Doppelsteckdose für PC-Tisch

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Tja, Rechtslage hin und her! Ich lebe mit meiner Frau in einer in 97 gekauften Eigentumswohnung. Mit uns zusammen sind es in diesem Haus 9 Wohnungen, im Nachbarblock nochmals 9 Wohnungen. Und da bin ich mir gewiss, keine diese Wohnungen ist jemals angepasst worden. Und das EVU wechselt lustig die Zähler ohne jeweils zu murren :emoji_wink:

Klar, der Gedanke an die klassische Nullung ist nicht gerade behaglich. Aber das Wort anpassen spricht und schreibt sich so leicht, wenn man dagegen die Konsequenzen deutlich macht: Keine der Deckenleuchten könnte mehr betrieben werden -> Aufschlitzen der Decken -> Verlegung neuer Stegleitungen -> und, und... Leerrohre wären da ein Traum, selbst wenn es die in der Nachkriegszeit üblichen bleiummantelten Installationsrohre wären. Tolle Aussichten.

Tja und was ist wenn Dir die Bude abbrennt oder wenn jemand einen tödlichen Stromunfall erleidet. Rechtslage hin oder her.
Manche Menschen kaufen sich eher verchrohmte Alufelden als in die Sicherheit oder Gesundheit zu investieren.
Warum habt Ihr nicht 97 die Anlage modernisiert, was im Übrigen rechtlich Vorschrift gewesen wäre.
Bist Du Dir im Klaren darüber, dass du keinen Versicherungsschutz hast?
Wie gesagt bei Nutzungs- Wechsel / Änderung muss eine Elktrische Anlage an die aktuell gültigen Vorschriften angepasst werden. Ein Kauf gilt als solcher.

PS Stegleitungen sind immer noch erlaubt und werden immer noch verbaut und in den TAB deines EVUs steht, dass Du für die Sicherheit hinter dem Zähler verantwortlich bist.

Ich kann Dir wirklich nur raten, nimm das in Angriff.
 

Ossei

ww-eiche
Registriert
11. April 2011
Beiträge
316
Ort
Ebersberg
Hallo,

wer eine Anlage ändert, muss diese auf den aktuellen Stand bringen.
Von 'Bestandsschutz' ist dann nicht mehr zu sprechen.
Wenn wer eine Steckdose nachrüstet, ist halt so weit.

Die Diskussion ist aber müßig, da Theorie und Praxis auseinanderliegen. Nur passieren darf nach Änderung, ohne zeitgleiche Anpassung der Anlage, halt nix.

Kann sich jeder schönreden, wie er / sie mag.

Gruß, Matthias
(der auch vier FI/RCDs daheim im Haus hat.)
 

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
6.315
Alter
51
Ort
Saarlouis
Wie gesagt bei Nutzungs- Wechsel / Änderung muss eine Elktrische Anlage an die aktuell gültigen Vorschriften angepasst werden. Ein Kauf gilt als solcher.

Ralf, so sehr ich das begrüßen würde, kann mir das nicht vorstellen. Dann müsste ja quasi jeder Eigentümerwechsel von Eigentumswohnungen die Sanierung der elektrischen Anlagen nach sich ziehen, da sich ja ständig irgendwelche Vorschriften ändern. Ich dachte immer, der Eigentümerwechsel berührt den Bestandsschutz erstmal nicht, da die Anlage ja (davon gehen wir jetzt mal aus) zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen hat. Eine Nutzungsänderung, das kenne ich auch so, hebt den Bestandsschutz auf. Aber eine Änderung des Eigentümers ohne Nutzungsänderung...?

Dass unser Forist aus Südniedersachsen (kann mir den Nick nicht merken) auf einem Pulverfass sitzt, ist aber unbestritten.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Hallo,

wer eine Anlage ändert, muss diese auf den aktuellen Stand bringen.
Von 'Bestandsschutz' ist dann nicht mehr zu sprechen.)

