Türeneinbau

SteffenH

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Gibt s für Türklinken eine Höhe die sein muss? Oben sind nämlich Türblätter und Rahmen gekürzt worden, so das die Klinken oben schon ein Stück niedriger sind als unten.

Das macht man, wenn die Wandöffnung zu niedrig ist, da kann ja der Türeneinbauer nichts für. Normal ist 1,05m Klinkenhöhe.
 

Sägenbremser

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Hallo Karsten

nun arbeitet doch erst einmal das Thema der nicht
so ganz schönen Einbausituation mit dem Ersteller
der Leistungen ab. Er wird sich dazu schon äussern
müssen, das ist halt keine fachgerechte Leistung.

Wenn das Loch in der Wand halt kein normgerechtes
Türmass zulassen sollte, muß ein Fertigteilelement so
gekürzt werden das es halt in die Bauöffnung passt.
Ob da der Türdrücker noch auf 1050mm Höhe liegt
ist dabei eher zweitrangig. Alles andere wäre nur bei
einer selber erstellten Massanfertigung zu bemängeln.

Gruss Harald
 

ChristophW

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Wobei ich auch gerade mich etwas belesen habe zu Zimmerturen und der Hersteller schrieb das ein kürzen von Türen nichtmehr "Stand der Technik" ist und wenn dann auch nur je nach Tür Typ nur wenige mm erlaubt sind.
 

Der Hannes

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4-5mm Abweichung auf 30 cm? rechne das mal auf 2 Meter hoch :emoji_stuck_out_tongue:
Naja 2mm ausn Winkel geht recht Flott :=) da mann es auch auf die 2Meter berücksichtigen muss...

Zur Drücker Garnitur wurde ja schon genug erzählt :emoji_wink:

Wobei ich auch gerade mich etwas belesen habe zu Zimmerturen und der Hersteller schrieb das ein kürzen von Türen nichtmehr "Stand der Technik" ist und wenn dann auch nur je nach Tür Typ nur wenige mm erlaubt sind.


Man kann natürlich auch eine Sondermaß Türe bestellen mit Lieferzeiten von 6 Wochen inclusive Mehrpreis.... oder man verkraftet das der Drücker ein wenig tiefer sitzt :emoji_stuck_out_tongue:
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Ja @läubli

das mag schon durchaus richtig interpretiert sein,
nur ist zuvor schon immer die Frage - was haben
die Vertragspartner zuvor vereinbart.

Für den genannten Fall gibt es halt immer noch
die Pflicht nach genauem Aufmass seine Bedenken
beim Auftraggeber anzumelden und das auch in der
heute zeitgemässen Form zu dokumentieren. Wenn
das zuvor nicht so gehandhabt wurde, hat der Mann
der das eingebaut hat die schlechtere Karte gezogen.

Falls die Ware bauseitig gestellt worden ist, wäre er so
auch noch nicht ganz aus dem Spiel, aber das würde
wohl kaum einer Überprüfung wirklich standhalten.

Wer sich den "Spass" vom Einbau von Fertigteilen
wirklich antun mag, sollte zumindestens einen guten,
sachkundigen Rechtsanwalt kennen, wenn die Kinder
nicht nur trocken Brot essen lernen müssen.

Warum man nach dieser Leistung mit ruhigem Gewissen
nach Hause fahren kann, verstehe ich auch nicht wirklich.
In der Form schaffen das auch unsere EU- Nachbarn, für
einen sehr viel geringeren Kostenaufwand, noch besser.

Gruss Harald
 

knockwood

ww-ulme
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In Situ
Guten Abend,

also, die dunklen Stellen liegen definitiv an der Handykamera. Die scheint unter ungünstigen Bedingungen/Einstellungen wohl so eine Art schwarz/weiß-Mentalität zu haben. Na gut, das wäre zumindest geklärt.

Was dann aber heute aufgefallen ist, dass fast alle Türen nicht bzw. teilweise nicht winklig sind. jetzt würde mich natürlich auch mal interessieren was da noch als Tolerant zulässig ist.

