![]()
Das halte ich im Sinne des passiven Bestandschutzes für eine sehr gewagte These. Und ich glaube auch nicht, dass sich ein Versicherer mal eben so mit so einem Spruch aus der Affäre ziehen kann. Wieso werden eigentlich immer die Versicherer vorgeschoben? Für das schlechte Gewissen?Außerdem wird üblicherweise eine elektrische Anlagenlebensdauer von 40 Jahren angenommen da man also annehmen kann, dass eine elektrische Anlage die älter als 40 Jahre ist, am Ende ihrer Lebensdauer ist kann man auch daraus im Grunde den Verlust des Bestandsschutzes ableiten.
So ist das nun einmal in diesem Land. Verantwortungen werden so weit weggeschoben, wie es nur geht. Die Eier werden immer kleinerEi bisserl merkt man schon irgendwie die Nationalität des Landes, in dem ich wohne, oder bilde ich mir
das nur ein ???![]()
Das halte ich im Sinne des passiven Bestandschutzes für eine sehr gewagte These. Und ich glaube auch nicht, dass sich ein Versicherer mal eben so mit so einem Spruch aus der Affäre ziehen kann. Wieso werden eigentlich immer die Versicherer vorgeschoben? Für das schlechte Gewissen?
Hallo,
dein PC soll doch im Wohnzimmer stehen? Hast du keine Steckdosen im Wohnzimmer?
Sicher doch mein ich. Ich würde einfach spezielle Sockelleisten verlegen vor von vorne ein abgedeckter Kanal ist, gibts z.B. beim Bieber.
Verlegen von RNF-Kabel z.B. H05RN-F mit angepressten Aderhülsen (nicht das starre NYM-Kabel) von der Steckdose bis zur neuen Steckdose.
Es ist dann an der vorhandenen Steckdose nur ein kleiner Schlitz vorwendig der mit z.B. Acryl verschlossen werden kann.
Andreas
Ich weiß Du siehst das nicht so kritisch, aber wenn einer schreiben würde ein Spaltkeil ist völlig unnötig und muss nicht nachgerüstet werden, würdest du das anders sehen.
Es hat sich im Nachhinein so aufgepuscht angehört. Dann ist das völlig i.O. und auch absolut konform mit mir.Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest du gelesen dass ich auch meine dass die Anlage von elmgi so in Ordnung ist. Er selber hat geschrieben dass er einen FI im Bad nach installieren möchte, ich habe darauf nur gesagt, wenn er das sowieso anpackt dann doch richtig.
Wollen mal hoffen, dass der da schon drinnen ist... Ich kenne das gar nicht anders, hatte mich als Jugendlicher nur gewundert, als ich mal im Kasseler Raum unterwegs war, dass gar kein FI verbaut war.. Da kannte ich die Nullung gar nicht, für mich war der FI selbstverständlich.Noch was. Eine Anlage nach 1973 sollte so aufgebaut sein, dass ohne groß aufzustemmen ein FI nachzurüsten ist. So what?
Bestandschutz leitet sich übrigens aus §14 Grundgesetz ab.Der Bestandsschutz hat sich eben aus dem geltenden Recht (sprich richterliche Urteile) gebildet.
Naja, ich habe keine verchromten Alu-Felgen, auch keinen SUV und bemühe mich auch sonst um eine eher bescheidene Lebensweise. Meine Frau hat die Wohnung gekauft und da gab es mich in dieser Beziehung erst einige Zeit später. Egal, mir ist die klassische Nullung schon ein Dorn im Auge und die würde ich lieber heute als morgen entsorgen wollen. Aber da gibt es einige Hemmnisse, die nicht so leicht zu verrücken sind. Die bisherigen Zählerschränke und Sicherungen binden sich im Treppenhaus und das ist Gemeinschaftseigentum. Die Sicherungen vom Treppenhaus in eine neue UV mit Standort innerhalb der Wohnung zuverlegen, wäre ohnehin eine der ersten durchzuführenden Maßnahmen. Das Problem ist das neu zu verlegende Kabel vom alten Zählerplatz zur neuen UV - das betrifft das Gemeinschaftseigentum und das ist in dieser Gemeinschaft eine spezielle Hürde.Manche Menschen kaufen sich eher verchrohmte Alufelgen als in die Sicherheit oder Gesundheit zu investieren.
Warum habt Ihr nicht 97 die Anlage modernisiert...
2. Das hinzufügen einer einzelnen Steckdose sehe ich nicht als gravierende Änderung, die eine Nachrüstpflicht eines RCD für die ganze Anlage nach sich zieht. Andererseits ist derjenige schön blöd oder übertrieben geizig, der keinen RCD nachrüsten lässt (sofern 3polige Verkabelung vorhanden und noch Platz in der Verteilung).