Es gibt keinen "Bestandschutz" für elektrische Anlagen, entweder gibt es eine N
Das weiss ich, aber: Wer macht denn sowas? Die Chance, dass die Iso-Messung bei der Erstprüfung in die Hose geht, ist doch enorm!

Ist halt billig, da wird kurz vorm verputzen die Stegleitung auf die Wände genagelt. Ist häufiger als uns beiden wahrscheinlich lieb ist.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Ralf, so sehr ich das begrüßen würde, kann mir das nicht vorstellen. Dann müsste ja quasi jeder Eigentümerwechsel von Eigentumswohnungen die Sanierung der elektrischen Anlagen nach sich ziehen, da sich ja ständig irgendwelche Vorschriften ändern.

Ich habe das mal in einer Fachzeitschrift gelesen und es wurde auch mal in einem Elektro Forum diskutiert. Ich recherchier mal.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Recherche:
Es geht im Grunde darum, dass man bei einer so alten elektrischen Anlage welche mit heute üblichen Gerätschaften benutzt wird, einer Nutzungsänderung gleichkommt. Eine Nutzungsänderung hebt immer baulichen Bestandsschutz auf.
Außerdem wird üblicherweise eine elektrische Anlagenlebensdauer von 40 Jahren angenommen da man also annehmen kann, dass eine elektrische Anlage die älter als 40 Jahre ist, am Ende ihrer Lebensdauer ist kann man auch daraus im Grunde den Verlust des Bestandsschutzes ableiten.
Rechtlich ist das wirklich nicht 100% klar, wenn aber ein Schaden auftritt und die Versicherung nicht zahlen möchte wird so etwas auf den Tisch kommen.
 

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
6.315
Alter
51
Ort
Saarlouis
Dankeschön! 40 Jahre Lebensdauer finde ich schon sehr großzügig.

Tja, da kann F.F. seine Versicherung auch kündigen - sie zahlen im Schadensfall eh nicht, bei der 60 Jahre alten Anlage!
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Als Hinweis auch wenn es nur eine Krücke ist. Man kann ein System mit Nullung auch durch den Einsatz von Steckdosen mit eingebauten FI Schutzschalter wesentlich sicherer machen. Ist natürlich nicht ganz preiswert, aber besser als nichts.

Aber empfehlen würde ich solch eine Anlage dringend zu modernisieren. Das ist manchmal mit weniger Aufwand verbunden als man denkt. Oft können Rohre in Decken noch genutzt werden oder man zieht eine Zwischendecke ein. Mit heutigen Fräsgeräten mit guter Absaugung kann man auch neue Leitungen ziehen ohne das die ganze Wohnung wie Dresden `45 aussieht.
Wenn man das mit einer Grundenovierung kombiniert, ist das vom Aufwand überschaubar.
 

elmgi

in Memoriam † 23.03.2025
Registriert
25. Dezember 2009
Beiträge
3.774
Alter
73
Ort
Metropolregion Rhein-Neckar
Joi, jesses Maria, ich lebe also in einem rechtlichen Graufeld mit der Gefahr der Zwangs-Kernsanierung
meines nun 35 Jahre alten Hauses, weil ich noch eine weitere Steckdose installieren wollte... :emoji_grin::emoji_astonished:

Ei bisserl merkt man schon irgendwie die Nationalität des Landes, in dem ich wohne, oder bilde ich mir
das nur ein ??? :emoji_wink:

Sollte ich also nicht besser auch weiterhin mit meiner bisherigen Steckdosenleiste inkl. 5 m Stolper-Zuleitung
leben? :emoji_astonished:

Jetzt einmal im Ernst:

Ein FI für das renovierte Bad sehe ich ein. Wird noch installiert, war auch so vorgesehen. Da wäre die neue Steckdose
auch automatisch per FI abgesichert. Von weitergehenden Maßnahmen sehe ich aber ab. :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Ein FI für das renovierte Bad sehe ich ein. Wird noch installiert, war auch so vorgesehen. Da wäre die neue Steckdose
auch automatisch per FI abgesichert. Von weitergehenden Maßnahmen sehe ich aber ab. :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:

Ob nun ein FI oder Zwei wo ist das Problem. Wenn dann richtig. Du hast gefragt wir haben geantwortet.
Ich hatte aus deiner Frage vermutet dass du es im Einklang mit sämtlichen Vorschriften installieren möchtest. Warum also die Frage?