Bei fast allen Türen ist zumindest eine Seite aus dem Lot. Bei der Tür mit der Glastür, das ist so nebenbei die mit den dollen Fugen, ist die Seite mit den Fugen bei einem 30 cm Stahlwinkel locker 4 -5 mm aus dem Winkel. Bei den meisten Türen ist eine Seite um 2 - 3 mm aus dem Winkel, bei einer Tür sogar beide Seiten. Das sind dann auch immer die Seiten, bei denen entweder an unterschiedlichen Stellen die "stärkeren" Fugen zu sehen sind oder die Oberflächen an den Nähten deutlich fühlbare Kanten haben. So langsam wird das immer klarer warum das so aussieht. Jetzt wüßte ich natürlich gerne, um wievie mm eine Seite z.B. auf einem Meter aus dem Lot laufen darf, damit es nicht mehr zulässig ist.

Gibt s für Türklinken eine Höhe die sein muss? Oben sind nämlich Türblätter und Rahmen gekürzt worden, so das die Klinken oben schon ein Stück niedriger sind als unten.

Gruß

Karsten

Wenn bei einem Stahlwinkel mit 30cm Länge die Zargen 2 bis 5 mm aus dem Winkel sind , dann müßten ja die Zargen auf einer Höhe von 2 Meter mindestens 3 mm / 0,3 Meter mal 2 Meter ist 20 mm aus dem Winkel sein. Bei 20 mm Unwinkeligkeit dürfte doch keine 2 m lange Türfalz mehr vernünftig schließen! Das kann ich mir nicht vorstellen.
 

yoghurt

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Hallo,
die mit dem Stahlwinkel ermittelte Abweichung muss ja nicht linear sein. Wahrscheinlich sind die Zargen nicht nur schief sondern machen Bäuche.

Ich bin kein Sachverständiger, aber ich empfehle die gezeigten Arbeiten als unzureichend. Hier sollte imho demontiert und nachgebessert werden. Ob das mit dem vorhandenen Material noch möglich ist muss man dann sehen.
 

holzwurm-xxl

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Guten Morgen,

wenn es keine passenden Türen gegeben hätte, dannn hätte ja auch niemand etwas gesagt. Die Situation ist aber die, dass die Öffnungen unten recht hoch waren. Deshalb mußte er ja extra hohe Türen bestellen. Dummerweise sind die Öffnungen oben niedriger. Deshalb das kürzen. Hätte er passende Türen bestellt...

Die große Toleranz ist witziger bei einem Rahmen ohne Tür. Das da eine Seite aus dem Lot ist, wäre ja noch nicht mal so das Thema. Es ist hat so, dass es genau die Seiten sind, in denen man wohl aus diesem Grund die Fuen so massiv sieht bzw. die Kanten so verschoben sind.
 

mwerner

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Das Ganze philosophieren bringt doch nichts. Wir sind uns einig, dass ein (eher mehr als minder) großer Mangel besteht, den es zu beheben gilt.

Hat der Auftraggeber denn schon mal mit dem Auftragnehmer (das muss in der heutigen Zeit ja nicht unbedingt der Ausführende sein) gesprochen und die Mängel auch gerügt?
Wenn noch nicht bezahlt wurde, bestehen ja meist gute Chancen, dass eine Nachbesserung statt findet.
 

SteffenH

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Insgesamt hört sich das nach berechtigter Forderung zur Nachbesserung an. Es ist ja nun nicht so, dass man auch billige Futter nicht akurat einbauen könnte. Lot und Waage sollten sich in relativ enger Toleranz halten, ebenfalls kein Hexenwerk. Beulender Schaum geht gar nicht. Deutlich sichtbar unbündig montierte Bekleidungen sind vermeidbar. Wenn der Mann es eilig gehabt hat ist das sein Problem. Die eingesparte Zeit kann er nun doppelt drauflegen.
 

Holz-Christian

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Hallo, ich finde auch das man die Türen mit wenig Mehraufwand ordentlich zusammenbauen und montieren hätte können.
Die Verkleidungen lassen sich halbwegs bündig zusammenziehen und der Leim ist schon nach wenigen Minuten so weit das sich nichts mehr verschiebt.