Wohnen Kinder bei Dir im Haushalt? Wenn ja rate ich auch Dir dringend dazu einen FI für sämtliche Stromkreise zu installieren. Der Tochter eines Freundes geht es dank FI heute noch sehr gut. Wie es ohne ausgegangen wäre ist nicht abzuschätzen.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.326
Alter
58
Ort
Wadersloh
Außerdem wird üblicherweise eine elektrische Anlagenlebensdauer von 40 Jahren angenommen da man also annehmen kann, dass eine elektrische Anlage die älter als 40 Jahre ist, am Ende ihrer Lebensdauer ist kann man auch daraus im Grunde den Verlust des Bestandsschutzes ableiten.
Das halte ich im Sinne des passiven Bestandschutzes für eine sehr gewagte These. Und ich glaube auch nicht, dass sich ein Versicherer mal eben so mit so einem Spruch aus der Affäre ziehen kann. Wieso werden eigentlich immer die Versicherer vorgeschoben? Für das schlechte Gewissen?
Wenn vertretbar, muss man auch mal alle Fünfe gerade sein lassen, sonst müsste ja über die Hälfte der Bevölkerung in Angst und Schrecken leben :emoji_slight_smile:

Ei bisserl merkt man schon irgendwie die Nationalität des Landes, in dem ich wohne, oder bilde ich mir
das nur ein ??? :emoji_wink:
So ist das nun einmal in diesem Land. Verantwortungen werden so weit weggeschoben, wie es nur geht. Die Eier werden immer kleiner :emoji_slight_smile:
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Das halte ich im Sinne des passiven Bestandschutzes für eine sehr gewagte These. Und ich glaube auch nicht, dass sich ein Versicherer mal eben so mit so einem Spruch aus der Affäre ziehen kann. Wieso werden eigentlich immer die Versicherer vorgeschoben? Für das schlechte Gewissen?

Nein weil ich weiß was im Schadensfall abläuft, gerade erst bei einem Arbeitskollegen miterlebt.
Und eine Anlage die älter als 40 Jahre ist, ohne FI ist nun einmal gefährlich, wenn genullt erst Recht. Ich kenne den Zustand solcher alten Anlagen wenn ich mir dann vorstelle, dass die Sicherheit in die Hand von einer dubiosen Nullung gelegt wird, dann gruselt es mir. Was denkst Du wie oft da schon dran rumgebastelt wurde. Da muss nur einer an einer Steckdose Mist gebaut haben und schon kann es richtig gefährlich werden. Außerdem geht es auch um Brandschutz, eine solche alte Anlage hat mit Sicherheit viele Klemmstellen die gerade noch in Ordnung sind bei höherer Belastung eventuell nicht mehr.

Ich weiß Du siehst das nicht so kritisch, aber wenn einer schreiben würde ein Spaltkeil ist völlig unnötig und muss nicht nachgerüstet werden, würdest du das anders sehen.

Die gewagte These stammt von einem Gutachter nicht von mir.

PS. eine Anlage die vor 1973 errichtet wurde ist mit hoher Sicherheit nicht mehr vertretbar.

Der TE möchte (anderer Fall die Anlage ist ja von 84) auf jeden Fall das Bad mit einem FI ausrüsten, warum man dann den Rest nicht mitausrüstet ist dann wirklich am falschen Ende gespart. Wenn er meint ein FI für die ganze Wohnung reicht, kann man das gerade noch verstehen......aber wenn ich eh an den Sicherungskasten ran muss, dann gehts auch richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Für die bei Elektrofragen üblichen Zweifler habe ich etwas im Netz gefunden:

https://www.stadtwerke-velbert.de/m...estandsschutz_von_Elektroanlagen_08.01.16.pdf

Ich zitiere mal:
"An dieser Stelle kann evtl. ein kleiner Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung bei der Entscheidungsfindung helfen: Bei einer Elektroanlage ist von einer Lebensdauer oder Betriebszeit von ca. 40 Jahren auszugehen. Sollte eine Anlage also dieses Alter erreicht haben, kann ein Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden"

und darauf wird sich eine Versicherung stürzen.

oder auch hier: https://www.weka.de/elektrosicherheit/bestandsschutz-bei-elektrischen-anlagen/
 
Zuletzt bearbeitet:

Hondo6566

ww-robinie
Registriert
27. April 2017
Beiträge
3.822
Ort
Ortenaukreis
Hallo,
dein PC soll doch im Wohnzimmer stehen? Hast du keine Steckdosen im Wohnzimmer?
Sicher doch mein ich. Ich würde einfach spezielle Sockelleisten verlegen vor von vorne ein abgedeckter Kanal ist, gibts z.B. beim Bieber.
Verlegen von RNF-Kabel z.B. H05RN-F mit angepressten Aderhülsen (nicht das starre NYM-Kabel) von der Steckdose bis zur neuen Steckdose.
Es ist dann an der vorhandenen Steckdose nur ein kleiner Schlitz vorwendig der mit z.B. Acryl verschlossen werden kann.
Andreas
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Hallo,
dein PC soll doch im Wohnzimmer stehen? Hast du keine Steckdosen im Wohnzimmer?
Sicher doch mein ich. Ich würde einfach spezielle Sockelleisten verlegen vor von vorne ein abgedeckter Kanal ist, gibts z.B. beim Bieber.
Verlegen von RNF-Kabel z.B. H05RN-F mit angepressten Aderhülsen (nicht das starre NYM-Kabel) von der Steckdose bis zur neuen Steckdose.
Es ist dann an der vorhandenen Steckdose nur ein kleiner Schlitz vorwendig der mit z.B. Acryl verschlossen werden kann.
Andreas

Das Problem mit dem FI hat er trotzdem.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.326
Alter
58
Ort
Wadersloh
Ich weiß Du siehst das nicht so kritisch, aber wenn einer schreiben würde ein Spaltkeil ist völlig unnötig und muss nicht nachgerüstet werden, würdest du das anders sehen.

Meine obige Aussage hat mit kritisch sehen überhaupt nichts zu tun. Mögen doch die Elektriker nicht immer alles in eine Ecke drängen, es gibt nicht nur schwarz und weiß.
Es gibt in D auch kein soll oder kann. Entweder gibt es eine Bestimmung, die Bestandschutz (ja, Bestandschutz, unveränderte, mangelfreie, damaliger Norm entsprechende Anlagen und NICHT: 'du glaubst nicht was ich schon gesehen habe..') regelt, oder nicht.
Und wenn die Bedingungen, auch in deinem Link schön zu lesen, erfüllt sind, dann spricht nichts gegen den Betrieb.

Natürlich gibt es eine Menge verbasteltes Zeug. Da ist der Bestandschutz dann auch erloschen. Völlig verständlich.
Aber beim Elmgi, der vermutlich eine intakte Installation hat, wenn auch nicht nach den aktuellsten Richtlinien erstellt, da muss man mal alle Fünfe gerade sein lassen. Gleiches gegen Gleiches tauschen ist ja auch möglich - dann war da halt schon immer eine Steckdose :emoji_slight_smile:

Wenn jemand mehr als Hinweise ausgraben kann, wo so etwas verwertbar geregelt ist, und nicht nur Wunschdenken anderer, kann das gern posten.