Bei den Futterecken muss man auch bei teuren Türen manchmal mit Spaxschrauben nachhelfen weil die beigelegten Stahlklammern die Ecken nicht sauber zusammenziehen.

Eine nicht mehr in die Nut reichende Zierverkleidung lässt sich auf der Rückseite etwas nachhobeln.

Wenn man das Futter ordentlich ausrichtet und auskeilt/ausspreizt passt auch die Falzluft und der Eckwinkel.

Allerdings ist sicher schon jedem mal in der Eile etwas passiert auf das er im nachhinein nicht stolz ist.

Der Mann sollte das Kostenlos nachbessern und dann sollte es gut sein.

Gruss Christian.
 

holzwurm-xxl

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So, am Freitag gab es ein Treffen mit dem Architekten und dem Tischler. Das Ergebnis war nicht befriedigend. Ersten ist dieser Tischler auch als Gutachter tätig. Um es in Kurzform zu sagen: "Fast alle Mängel seien im Rahmen erlaubter Toleranzen." Lediglich die drei Türen die selbst nach seiner Definition nicht akzeptabel waren wollte er entweder anerkannt (die Glastür) instandsetzen bzw. aus Kulanz. Sein Hauptargument war ein Dokument einer Türfirma in dem stand, dass bei "Glasleisten eine Fuge von 0,5 mm akzeptabel" sei. Damit begründete er, dass das bescheidene Fugenbild halt aus seiner Sicht in Ordnung sei. Und das er jetzt quasi umgehend de Abnahme haben wollte. Am liebsten noch am Freitag vor Ort. Das war mal die Kurzform. Ich finde aber auch keine Grundlage mit der man das Gegenteil belegen kann. Fakt ist, dass das bescheidene Fugenbild durch die haarscharf im Toleranzbereich ( 1m < 6 mm aus dem Lot, einige noch mehr) schiefen Seiten der Zargen hervorgerufen wird bzw. da wo die Oberflächen gegeneinander verzogen sind, argumentiert er dass die fühlbaren Kanten alle im Toleranzbereich seien. Da finde ich aber auch keine Hinweise was da noch akzeptabel ist. Wäre klasse wenn da jemand einen Link/Hinweis hätte um da einen für beide Seiten verbindlichen Stand zu haben.

Wünsche euch einen schönen Sonntag.
 

Mitglied 42582

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Ich halte es für fraglich das ein Gutachter sich selbst begutachten darf:emoji_wink:

Hol dir rechtlichen Beistand und einen unabhängingen Gutachter, wenn so nichts zu erreichen ist.

Ist aber gut zu wissen das ich meine mangelhaften Arbeiten selbst als zufriedenstellend bewerten darf:emoji_grin: Oder muss ich dafür Gutachter sein?
 

holzwurm-xxl

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Verstehe ich diesen nachfolgenden zitierten Satz bezogen auf das Foto 6 von mir richtig wenn ich sage, dass die Zarge schlicht nicht fachgerecht zusammengebaut ist? Wenn es keine Norm gibt, dann sollte es doch heißen es muss exakt sein oder sehe ich das zu einfach.

" Die Bekleidungsgehrungen verspringen in der Fläche.

Für den Flächenversatz der Bekleidungsgehrung existiert keine Norm.

Ursache:

das Türelement ist nicht fachgerecht zusammengebaut worden.
Die Falz- und Zierbekleidungen sind nicht auf der Gehrungsfläche verleimt.
"
 

Mitglied 59145

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Gutachter ist meines Wissens nach kein geschützter Beruf oder geschützte Bezeichnung.
Begutachten darf also jeder.
Wenn das ganze zu Gericht geht gibt es dann einen gerichtlich bestellten Gutachter, dessen Beurteilung ist dann ausschlaggebend. Alle gerichtlich bestellten die ich kennen lernen durfte sind sehr kompetent.

Von hier kann ich das nicht beurteilen....
Kommt mir aber seltsam vor.

Was sagt der Architekt, soll der sich schlau machen gehört ja zu seinem Aufgabengebiet.

Abnahme würde ich schriftlich verweigern, dann muss er dir Beweisen das es richtig ist, danach andersrum....

...bin da echt kein Profi und habe das auch nur so "gehört" also keine Rechtssicherheit.

Abnahme schriftlich verweigern und mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. Da kann er dir ja ggfs. schriftlich darlegen warum das richtig ist.

Gruss
Ben
 

holzwurm-xxl

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Ja, was mich so "irritiert" ist ,dass sich für mich manches widerspricht. Z.B. "Zarge muss rechtwinklig sein" und "V-Fugen sind erlaubt". Wenn die Tür rechtwinklig zusammen- und eingebaut ist und die Zarge korrekt produziert ist, dürften m.E. nach keine V-Fugen entstehen.



Bei dem Architeken habe ich das Gefühl das einerseits eine gewisse Hilfslosigkeit mit dieser Sitution da ist gepaart damit, dass er mit dem Handwerker schon länger zusammenarbeitet und befürchtet das im Empfehlungen entgehen können.

Es ist einfach ein blöde Situation und wahrscheinlich willl es keiner richtig eskalieren lassen. Aber ich befürchte immer mehr das es darauf hinauslaufen wird.
 

Mitglied 42582

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Ja, was mich so "irritiert" ist ,dass sich für mich manches widerspricht. Z.B. "Zarge muss rechtwinklig sein" und "V-Fugen sind erlaubt". Wenn die Tür rechtwinklig zusammen- und eingebaut ist und die Zarge korrekt produziert ist, dürften m.E. nach keine V-Fugen entstehen.

Deswegen Rechtsbeistand :emoji_wink:
 

hijaside

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Wir haben zehn Türen einbauen lassen, von denen keine Zarge so aussieht. Es sieht so aus, als ob die Sache eskalieren muss. Leider. Ich weiß, so etwas nervt höllisch, aber manchmal muss man da durch. Wichtig: Beweise jetzt sichern, du ärgerst dich sonst nachher zu Tode.
 

Hamburger Jung

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Ich glaube Du verstehst unter V-Fuge etwas anderes als ein Tischler darunter versteht.
Du verstehst darunter eine Brüsungsfuge die keilförmig offen ist.
Ein Tischler versteht unter V-Fuge eine Brüstungsfuge bei der die Brüstungen mit einer Fase oder einem 2 bis 3 mm Radius versehen sind.
Ich hoffe das ich mich für einen "nicht Fachmann" verständlich ausgedrückt habe :emoji_slight_smile:.
 

holzwurm-xxl

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Ja, das habe ich allerdings gedacht. :cool: Aber ich denke ich habe verstanden was Du meinst.

Was ich z.B. nicht verstehe, ist die Geschichte mit den Preisen der Türen bzw. wieso er oben die Türen gekürzt hat. Er hat 8 Türen Dextüra AL14 mit Zarge in Weißlack Größe 735/860 * 2110 inkl. Einbau zum Preis von 300 € netto je Stück geliefert. Die Begründung war, dass wenn er oben kürzere Türen geliefert hätte die deutlich teurer geworden wären. Tatsächlich hat er eine Tür mit "Sondermaß" von 830 mm zum Preis von rund 380 € geliefert. Den Preisunterschied kann ich nicht so nachvollziehen. Auch nicht warum kürzere Türen soviel teurer ein sollen. Wenn ich Preise finde, reden wir hier vielleicht von 10 - 20 € je Tür. Also keine 80 Euro und die Türklinken wäre dann auch auf 105 cm und nicht wie jetzt bei 100 bzw. 101 cm. Ob die Preise gut sind weiß ich nicht, weil ich schlicht keine vergleichbaren Preise finden kann, aber das war auch nie ein Thema.