Und noch was: Ich sehe auch Risiken in Elektroinstallationen, wenn diese nicht fachgerecht oder mangelhaft sind, und ich sehe das auch nicht 'Nicht so eng'. Aber 40 Jahre, das wäre nun rund 1980, dann stemmst du aber in der Gemeinde nebenan jede Hütte auf. 40 Jahre ist sooo viel gar nicht.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
Wenn Du richtig liest gibt es in den Normen keinen Bestandsschutz für elektrische Anlagen sondern im Grunde nur eine Nachrüstpflicht (oder eben keine)
Der Bestandsschutz hat sich eben aus dem geltenden Recht (sprich richterliche Urteile) gebildet. Dann sagen wir es mal so bei Anlagen über 40 Jahren, sollte jeder einmal die Elektroanlage prüfen lassen.

Meine Sache mit dem Bestandsschutz galt ja auch für die Anlage mit Nullung nicht für die von elmgi.

@uli Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest du gelesen dass ich auch meine dass die Anlage von elmgi so in Ordnung ist. Er selber hat geschrieben dass er einen FI im Bad nach installieren möchte, ich habe darauf nur gesagt, wenn er das sowieso anpackt dann doch richtig.

Noch was. Eine Anlage nach 1973 sollte so aufgebaut sein, dass ohne groß aufzustemmen ein FI nachzurüsten ist. So what?

Ich sag es noch einmal, für jeden erdenklichen Schnick Schnack sind die Leute bereit Geld auszugeben, den neuen SUV, das neue Handy, aber ein bisle Geld für die Sicherheit in die elektrische Anlage zu stecken nicht. Das ist seltsam. Nicht die angebliche Kleinkariertheit des Deutschen an sich.
 
Zuletzt bearbeitet:

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.326
Alter
58
Ort
Wadersloh
Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest du gelesen dass ich auch meine dass die Anlage von elmgi so in Ordnung ist. Er selber hat geschrieben dass er einen FI im Bad nach installieren möchte, ich habe darauf nur gesagt, wenn er das sowieso anpackt dann doch richtig.
Es hat sich im Nachhinein so aufgepuscht angehört. Dann ist das völlig i.O. und auch absolut konform mit mir.

Noch was. Eine Anlage nach 1973 sollte so aufgebaut sein, dass ohne groß aufzustemmen ein FI nachzurüsten ist. So what?
Wollen mal hoffen, dass der da schon drinnen ist... Ich kenne das gar nicht anders, hatte mich als Jugendlicher nur gewundert, als ich mal im Kasseler Raum unterwegs war, dass gar kein FI verbaut war.. Da kannte ich die Nullung gar nicht, für mich war der FI selbstverständlich.

Wenn keiner verbaut ist, sollte man natürlich aus eigener Sicherheit schon handeln. Ich habe es ohne nicht kennengelernt, wir haben den so lange ich das nachvollziehen kann. Auch wenn das noch 1Ampere Gerätschaften waren.
 

Fidgety Feet

Gäste
Manche Menschen kaufen sich eher verchrohmte Alufelgen als in die Sicherheit oder Gesundheit zu investieren.
Warum habt Ihr nicht 97 die Anlage modernisiert...
Naja, ich habe keine verchromten Alu-Felgen, auch keinen SUV und bemühe mich auch sonst um eine eher bescheidene Lebensweise. Meine Frau hat die Wohnung gekauft und da gab es mich in dieser Beziehung erst einige Zeit später. Egal, mir ist die klassische Nullung schon ein Dorn im Auge und die würde ich lieber heute als morgen entsorgen wollen. Aber da gibt es einige Hemmnisse, die nicht so leicht zu verrücken sind. Die bisherigen Zählerschränke und Sicherungen binden sich im Treppenhaus und das ist Gemeinschaftseigentum. Die Sicherungen vom Treppenhaus in eine neue UV mit Standort innerhalb der Wohnung zuverlegen, wäre ohnehin eine der ersten durchzuführenden Maßnahmen. Das Problem ist das neu zu verlegende Kabel vom alten Zählerplatz zur neuen UV - das betrifft das Gemeinschaftseigentum und das ist in dieser Gemeinschaft eine spezielle Hürde.

Der Rest ist eine Fleißarbeit mit einer begleitenden großen Sauerei, auch wenn du es eher als harmlos darstellen möchtest. Nein, das ist alles nicht so einfach und die geschätzen Kosten einschließlich einer anschließenden Renovierung liegen mal locker so um 15.000 €, macht auch keinen Spaß. Bei früheren Renovierungen habe ich mir alle Verteilerdosen angeschaut und wo nötig Korrekturen ausgeführt. Schalter und Steckdosen wurden getauscht und bei der Gelegenheit habe ich sorgfältig darauf geachtet, dass der N-Leiter nicht an der Klemme der Steckdose selbst durchgeschliffen wurde, sondern dafür eine Wagoklemme spendiert. Das alles lag in der Absicht, eine mögliche Unterbrechung des N-Leiters zu verhinden. Zum Glück sind die meisten heute gebräuchlichen Geräte eh Schutzklasse II, so dass lediglich die Geräte in der Küche ein Sorgenpotential haben.
 

Komihaxu

ww-robinie
Registriert
18. Februar 2014
Beiträge
3.534
Ort
Oberfranken
1. Ein Mieterwechsel ist keine Nutzungsänderung, also muss man nicht die ganze Installation erneuern. E-Check in so einem Fall dringend angeraten. Wenn du aus dem Kartoffelkeller eine Holzwerkstatt machst - das ist keine Nutzungsänderung.

2. Das hinzufügen einer einzelnen Steckdose sehe ich nicht als gravierende Änderung, die eine Nachrüstpflicht eines RCD für die ganze Anlage nach sich zieht. Andererseits ist derjenige schön blöd oder übertrieben geizig, der keinen RCD nachrüsten lässt (sofern 3polige Verkabelung vorhanden und noch Platz in der Verteilung).

3. Die klassische Nullung verwandelt sich schnell in eine lebensgefährliche Katastrophe und sollte rausgerissen werden, wo immer es mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Falls man nicht seine ganze Wohnung in eine Baustelle verwandeln will/kann, dann wären regelmäßige E-Checks (alle 5 Jahre?) auch im Privatbereich dringend anzuraten. Über die Messung der Schleifenimpedanz kann nachgewiesen werden, dass bei Kurzschlüssen wenigstens noch die Sicherung fallen würden. Ich persönlich würde wenigstens den Sicherungskasten auf aktuelle Automaten umbauen und dabei im Wohnungsbereich nur 6-10 Ampere Sicherungen einsetzen. Mehr braucht man ja sowieso nicht.
 

andama

ww-robinie
Registriert
13. Dezember 2007
Beiträge
4.048
Ort
Leipzig
Ich halte die Diskussion die hier von Fachleuten geführt, die Tipps geben, wie der nicht Fachmann seine Installation auf Stand bringt, für unangebracht und unverantwortlich.
Weshalb gebt ihr nicht den Hinweis einen Fachmann hinzuzuziehen.
Im Zeitalter von YouTube tutorials kann ja eh jeder alles.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
Registriert
23. Januar 2008
Beiträge
5.243
Alter
57
Ort
Bonn
2. Das hinzufügen einer einzelnen Steckdose sehe ich nicht als gravierende Änderung, die eine Nachrüstpflicht eines RCD für die ganze Anlage nach sich zieht. Andererseits ist derjenige schön blöd oder übertrieben geizig, der keinen RCD nachrüsten lässt (sofern 3polige Verkabelung vorhanden und noch Platz in der Verteilung).

Da ist die Expertenmeinung unstrittig, eine Veränderung der Anlage und das umfasst eine weitere Steckdose, erfordert für diese Änderung dass die aktuellen Vorschriften eingehalten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben Unten