So ganz nebenbei hat er erst die Zargen hochgetragen und dann wiederum runtergetragen. Ein Schelm der sich was böses denkt. :cool:
 

Hamburger Jung

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Der Preis für die beiden verschiedenen Türhöhen ist, wie Du schon richtig anmerkst, marginal. Allerdings ist es wirklich so, das Türbreiten die nicht im 125er Raster sind einen Merkbaren Aufpreis haben. Eine 860er Tür währe zu. Reit und eine 735 zu schmal. Daher kommt man nicht umhin hier eine Sonderbreite zu bestellen.
Wir machen es immer so, das wir das Türblatt als Sondermaß bestellen und bei der Zarge die nächst größere Breite. Das Koppfstück der Zarge ändern wir dann vor der Montage in der Werkstatt. Das ist für den Kunden kostengünstiger als wenn wir auch das Futter auf Maß bestellen, da die Änderung des Kopfstückes nur eine viertel Stunde dauert.
Wie das mit den Kosten für eine Sonderbestellung der Türhöhe ist kann ich Dir nicht sagen, da wir das noch nie hatten.
Deine Beschreibung lässt darauf schließen, das auch die Höhe ein Zwischenmaß ist.
 

Sägenbremser

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Hallo Holzwurm

wir sind jetzt bei #46 und erst jetzt kommen
von dir Preise, Einbaugrössen und Stückzahl.

Könnte sich wirklich etwas kompakter gestalten.
Da ich schon gut 30 Beiträge zuvor den Eindruck
hatte, daß eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Handwerker, Architekt und Bauherr so
nicht gegeben war - Gutachter/Rechtsanwalt.

Ich kann jetzt deine Rolle in dem Bauablauf nicht
so richtig einschätzen, aber ob das hier wirklich zur
Glättung der wirklich nicht schönen Einbausituation
beitragen sollte, glaube ich wirklich eher nicht.

Der angedachte Preis der Türelemente würde hier in
Köln als eher günstig empfunden werden, was aber
doch ein korrektes Aufmass und Bestellung als eher
selbstverständlich voraussetzen könnte. Warum es
auch immer zu einem solch "zeitoptimierten" Einbau
dabei kommen konnte, kann ich nicht nachvollziehen.

Weitere Ratschläge würde ich schon aus dem Grund
hier nicht von mir geben mögen, da ich dazu auch die
andere Seite der Auftragsabwicklung parat haben will.

Das ganze Spiel hatten wir hier mal vor kurzer Zeit und
da stellte sich doch einiges deutlich anders da, als es zu-
vor von der Auftragsgeberseite postuliert worden ist. Das
bringt in der Form die Sache kaum voran und um solchen
Vorgang zu einem für beide Seiten befriedigendem Ende
zu bringen, ist der freundschaftliche Beistand oftmals nicht
so ganz die wirklich richtige Wahl der Mittel:rolleyes:

Gruss Harald
 

holzwurm-xxl

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Hallo Harald,

so etwas ist sicher weder einfach noch schön. Mir war/ist es einfach wichtig Rat bzw. Infos zu Toleranzen etc. zu bekommen. Da ich nicht der Auftraggeber bin, hab ich leider auch die Preise nicht so einfach zur Hand. Darum hat das etwas gedauert. Manche Dinge haben sich halt in den letzten Tagen weiter entwickelt. Ich habe mich darum auch bemüht, dass Ganze möglichst sachlich darzustellen. Ich freue mich einfach darüber, hier Rat und Hinweise zu bekommen bzw. auch gerne einen Stop falls ich etwas zu pingelig sehen sollte. Meine Rolle ist einfach die, dass in dem ganzen Vorgang nur die Funktion habe für meinen Bekannten abzuklären bzw. Informationen zu beschaffen, inwiefern man mit dieser gelieferten Arbeit leben muss oder nicht.

Das dieses für alle Beteiligten nicht schön ist, ist klar. Mir wäre es am liebsten gewesen wenn man das ohne Gutachter, Anwalt oder so hätte lösen können. Das wäre zumindest meine Vorstellung gewesen.

Gruß

Karsten
 

andama

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Kann es sein dass du der Bauherr bist, sonst wäre es aus meiner Sicht schwierig alle Details zu bekommen und es erklärt für mich das rumgeeiere.
 
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